Truck-Lite LED Einsatz nicht zugelassen für Motorräder?

Moin,

nicht 'dem' sondern seinem Vorgesetzten.

@BlueThunder:
Schreib ich jetzt nicht zum ersten mal: seit mehreren 'Prüf'perioden in mehreren Moppeds zugelassene LED Einsätze verschiedener Hersteller (auch Trucklite) und außer interessierten Blicken (insbesondere beim ersten mal) und noch nie auch nur ansatzweise Probleme.

Grüße,
Jörg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

ich hol das hier noch mal hoch:

Danke Jörg,

mich hat halt das "E-zugelassene" aufmerksam gemacht.
Da müsste man halt dann mal bestellen und sich die Ware genau anschauen, ob da auch wirklich ein "E" drauf ist.

Gruß
Holger

Auf youtube findet sich ein Kanal von HeadlightRevolution - einem Händler (?) aus den USA.
Dort finden sich recht gut gemachte Reviews zu so ziemlich allen auf dem Markt verfügbaren LED Scheinwerfern u.a. auch mit Hinweisen zum jeweiligen Zulassungsstatus (DOT/SAE/ECE). Außerdem findet sich dort auch ein Vergleichstest (Stand 05 2016) von 7'' LED Einsätzen.
Sollte man imho in die Linkliste oderDatenbank mit aufnehmen.

Und zum hier angefragt gewesenen Chinaklopper:
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Für weitere Informationen siehe die Seite Verwendung von Cookies.
Kurzfassung: Nix DOT (und damit noch ein Indiz mehr das auch kein ECE), miese Lichtausbeute und eine unmögliche Lichtverteilung.

Grüße,
Jörg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

ich hol das hier noch mal hoch:



Auf youtube findet sich ein Kanal von HeadlightRevolution - einem Händler (?) aus den USA.
Dort finden sich recht gut gemachte Reviews zu so ziemlich allen auf dem Markt verfügbaren LED Scheinwerfern u.a. auch mit Hinweisen zum jeweiligen Zulassungsstatus (DOT/SAE/ECE). Außerdem findet sich dort auch ein Vergleichstest (Stand 05 2016) von 7'' LED Einsätzen.
Sollte man imho in die Linkliste oderDatenbank mit aufnehmen.

Und zum hier angefragt gewesenen Chinaklopper:
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Kurzfassung: Nix DOT (und damit noch ein Indiz mehr das auch kein ECE), miese Lichtausbeute und eine unmögliche Lichtverteilung.

Grüße,
Jörg.

Hallo Jörg,

danke für Deinen unermüdlichen Einsatz )(-:
Und wie man mal wieder sieht, was niGS kost, das taucht auch niGS - leider.
Und, es gibt viele Blender? oder schwarze Schafe? :evil:

Gruß Holger

P.S. dann bleib ich lieber beim Original Bosch - so schlecht ist der auch nicht, wenn man da eine ordentliche Birne rein macht.
 
Was meinst du mit: was nix kost ?
Der 5x7 Truck-Lite kostet 250,- € :entsetzten:
Und das er nix taugt ? Hast du einen, und das mit dem originalen verglichen ? ;;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Was meinst du mit: was nix kost ?
Der 5x7 Truck-Lite kostet 250,- € Und das er nix taugt ? Hast du einen, und das mit dem originalen verglichen ?

nein, der Chinakracher, für den ich mich interessiert habe - der ist ja nix.
Der Trucklite kost ja was und taugt anscheinend auch.
Den Test aus USA hab ich mir aber noch nicht reingezogen.

Gruß Holger
 
nein, der Chinakracher, für den ich mich interessiert habe - der ist ja nix.
Der Trucklite kost ja was und taugt anscheinend auch.
Den Test aus USA hab ich mir aber noch nicht reingezogen.

Gruß Holger

Welchen Test ? Hast du n Link ?

