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Truck-Lite LED Einsatz nicht zugelassen für Motorräder?

Rainman

Teilnehmer
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11. März 2007
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33
Moin, letze Woche war bei mir die Hauptuntersuchung dran. Alles war prima. Räder, Dämpefer, Bremsen usw..
Dann sah sich der Prüfer meinen, im letzten Jahr geänderten Hauptscheinwerfer an. Ich habe im letzten Jahr den Scheinwerfer für die GS, mit dem Rahmen aus der hier im Forum angeboten wurde und der Sammelbestellung bei der Firma Uphoff, ausgetauscht. Licht ist sehr gut und durch das E Zeichen wähnte ich mich vor Problemen bei Kontrollen und Hu auf der sicheren Seite.

Der Prüfer ist der Meinung,das Led Licht Einatz am Motorrad nicht verbaut werden darf.Das das E zeichen nur in Verbindung mit einer Scheinwerferwaschanlage gültig ist. Am Motorrad wäre eine Ausnahmegenemigung notwendig.
Auch ein Prüfingenieur der bei der Prüfstelle für Tuning usw. zuständig ist,
hat die Meinung des Prüfers am Telefon bestätigt.

Da ja schon einige der Scheinwerfer bei der GS verbaut worden sind, möchte ich mal fragen wie eure Erfahrungen mit dem Einsatz sind.

Meine E Nr.:E13 12,5 13977 13973

Auf dem Scheinwerfer ist ein kleiner Pfeil der nach rechts zeigt.

Da der Prüfer ein wirklich netter ist darf ich jetzt ohne Wascheimer und Schwamm durch die Nächte fahren , wüsste aber trotzdem gerne wie die Vorschrift bei dieser Nachrüstung ist.

Danke für die Mühe,
Achim
 
Habe keine Ahnung von den Vorschriften , aber die neuen Motorräder die ab Werk ein LED Licht haben sind meines wissens nach auch nicht mit einer Waschanlage ausgerüstet .
 
Moin,

die einzige Vorschrift die in deinem speziellen Fall offenbar nicht beachtet wurde: Der Prüfer sollte zumindest eine grundlegende Ahnung von der Materie die er zu prüfen hat haben.

/polemik off/
Es gibt keinerlei Einschränkungen beim Verbau eines ECE geprüften/zugelassenen LED Scheinwerfers am Mopped. Dein Prüfer hat schlicht keine Ahnung und sollte sich schleunigst mal auf den Stand der Technik bringen. Nebenbei: LR Defender, Jeep Wrangler und alte G-Modelle - sprich die Fahrzeuge für die die 7'' LED Einsätze primär vermarktet werden - haben ebenfalls keine Scheinwerferwaschanlage.

Grüße,
Jörg. (Trucklite LED an der Sachs, Nolden LED an der Kuh und demnächst FJR RP28 LED Scheinwerfer retrofit an der 2005er RP11.)
 
Hallo Achim,

wenn mich meine Erinnerung nicht ganz täuscht ist - zumindest im PKW-Bereich - eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage nur beim Einsatz von Xenon-Scheinwerfern vorgeschrieben, da die Xenon-Brenner ein sehr helles und kaltes Licht (> 5000 K) erzeugen, das bei verschmutzten Scheinwerfern eine Blendgefahr für den Gegenverkehr bedeutet.
Bei LED-Scheinwerfern habe ich von einer derartigen Vorschrift noch nie etwas gehört bzw. gelesen.

Ich vermute mal, dein TÜV-Prüfer hat da etwas verwechselt ...


Gruß Peter
 
Hallo Achim,
so eine Scheinwerferreinigungsanlage lässt sich schlecht verwirklichen auch bei den Jeeps und LKWs nicht und bei mir hat der Prüfer den ich nicht kenne das letzte mal auch nicht gemeckert. Ich weiß aber von einem Bekannten der beim Tuv-Nord arbeitet und solche Sachen eintragen darf, dass der SW unter 2000 Lumen haben haben muss sonst nützt das E-Zeichen auch nichts. Aber das hat der SW.

Anhang anzeigen 5 x 7 Zoll LED Scheinwerfer.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
.......... dass der SW unter 2000 Lumen haben haben muss sonst nützt das E-Zeichen auch nichts. Aber das hat der SW.

Anhang anzeigen 174432Anhang anzeigen 174432

Unter 2000Lumen Lichtausbeute ist keine Waschanlage erforderlich, LED ist heller als Xenon, wird aber Bauarttechnisch mit Streuscheibe gemessen, und hier liegt der LED Scheinwerfer dann unter 2000 Lumen.
Über 2000 wäre eine Waschanlage fällig auch mit E 13.
Habe im Dez einen neuen MB bekommen und war ganz erstaunt das der bei hellerem Licht die Waschanlage nicht mehr hat.

