Tagfahrlicht an Motorräden seit 1.4.2013

Hoffentlich verpflichtet der Gesetzgeber die TFL-Fahrer auch bald zum tragen der allseits beliebten gelb-grünen Warnweste. )(-:

Wird sich wohl erübrigen, Klientel is eh das gleiche:D

Gruß Peter

Hallo Namensvetter,

das ist nicht nur ein Vorurteil, sondern geradeweg falsch.:oberl:

Ich habe mit Warnwestenverehrern nun wirklich niGS gemein (gilt wahrscheinlich für die meisten hier).
Aber seitdem ich mit Tagfahrlicht unterwegs bin, ist die chronische Unterzuckerung meiner Batterie Geschichte.
Das ist der einzige Grund.

Ist nun mall preiswerter als ne stärkere Lima.

)(-:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hoffentlich verpflichtet der Gesetzgeber die TFL-Fahrer auch bald zum tragen der allseits beliebten gelb-grünen Warnweste. )(-:

Wird sich wohl erübrigen, Klientel is eh das gleiche:D

Gruß Peter

:---)
Eine Warnweste würde ich nur tragen, wenn ich als stehendes Hindernis erkannt werden will (Unfall / Panne / ...). Das gedachte Signal ist ja "Ein Mensch bewegt sich zu Fuß in Bereichen, die dafür nicht gedacht sind".

Fahren mit Licht ist uns dagegen im Normalbetrieb diktiert -also versuche ich diese Situation für mich zu optimieren.

Daher werde ich weder mit der Warnweste fahren noch bei einer Panne mit einer grellen Latüchte rumfuchteln. ;;-)
 
Ich bin nun mal eben Blümchenpflücker und kein Serpentinenprofessor! :D

Ich gehe morgen mal auf Studienreisen. Vielleicht kann ich mich ja einem Serpentinenprofessor anschliessen.

Vorzugsweise sollte er aber einen Wasserboxer haben.

Man will sich ja schliesslich fortbilden. :oberl:
 
Vorzugsweise sollte er aber einen Wasserboxer haben.

Falsch, das Teil ist denkbar ungeeignet für Serpentinen.
Im normalen Kurvengewirr ja, aber nicht in engen Serpentinen.

Zurück zum Tagfahrlicht:
Ich werde mir in absehbarer Zeit auch so ein Teil anbauen.
Hatte zwar noch nie ein Problem mit der Ladung der Batterie, aber der Wahrnehmungsfaktor ist besser.
Das zu optimieren ohne mich zu "verkleiden" finde ich gut.
 
Mir ist in Danzig aufgefallen, dass man die Mopeds mit den Zusatzlichtern viel besser im Rückspiegel wahrnimmt. Weil wir hier auf der Insel viele dunkle Alleestraßen haben und in der Erntezeit große Vorsicht geboten ist, habe ich TFL nachgerüstet. Ich fahre mit einer 400 Watt Lima, so dass ich alle drei Leuchten nutzte. (ich weiß, StVO... aber es ist auch verboten toten Kojoten die Hoden zu knoten)

Grüße von der Ostsee
Frank
 

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Hallo,

nochmal zum Thema TFL und was muß noch mitleuchten.
Neulich beim TÜV kaufte ich diese Broschüre:

TFL2.jpg
Darin steht ganz klar was Sache ist. Somit sind alle Diskussionen erledigt bezüglich was darf oder muß nicht mit der TFL leuchten.
TFL.jpg

Gruß
Hans-Jürgen
 
Hallo,

nochmal zum Thema TFL und was muß noch mitleuchten.
Neulich beim TÜV kaufte ich diese Broschüre:

Anhang anzeigen 75379
Darin steht ganz klar was Sache ist. Somit sind alle Diskussionen erledigt bezüglich was darf oder muß nicht mit der TFL leuchten.
Anhang anzeigen 75380

Gruß
Hans-Jürgen

Mich würde mal interessieren wer sich so einen Blödsinn (in meinen Augen ) ausdenkt. (bei Besonderheiten ,zweiter Absatz)
Klär mich mal einer auf warum das so sein muß.:---)
Manne
 
Mich würde mal interessieren wer sich so einen Blödsinn (in meinen Augen ) ausdenkt. (bei Besonderheiten ,zweiter Absatz)
Klär mich mal einer auf warum das so sein muß.:---)
Manne

So blödsinnig finde ich diese Regelung nicht. Das Bremlicht wird bei Tageslicht besser gesehen, wenn die Schlussleuchte nicht brennt.

