Tagfahrlicht an der GS

Wir sind, wie die Bezeichnung "Tagfahrlicht" schon ausdrückt, bei Tageslicht unterwegs.

In der Nacht sieht es schon wieder anders aus.

Jedoch geht ein Bauarbeiter inmitten reflektierender Schilder und Barken ebenfalls unter, nur wenn er getrennt davon weilt, fällt er auf.

Willy
 
... wobei ich finde, dass dein gezeigtes Foto im Halbdunkel eine Sichtbarkeit vorgaukelt, die so bei Tage nicht wirkt.
Auf unseren gemeinsamen Ausfahrten in der Gruppe hatte dein Tagfahrlicht, wenn es ohne Hauptscheinwerfer geschaltet war, einen nicht so guten Erkennungswert wie z. B. ein Mopped mit R- Scheinwerfer...

Das ist ein Werbefoto -zugegeben! ;)
Mein aktuelles TFL ist nicht mehr das, welches du kennst, sondern ein deutlich helleres.
 
Das ist der einzige universell geltende Ratschlag. Immer so zu fahren, als wenn man unsichtbar wäre. . .


Stephan
 
Zuletzt bearbeitet:
... diese Bullet 1000 PL hab ich auch an meiner Guzzi verbaut, da ich "schönere" , wertigere Blinker haben wollte. Auch mit der 20% Aktion noch sportlich.
Bei einem normalen TÜV Termin wurde die Plakette abgelehnt, da ich nicht die Standlichtbirne im Scheinwerfer stillgelegt / ausgebaut habe ?!

Bin dann woanders hin.
 
Moin!

Elektrik ist absolut nicht meiner Stärke. Ich habe zwar schon in die Stromlaufpläne gesehen, aber ....

Bei meiner 92er-GS möchte ich gerne die TFL anschließen.. Das Steuergerät hat vier Kabel. Eins davon muss mit dem Kabel für den Scheinwerfer verbunden werden.

Wo greife ich dieses Kabel unter dem Tank am besten ab?
 
...Elektrik ist absolut nicht meiner Stärke. Ich habe zwar schon in die Stromlaufpläne gesehen, aber ....

Bei meiner 92er-GS möchte ich gerne die TFL anschließen.. Das Steuergerät hat vier Kabel. Eins davon muss mit dem Kabel für den Scheinwerfer verbunden werden.

Wo greife ich dieses Kabel unter dem Tank am besten ab?

Zur Zeit läuft hier vieles so ab, kann mich wahrscheinlich aber auch täuschen:

1. Kaufe mir eine BMW 2V
2. Irgendetwas fehlt mir (warum auch immer), oder etwas anderes gefällt mir, oder etwas ganz spezielles neues innovatives brauche ich
3. Das Ding aus Pos. 2 kaufe ich dann (Internetz, China, gebraucht, usw.)
4. Das Zeug wird geliefert
5. oh, sind Kabel dran?(
6. Wie weiter jetzt?
7. Da Frage ich im 2V Forum
8. Der Hans wird´s schon richten
9. Koscht ja nix...

;):&&&:
 
Lieber Rainer,

wenn das so sein sollte, finde ich es auch nicht in Ordnung.
Ich habe nicht den Eindruck, dass ich dass Forum ausnutze.

Fragen habe ich viele gestellt, aber wenn ich nicht auch mal Antworten gegeben habe, habe ich meine Erfahrungen zusammengefasst am Ende des Threads auch wieder ins Forum gegeben. Und das habe ich konsequent für meine Themen um die Monolever und jetzt auch für die GS gemacht. Damit hat jemand anders dann vielleicht schon eine andere Basis für seine Fragen.

Die GS steht im Moment ziemlich nackig in der Garage, damit ich die verlaufenden Kabel besser verfolgen kann. Ich bemühe mich schon.

Ich weiß jetzt, dass ich neben dem Batterie-Anschluss die zwei Kabel an Zündungsplus und eben das andere an das gelbe an der Lampe bringen muss.
Um aber nicht ganz in die Brotdose nach vorn zu müssen, würde ich das gerne unter dem Tank abgreifen. Links neben dem Rahmenrohr finde ich auch gelbe Kabel. Kann ich die auch abgreifen?
 