Meine Gs muss eh zur Abnahme, schau mal was der Prüfer sagt....und berichte.

Gruß
Mark
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin, danke erstmal für die Antworten.Ich würde gern wissen wo ich die Angaben mit den 2000 lumen nachlesen kann.

Danke für die Mühe,
Achim
 
.....Der Prüfer ist der Meinung,das Led Licht Einatz am Motorrad nicht verbaut werden darf.Das das E zeichen nur in Verbindung mit einer Scheinwerferwaschanlage gültig ist. Am Motorrad wäre eine Ausnahmegenemigung notwendig.
....
wüsste aber trotzdem gerne wie die Vorschrift bei dieser Nachrüstung ist.

Motorräder mit Xenon haben auch keine Waschanlage und auch keine automatische Höhenkorrektur. Beides ist bei Xenonlicht am Auto vorgeschrieben. Möglicherweise ist bei Motorrädern mit Xenonlicht eine Abweichgenehmigung eingetragen. (Ähnlich der Eintragung für die Fahrgestellnummer am Rahmenunterzug bei einigen BMW)
So könnte man den Einwand des Prüfers verstehen. ....
 
Moin,

ob's was taugt kann ich dir nicht sagen, legal dürfte es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht sein.
Die Harleybude die die Dinger anbietet hat auch ECE zugelassenen Modelle im Angebot und weist bei denen deutlich darauf hin und zeigt die Zulassungsprägung auf der Frontscheibe UND ruft dafür auch 'leicht' andere Preise auf.
(Spannend finde ich, daß die auch ohne mit der Winmper zu zucken ausschließlich DOT geprüfte und damit hierzulande auch nicht legalisierbare Typen ohne jeden Hinweis darauf anpreisen (Harley - Daymaker).
Ich würde da die Finger von lassen.

Grüße,
Jörg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Jörg,

mich hat halt das "E-zugelassene" aufmerksam gemacht.
Da müsste man halt dann mal bestellen und sich die Ware genau anschauen, ob da auch wirklich ein "E" drauf ist.

Gruß
Holger
 
Moin,

ein E schon (rechts (bzw. in Fahrtrichtung links) oben auf der Scheibe kann man mit viel Phantasie was in die Richtung erahnen. Nur das alleine reicht leider nicht.
Und die notwendigen Spezifizierungsbuchstaben - im konkreten Fall CR [Abblend- und Fernlicht], RL [TFL], A [Standlicht resp. Begrenzungsleuchten] kann ich nirgendwo entdecken.

Grüße,
Jörg.

P.S.
Nebenbei: Wenn der 'verschraubte' Frontring nicht nur Atrappe und Styling ist, steht alleine der einer Zulassung entgegen => LED Scheinwerfer und Rückleuchten sind als nicht manipulierbare geschlossene Einheiten auszuführen. D.h. der Zugriff auf die einzelnen LEDs darf nicht möglich sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Frage: Was steht denn genau alles auf den Truck-Lite Scheinwereinsätzen drauf?
Bei den Amis auf der Seite sehe ich "HCR" auf dem Glas

H = Halogenglühlampe (Halogen = LED ???)
CR = Abblend- und Fernlicht

oder: Welche Prüfung wird beworben?

ECE-R48 oder 53 oder 86 oder was sonst noch?

Die Aussage "es hat eine E-Nummer" sagt gar nichts zulassungsrelevantes aus, die Nummer ist auch auf der Kontrollleuche einer Waschmaschine drauf.

E mit Zahl im Kreis sagt nur was über das Land der Prüfung, die Nummern dahinter geben den Rest her, nur wie?

EG bzw. ECE Regelungen unterscheiden bei den Beleuchtungseinrichtungen zwischen Krafträdern und Kraftwagen.

CR ist für Kraftwagen
MB ist Fern-/Abblendlicht für Krafträder

Scheinbar ist das Thema was für Volljuristen. Mit der Tabelle für die Abkürzungen kann man denken CR ist nur für Kraftwagen nicht für Krafträder, aber versteckt in der Rili 93/92/EWG (Beleuchtung Zweiräder) steht das für M1 und N1-Fahrzeuge genehmigte Leuchten auch für Krafträder zulässig sind.

:nixw::nixw::nixw:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Thema ist in der Tat kompliziert; die Übersichtlichkeit hat dank der EG massiv gelitten. ;)

HR = Fernlicht
HC = Abblendlicht
HCR = verbundenes Fern- und Abblendlicht.