Die Vorschrift, das bei Verwendung von 2 Leuchten der Abstand nicht größer als 240 mm sein darf, würde gegen eine Montage auf den Sturzbügeln sprechen.

Warten wir mal die ersten HU's ab....mmmm
 
So blödsinnig finde ich diese Regelung nicht. Das Bremlicht wird bei Tageslicht besser gesehen, wenn die Schlussleuchte nicht brennt.
Warum das denn???

Die Vorschrift, das bei Verwendung von 2 Leuchten der Abstand nicht größer als 240 mm sein darf, würde gegen eine Montage auf den Sturzbügeln sprechen.

Warten wir mal die ersten HU's ab....mmmm

Es besteht aber die Pflicht für 2-Räder am Tage mit Fahrlicht zu fahren,dann wäre es aber auch nur logisch wenn das Rücklicht dann auch nicht brennen dürfte.
Manne
 
Diese Broschüre ist sehr übersichtlich gestaltet,
aber...
sie ist Stand 2011 und damit hinsichtlich TFL nicht mehr ganz aktuell.
2011 war TFL nach EG gestattet, aber wegen der Pflicht nach StVZO mit Abblendlicht zu fahren bei uns einigermaßen sinnfrei.

Aktuell gibts die "Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen", die am 15.07. (übermorgen) in Kraft tritt. Dort steht u. a.

6.13. TAGFAHRLEUCHTE
6.13.1. Anbringung
Bei Krafträdern zulässig.
6.13.2. Anzahl
Eine oder zwei eines nach der Regelung Nr. 87 genehmigten Typs.
6.13.3. Anbau
Keine besondere Vorschrift.
6.13.4. Anordnung
6.13.4.1. In der Breite:
6.13.4.1.1. Eine unabhängige Tagfahrleuchte darf über, unter oder neben einer anderen vorderen Leuchte angebracht sein. Sind die Leuchten übereinander angeordnet, so muss der Bezugspunkt der Tagfahrleuchte auf der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen; liegen sie nebeneinander, darf der Rand der leuchtenden Fläche nicht weiter als 250 mm von der Längsmittelbene des Fahrzeugs entfernt sein.
6.13.4.1.2. Ist eine Tagfahrleuchte mit einer anderen vorderen Leuchte (Scheinwerfer für Fernlicht oder Begrenzungsleuchte) ineinandergebaut, ist sie so anzubringen, dass der Rand der beleuchteten Fläche nicht weiter als 250 mm von der Längsmittelebene des Fahrzeugs entfernt ist.
6.13.4.1.3. Zwei Tagfahrleuchten, von denen eine oder beide mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebaut sind, sind so anzubauen, dass ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.DE L 166/76 Amtsblatt der Europäischen Union 18.6.2013
6.13.4.1.4. Bei zwei Tagfahrleuchten darf der Abstand zwischen den beiden leuchtenden Flächen nicht größer als 420 mm sein.
6.13.4.1.5. Der Höchstabstand gilt nicht, wenn die Tagfahrleuchten
a) mit einem einem anderen Scheinwerfer zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut sind oder
b) in der Projektion der Vordersilhouette des Kraftrades oder in einer rechtwinkligen, senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehenden Ebene liegen.
6.13.4.2. In der Höhe:
mindestens 250 mm und höchstens 1 500 mm über dem Boden.
6.13.4.3. In der Längsrichtung:
vorn am Fahrzeug.
6.13.5. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontal: nach außen 20 ° und nach innen 10 °.
Vertikal: nach oben 10 ° und nach unten 10 °.
6.13.6. Ausrichtung
Nach vorn. Die Leuchte(n) darf (dürfen) mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.
6.13.7. Elektrische Schaltung
6.13.7.1. Die Tagfahrleuchte muss sich automatisch ausschalten, wenn die Schweinwerfer eingeschaltet werden; dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden.
Beim Einschalten der Tagfahrleuchte(n) muss die Schlussleuchte ebenfalls eingeschaltet werden. Die Begrenzungsleuchte(n) und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen können einzeln oder gemeinsam einschaltbar sein, wenn die Tagfahrleuchte(n) eingeschaltet ist (sind).
6.13.7.2. Beträgt der Abstand zwischen dem vorderen Fahrtrichtungsanzeiger und der Tagfahrleuchte 40 mm oder weniger, so muss die elektrische Schaltung der Tagfahrleuchte auf der entsprechenden Seite des Fahrzeugs derart sein, dass
a) die Leuchte entweder ausgeschaltet ist oder
b) ihre Lichtstärke während der gesamten Aktivierungszeit (sowohl EIN- als auch AUS-Zyklus) des vorderen Fahrtrichtungsanzeigers verringert ist.
6.13.7.3. Ist ein Fahrrichtungsanzeiger mit einer Tagfahrleuchte ineinandergebaut, so muss die elektrische Schaltung der Tagfahrleuchte auf der entsprechenden Seite des Fahrzeugs derart sein, dass die Tagfahrleuchte während der gesamten Aktivierungszeit (sowohl EIN- als auch AUS-Zyklus) des Fahrtrichtungsanzeigers ausgeschaltet ist.
6.13.8. Kontrollleuchte
Grüne Einschaltkontrollleuchte zulässig.
6.13.9. Sonstige Vorschriften
Das Tagfahrlicht-Symbol in der Norm ISO 2575:2004 – Straßenfahrzeuge. Symbole für Schalter, Anzeigen und Kontrollleuchten können verwendet werden, um den Fahrzeugführer darüber zu informieren, dass das Tagfahrlicht eingeschaltet ist.