Lieber Rainer,

wenn das so sein sollte, finde ich es auch nicht in Ordnung.
Ich habe nicht den Eindruck, dass ich dass Forum ausnutze.

Fragen habe ich viele gestellt, aber wenn ich nicht auch mal Antworten gegeben habe, habe ich meine Erfahrungen zusammengefasst am Ende des Threads auch wieder ins Forum gegeben. Und das habe ich konsequent für meine Themen um die Monolever und jetzt auch für die GS gemacht. Damit hat jemand anders dann vielleicht schon eine andere Basis für seine Fragen.

Die GS steht im Moment ziemlich nackig in der Garage, damit ich die verlaufenden Kabel besser verfolgen kann. Ich bemühe mich schon.

Ich weiß jetzt, dass ich neben dem Batterie-Anschluss die zwei Kabel an Zündungsplus und eben das andere an das gelbe an der Lampe bringen muss.
Um aber nicht ganz in die Brotdose nach vorn zu müssen, würde ich das gerne unter dem Tank abgreifen. Links neben dem Rahmenrohr finde ich auch gelbe Kabel. Kann ich die auch abgreifen?

Dann entschulde ich mich für den geschriebenen Text.:fuenfe:
 
Das finde ich gut. Leider kann ich in der Elektrik ein Analphabet.

Hat jemand einen Tipp zu Scheinwerferabblendlicht unter dem Tank?

Und ist gelb eigentlich richtig? Denn bei Lichthupe und auch Fernlicht leuchten die TFL auch.
 
Hallo,

warum holst Du Dir nicht einfach einen legalen LED Einsatz für knapp 300 Euro z.B. bei Tante Luise!?
Für die Brotdosen gibt es was passendes legales mir E-Zeichen!
Da ist ein helles Tagfahrlicht mit drin und ein helles Abblendlicht und Deine Q bleibt elektrisch original, kein getüdel mit Kabelbaum und herumumcrimperei. und sieht auch fast original aus.... nicht wie ein rollender Weihnachtsbaum... :&&&:

Wollte ich schon letztes Jahr machen, hatte aber andere dringendere Baustellen.

Gruß

Kai
 
... das mit dem LED-Einsatz .... vielleicht später.

Der Stromlaufplan der TFL in der Anlage

Eine Antwort habe ich schon gefunden ... siehe weitere Anlage

Stellt sich jetzt nur noch die Frage nach Abblendlichtzuleitung unter dem Tank.
 

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Stellt sich jetzt nur noch die Frage nach Abblendlichtzuleitung unter dem Tank.
Nein, nicht Abblendlicht. Das TFL muss erlöschen, wenn die "Positionslichter" (Standlicht und Rücklicht) aktiviert werden.

Stand- und Rücklicht werden über "Klemme 58" versorgt.

Du schreibst GS, Baujahr 92. Also Paralever, ja?
 
Nein, nicht Abblendlicht. Das TFL muss erlöschen, wenn die "Positionslichter" (Standlicht und Rücklicht) aktiviert werden.

Stand- und Rücklicht werden über "Klemme 58" versorgt.

Du schreibst GS, Baujahr 92. Also Paralever, ja?

:oberl:

Nein, das ist nicht richtig. Sie müssen verlöschen, wenn das Ablendlicht eingeschaltet wird. Deshalb ist die Klemme 56 b (gelb) die richtige Steuerleitung.

Anhang anzeigen Tagfahrlicht Motorrad - Oldtimer TÜV NORD.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie müssen verlöschen, wenn das Ablendlicht eingeschaltet wird.
Da muss ich leider teilweise widersprechen.

ECE-R48 besagt unter Punkt 6.19.7 zur elektrischen Schaltung von Tagfahrleuchten, dass sie automatisch erlöschen müssen, "wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden". Dies gelte nicht, "wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden".

Eine Steuerung allein über das Abblendlicht ist damit nicht ausreichend.

Entweder steuert man die TFL-Steuerung über ein "Dioden-Oder" aus den Versorgungsleitungen für Abblend- und Fernlicht an, oder man nimmt eben doch Klemme 58, die bei eingeschaltetem Fahrlicht (Abblend- und Fernlicht) definitiv versorgt wird.
 