Wer an absoluter Rechtssicherheit interessiert ist, lässt seine geänderten lichttechnischen Einrichtungen am besten beim TÜV begutachten.
Da unsere Alteisen noch nach nationalem Recht ihre Betriebserlaubnis erlangt haben, ist dann streng genommen eine Prüfung nach aktuellen EG-Richtlinien nötig.

Korrigiert, da verschrieben. :&&&:
 
Moin, habe am Freitag noch einmal mit der Frau Uphoff telefoniert. Sie hat noch niemals von Problemen mit der Abnahme gehört, will aber nochmal schauen ob sie noch etwas in Erfahrung bringen kann.

guckst du in Beitrag #5
da is n pdf angehängt da steht´s

Ich meinte nicht die technischen Daten sondern die Vorschrift mit den 2000 Lumen.

Schönen Sonntag,
Achim
 
Moin,

ich hab zwar keine Ahnung von Scheinwerfern,weiß aber aus einer anderen Branche das elektrische Produkte in jedem EU Land einzeln vom Inverkehrbringer zugelassen werden müssen.Und die Registrierung kostet richtig Geld. Also in D registrieren und online nach F oder NL verkaufen ist nicht.

Martin
 
So´n Ka.... :schimpf:
Gerade hat mein Mechaniker angerufen:
LED-Scheinwerfer in der PD bemängelt. Nix Plakedde :evil:

Man hat der ein Glück das ich nich zugegen war :O

Der faselte wohl was von irgendwelchen Buchstaben die zur Erkennung von Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht auf dem Glas müssen.

keine Ahnung :nixw:

Gibt´s sowas ?
 
So´n Ka.... :schimpf:
Gerade hat mein Mechaniker angerufen:
LED-Scheinwerfer in der PD bemängelt. Nix Plakedde :evil:

Man hat der ein Glück das ich nich zugegen war :O

Der faselte wohl was von irgendwelchen Buchstaben die zur Erkennung von Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht auf dem Glas müssen.

keine Ahnung :nixw:

Gibt´s sowas ?


..... ja, O.S.R.A.M. ........ am Ende wird alles gut ))): ....
 
Ich hab das Moped jetzt nicht vor mir.
Aber auf dem Bild hier vom Lieferanten unserer LED-SW steht HCR PL 01.
Das HCR heißt Halogenscheinwerfer mit Abblend und Fernlicht,das PL bedeutet Kunstoffglas. 01 weiß ich noch nicht.

Und von HCR hat mein Mechaniker gefaselt. Entweder is der Prüfer blind, oder das steht auf meinem SW nich drauf. Eigentlich sollte ihm das reichen.

Ich hab´das Moped auf dem Anhänger zur Werkstatt gebracht für die HU.
Anhänger war auch dran, da bot sich das an. In der Regel stell ich meine Fahrzeuge da ab, und alles is gut. Aber was is schon die Regel :nixw:
 
Ich krieg Hörner, echt. Wenn der das übersehen hat.
Ich weiß nich ob ich den persönlich sehen werde, mein Mechaniker hat natürlich nich vernünftig zugehört. Nervig das ich jetzt nich genau weiß was der da sehen wollte.
Ich guck ma was da geht.

Ich werd sonst einfach mal zum TÜV fahren und versuchen das einzutragen. Nur was für´n Aufriss, nur wegen ner Funzel, die auch noch n E-Prüfzeichen hat. :---)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich krieg Hörner, echt. Wenn der das übersehen hat.

Reg Dich nicht auf, ist ungesund.

Auf dem Scheinwerfer steht folgendes drauf:

Streuscheibe:

3566613065333836.jpg


Gehäuse:

6631666563646562.jpg


Moin, danke erstmal für die Antworten.Ich würde gern wissen wo ich die Angaben mit den 2000 lumen nachlesen kann.

Der TruckLite 27490C liegt unter 2000 Lumen. Steht im Homologationsdokument drin. Meines Wissens sollten der TüV das über die Homologationsnummer abrufen können? Vielleicht äußert sich da jemand vom Fach dazu, der das genau weiß.

1400_6337373037333337.jpg


Die Truck Lite haben m.E. einen kleinen Kennzeichnungsfehler. Solange das nicht aufgefallen ist, möchte ich das nicht weiter ausführen.

Grüße
Marcus
 
Super, danke Marcus, das klingt ja vielversprechend.Mal sehen wie die Story weitergeht.


Grüße,

Achim
 
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