Seit April 2013 dteht im §17, 2a der StVZO:
"Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten."
 
6.13.7.1. Die Tagfahrleuchte muss sich automatisch ausschalten, wenn die Schweinwerfer eingeschaltet werden; dies gilt nicht, wenn mit den Scheinwerfern kurze Warnsignale abgegeben werden.
Beim Einschalten der Tagfahrleuchte(n) muss die Schlussleuchte ebenfalls eingeschaltet werden. Die Begrenzungsleuchte(n) und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen können einzeln oder gemeinsam einschaltbar sein, wenn die Tagfahrleuchte(n) eingeschaltet ist (sind).


So macht das Sinn.
Mein Gedanke war halt: Man fährt in einen schwach beleuchteten Tunnel und der Hintermann sieht dich fast nicht mehr wenn das Rücklicht nicht brennt.
Manne
 
boxi 51;507231......... schrieb:
So macht das Sinn.
Mein Gedanke war halt: Man fährt in einen schwach beleuchteten Tunnel und der Hintermann sieht dich fast nicht mehr wenn das Rücklicht nicht brennt.
Manne

Für mich nach wie vor nicht:---)

Wenn ich in einen Tunnel einfahre, mache ich das Fahrlicht an, schon allein weil ich auch was sehen möchte.

Bei den Autos leuchten die Rückleuchten bei TFL Schaltung nach meiner Einschätzung auch nicht.

Wie muss man denn dann schalten? Kann das vordere Stand-/Positionslicht dann mitleuchten? Wenn ja schalte ich über Fahrlicht. Das ist einfach zu realisieren.

Wenn nein, müsste ich vorderes und hinteres Standlicht trennen:evil:
 
So macht das Sinn.
Mein Gedanke war halt: Man fährt in einen schwach beleuchteten Tunnel und der Hintermann sieht dich fast nicht mehr wenn das Rücklicht nicht brennt.
Manne

Das wär doch erstens Blödsinn da kein Fahrlicht anzumachen. Man sieht doch nichts!
Zweitens ist es gar nicht erlaubt hier ohne eingeschaltetem Licht zu fahren.
Selbst bei Dämmerung ist das TFL nicht ausreichend.
Also, das ist alles schön durchgängig mit der Regelung. Man muss sich nur beim Fahren auch dran halten.
Und weil dies anscheinend dem heutigen Bürger zu schwer ist, hat die neue 2013er GS einen Sensor eingebaut. Damit schaltet sie dann bei zuwenig Licht das Fahrlicht selbst ein.
 
Bei den Autos leuchten die Rückleuchten bei TFL Schaltung nach meiner Einschätzung auch nicht.

Nicht immer,

BMW hatte bei den PKW von 2006 bis meine ich letztes Jahr eine Schaltung bei der die Rückleuchten mitleuchteten, wobei die Leuchtstärke etwas runtergedimmt war.