Da muss ich leider teilweise widersprechen.

ECE-R48 besagt unter Punkt 6.19.7 zur elektrischen Schaltung von Tagfahrleuchten, dass sie automatisch erlöschen müssen, "wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden". Dies gelte nicht, "wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden".

Eine Steuerung allein über das Abblendlicht ist damit nicht ausreichend.

Entweder steuert man die TFL-Steuerung über ein "Dioden-Oder" aus den Versorgungsleitungen für Abblend- und Fernlicht an, oder man nimmt eben doch Klemme 58, die bei eingeschaltetem Fahrlicht (Abblend- und Fernlicht) definitiv versorgt wird.

Scheinwerfer erscheint mir als eine unexakte Beschreibung. Für mich sind die Angaben des TÜV als Überwachungsorganisation mit hoheitlichen Aufgaben das Mass der Dinge.

Somit können die TFL mit Standlicht und Fernlicht leuchten, aber nicht mit Ablendlicht.

Anhang anzeigen Tagfahrleuchten am Motorrad - Service, Infos | TÜV NORD.pdf
 
..... das würde also heißen, dass man tagsüber ohne Abblendlicht fährt und nachts ohne Tagfahrleuchten.... was dem Namen der Dinger ja eigentlich entspricht.. :D
Eine Illuminierung des Krades mir Abblendlicht und "Baumschmuck " gleichzeitig wäre somit illegal.
Was ist denn mit den "Postionsleuchten" die die Goldwing und Harley Fahrer gerne überall drantüdeln... da gibt es doch garantiert auch Vorgaben bzgl. Leuchtstärke etc.

Gruß

Kai
 
Für mich sind die Angaben des TÜV als Überwachungsorganisation mit hoheitlichen Aufgaben das Mass der Dinge.
Jeder aaS und jede Überwachungsorganisation ist/sind an die rechtlichen Vorgaben gebunden. Und was die Beleuchtung von KFz angeht, ist das u.a. eben die Regelung UN-ECE Nr. 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen".

Scheinwerfer erscheint mir als eine unexakte Beschreibung.
Auch hier hilft ein Blick in ECE 48:

Bei den Definitionen im Sinne dieser Regelung gibt es "Scheinwerfer für Fernlicht" (2.7.9) und "Scheinwerfer für Abblendlicht" (2.7.10). Der Begriff "Scheinwerfer" an sich wird nur für diese beiden verwendet. Abbiege-, Rückfahr- und Nebelscheinwerfer werden als separate Definitionsbegriffe aufgeführt (2.7.26, 2.7.21, 2.7.19).
 
ECE-R48 besagt unter Punkt 6.19.7 zur elektrischen Schaltung von Tagfahrleuchten, dass sie automatisch erlöschen müssen, "wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden". Dies gelte nicht, "wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden".
Hatte im Archiv versehentlich Revision 4 der R48 erwischt. In Revision 7 lautet die Stelle so:

6.19.7.3. Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Einrichtung, mit der der Motor (das Antriebssystem) angelassen bzw. abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in welcher der Motor (das Antriebssystem) nicht betrieben werden kann, oder wenn die Nebelscheinwerfer oder die Frontschweinwerfer(sic!) eingeschaltet werden, außer die letzteren werden dazu verwendet, in kurzen Abständen Lichtsignale zu geben.

Kurz:
Abblendlicht an: TFL aus
Fernlicht an: TFL aus
Lichthupe: TFL darf anbleiben
 
..... das würde also heißen, dass man tagsüber ohne Abblendlicht fährt und nachts ohne Tagfahrleuchten.... was dem Namen der Dinger ja eigentlich entspricht.. :D
Eine Illuminierung des Krades mir Abblendlicht und "Baumschmuck " gleichzeitig wäre somit illegal.
Was ist denn mit den "Postionsleuchten" die die Goldwing und Harley Fahrer gerne überall drantüdeln... da gibt es doch garantiert auch Vorgaben bzgl. Leuchtstärke etc.

Gruß

Kai

Da vermute ich stark, das die genauso legal sind, wie die Weihnachtsbaum-artig verstrahlten LKW. Aber solange es nicht zu sehr auffällt oder zu offensichtlich schrottig ist. . .

Zu meinen Zusatzscheinwerfern hat mich noch kein TÜVi angesprochen.


Stephan
 
Moin!

Elektrik ist absolut nicht meiner Stärke. Ich habe zwar schon in die Stromlaufpläne gesehen, aber ....

Bei meiner 92er-GS möchte ich gerne die TFL anschließen.. Das Steuergerät hat vier Kabel. Eins davon muss mit dem Kabel für den Scheinwerfer verbunden werden.

Wo greife ich dieses Kabel unter dem Tank am besten ab?

... das mit dem LED-Einsatz .... vielleicht später.

Der Stromlaufplan der TFL in der Anlage

Eine Antwort habe ich schon gefunden ... siehe weitere Anlage

Stellt sich jetzt nur noch die Frage nach Abblendlichtzuleitung unter dem Tank.



So, gerade entdeckt:

Wenn ich den Plan richtig verstanden habe, leuchten die Teile NICHT, wenn die Beleuchtung an ist. Bei den Paraleverns ist das das weiss-gelbe Kabel, dass vom Lichtschalter zum Fernlichtschalter geht - damit

Hatte im Archiv versehentlich Revision 4 der R48 erwischt. In Revision 7 lautet die Stelle so:



Kurz:
Abblendlicht an: TFL aus
Fernlicht an: TFL aus
Lichthupe: TFL darf anbleiben

ist das gegeben.

ABER:
  1. Ich hoffe, du wirst nicht diese schrecklichen Klemmen aka Stromdiebe nutzen wollen.
  2. Das weiss-gelbe Kabel verbindet den rechten mit dem linken Lenkerschalter. Dafür gibt es sehr wenig Platz am Kabelbaum, um das vernünftig zu verzweigen. Das beste wäre, den Stecker zu öffnen und an dem weiss-gelben Kabel ein weiteres Kabel anzubringen
  3. In der Anleitung wird das rote an Plus gehängt. Frage: wie soll dann das Licht im Stand ausgeschaltet werden? D.h. das rote Kabel sollte dann an geschaltet Plus gehängt werden.

Ich würde erst mal einen Testaufbau machen, um die Verkabelung zu verstehen.

Hans
 
Moin,
im Nachklapp ...
Die TFL von Philips sind dran. Die Steuerleitung des Steuermoduls habe ich an die Standlichtbirne angeschlossen.
 
Noch ein Hinweis:
Als erstmals die TFL für Zweiräder in der EU rechtlich behandelt wurden (2012) galt: Schlussleuchte aus, wenn TFL an.
Ein Jahr später hat man sich besonnen und revidiert. Aktuell muss die Schlussleuchte immer in Betrieb sein - auch mit TFL (m. E. auch sinniger).
 
Noch ein Hinweis:
Als erstmals die TFL für Zweiräder in der EU rechtlich behandelt wurden (2012) galt: Schlussleuchte aus, wenn TFL an.
Ein Jahr später hat man sich besonnen und revidiert. Aktuell muss die Schlussleuchte immer in Betrieb sein - auch mit TFL (m. E. auch sinniger).

Wie gut das meine TFL 2012 angebaut wurden.:D

Das mitleuchten der Rückleuchte finde ich nicht sinnvoll. Das Bremslicht wird deutlicher und besser gesehen. Ist ja bei Autos immer noch so.

Ansonsten wird man das nur mit einem Y-Diodenkabel realisieren können, was dann schon wieder etwas aufwendiger ist. Deshalb führe ich das nachfolgende Dokument im Werkzeugkästchen mit.

:bitte:

Beim TÜV Nord ist das mit der Rückleuchte, die mitleuchten soll, nach wie vor nicht beschrieben.

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/oldtimer/tagfahrlicht-motorrad/
 
... Tagfahrlicht muss sich ausschalten wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, um den Gegenverkehr nicht zu blenden ...? ?(?(

Kann mir das mal jemand erläutern ?
 
... Tagfahrlicht muss sich ausschalten wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, um den Gegenverkehr nicht zu blenden ...? ?(?(

Kann mir das mal jemand erläutern ?

Das TFL lebt von seiner Blendwirkung am hellichten Tag.

Bei Dämmerung oder Dunkelheit aber blendet das.
 
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