Meiner hat auch noch diese TFL - Schaltung. Und ich finde die Klasse, weil ich eben nicht im jeder kleinen Unterführung das Licht anmachen mag (Automatik hab ich i.d.R. abgeschaltet). Das sind dann genau die Situationen, wo die Meisten ganz ohne Licht durchfahren. Und da ist man mit eine TFL mit aktiven Rücklicht im Vorteil. Etwas blöd sieht es allerdings aus, wenn man mit dem Hänger unterwegs ist. Da ist beim TFL das Rücklicht nicht auf den Hänger durchgeschaltet. Das sieht dann immer so aus, als würden die Anhängerbeleuchtung nicht funktionieren.

Am Motorrad würde ich auf jeden Fall auch ein TFL mit aktiviertem Rücklicht bevorzugen.

Grüße
Marcus
 
"6.13.4.1.3. Zwei Tagfahrleuchten, von denen eine oder beide mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebaut sind, sind so anzubauen, dass ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.DE L 166/76 Amtsblatt der Europäischen Union 18.6.2013
6.13.4.1.4. Bei zwei Tagfahrleuchten darf der Abstand zwischen den beiden leuchtenden Flächen nicht größer als 420 mm sein.
6.13.4.1.5. Der Höchstabstand gilt nicht, wenn die Tagfahrleuchten
a) mit einem einem anderen Scheinwerfer zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut sind oder
b) in der Projektion der Vordersilhouette des Kraftrades oder in einer rechtwinkligen, senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehenden Ebene liegen."

Am liebsten würde ich ja nur EINE TFL auf dem linken Sturzbügel montieren, das scheint aber nicht erlaubt zu sein. Wenn es auf den Sturzbügeln zwei sein müssen (symmetrisch) - was bedeutet dann der rote Text bzgl. des Abstands? Ich blick das nicht...


Danke u. Grüße,
Christian
 
Hallo Christian,
denke Dir, der Hauptscheinwerfer ist aus.
So fahre ich seit 8000 Km, ohne Beanstandung der Polizei. Zwei LED TFL auf den Bügeln montiert.
Ich muß dann nur im Tunnel und ab der Dämmerung an das Abblendlicht denken.
Die Schaltung muß so sein, dass das TFL dann aus geht. -- (Na ja, ist ja bekannt)
 

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    LED-Fahrlicht RT.JPG
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Das sind fast die Gleichen, wie meine. Wichtig wäre der "Elektronik-Schaltkasten", der bei Abblendlicht die LEDs abschaltet. Das spart die Schaltung mit einem Relais.
Der Abstand bei meinen LEDs ist etwas mehr als 420 mm. Das macht nichts. Keiner msst das nach, bisher. Sie liegen, von vorn gesehen, innerhalb der Fahrzeugsilouhette.
 
Ich habe das:
attachment.php
(Philips LED Daylight 4)
Ist sehr niedrig von der Bauhöhe her und stört das Aussehen der Q weniger als runde...
Gruß Dirk
 
meine Kuh ist aber auch etwas rund ;)

Noch eine Anfängerfrage:
Ich hab bei meiner R80/7 noch den Lichtschalter (aus, Standlicht, Licht). Das Standlicht habe ich noch nie gebraucht. Kann ich das Tagfahrlicht nicht einfach stattdessen anschliessen? Geht doch dann auch aus wenn ich Licht einschalte oder?

Danke u. Grüße,
Christian
 
meine Kuh ist aber auch etwas rund ;)

Noch eine Anfängerfrage:
Ich hab bei meiner R80/7 noch den Lichtschalter (aus, Standlicht, Licht). Das Standlicht habe ich noch nie gebraucht. Kann ich das Tagfahrlicht nicht einfach stattdessen anschliessen? Geht doch dann auch aus wenn ich Licht einschalte oder?

Danke u. Grüße,
Christian

Hi,
musst aber im Schaltplan schauen, wie das Rücklicht verschaltet ist.

Hans
 
Es ist bei jedem Fahrzeug so, dass das Standlicht mit dem Fahrlicht mit leuchtet.
So ist gewährleistet, dass bei einem Ausfall zumindest das Objekt durch das Standlicht sichtbar bleibt.
Wen hat es nicht schon genervt, wenn man ein vermeintliches entgegenkommendes Motorrad dann doch als Auto mit linke komplett ausgefallenem Licht ist. :entsetzten:
 
Hi Formumer

ich hol den Fred noch mal hoch.

Beim Con..... gibt es für 99.-- LED Nebelscheinwerfer.

Wären die auch was als TFL geeignet - zulässig?

Denn dann hätte man ja auch noch eine Zusatzbeleuchtung bei Nacht und Nebel, die nicht soviel Strom braucht.

Gruß und Dank
Holger
 
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