Ich hab´erstmal Truck-Lite gemailt mit Bitte um Zusendung der Homologations-Papiere. Mal sehen ob das den Prüfer überzeugt.

Heute hab´ich erstmal an Papier was ich gefunden hab´zu meinem Mechaniker gebracht. Morgen kommt der Prüfer noch mal. Mal sehen ob er es nun schnallt.
 
Scheinwerferhöhenverstellung

hi,

#10
'Motorräder mit Xenon haben auch keine Waschanlage und auch keine automatische Höhenkorrektur. ...'

es gab eine BMW mit Xenonlicht. Die hatte keine Waschanlage - für diesen 'Mangel' hatte BMW eine Ausnahmegenehmigung. Die Scheinwerferhöhenv
erstellung ist der Nivomat der Hinterradfederung.

hi Hi lmar
 
Hallo,

ich bin in zwei Wochen dran. Daher nehme ich mal
dieses Teil für meinen runden Scheinwerfer mit:
http://www.rrconcept.com/documents/TRUCKLITE%20TL27290C%20et%2027291C-R10-12950-00-00-APP-02.pdf

Grüße
MB

und damit wirst Du den Prüfer belustigen.

Das ist nur das ECE R-10 Prüfzeugnis. Elektromagnetische Vertäglichkeit wird bescheinigt, sonst nichts. ECE R-10 muß auch jedes Autoradio nachweisen, ECE R-10 sagt nichts über Zulässigkeit als Scheinwerfer aus. Mit dem Dokument ist für den Scheinwerfer allenfalls die Zulässigkeit als Kofferrauminnenbeleuchtung nachgewiesen.

Sollte es da nicht mehr "Zulassungsdokumente" geben, währe es echt blöd.
 
Ich war dabei in D ein Motorrad zu zu lassen.
Bin mir nicht mehr ganz sicher wegen diese Art von Diskussionen.
Das betrifft nicht die geehrte Forumisti sondern die strenge Auffassung beim TÜV oder HU.

Beim Abblendlicht ist folgendes wichtig:

Ausreichende Lichtstärke und klares Lichtbild.
Beide kann man feststellen mit übliche Messgeräte von Hella usw.
Ob eine Carbidlampe oder Laserlicht verbaut ist sollte nicht entscheidend sein.

Viele Xenonscheinwerfer bei PKWs haben eine Genehmigung bekommen trotz sie seitlich gesehen strak verblinden.
Dan hilft eine Reiniungsanlage oder Höhenregelung nichts.

In #29 steht folgendes:


Das heisst mehr als 2000 Lumen ie exceeds 2000 Lumen.
 

Anhänge

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Moin MB
vielen Dank.
Lässt sich die Homologation auch für den 27490C auftreiben ?
Ich konnte nix finden ?

Hallo Achim,

frag Frau Uphoff, die hat das Dokument im Zugriff. Verweise Sie darauf, dass jetzt doch mehrere Käufer aus der Aktion im 2V-Forum Probleme beim TÜV haben und bitte gleich darum, die Homologation an andere Betroffene weitergeben zu dürfen. Idealerweise würde jemand eine Abnahme des eigentlich eintragungsfreien Teils machen und den Prüfbericht mit der Homologation in die DB stellen. Ich habe das Dokument zwar, mag es aber ohne Erlaubnis nicht veröffentlichen/weitergeben.

Grüße
Marcus
 
Moin, Frau Uphoff wollte sich kümmern.
Sowie sie antwortet werde ich berichten.
Grüße
Achim
 
und damit wirst Du den Prüfer belustigen.

Das ist nur das ECE R-10 Prüfzeugnis. Elektromagnetische Vertäglichkeit wird bescheinigt, sonst nichts. ECE R-10 muß auch jedes Autoradio nachweisen, ECE R-10 sagt nichts über Zulässigkeit als Scheinwerfer aus. Mit dem Dokument ist für den Scheinwerfer allenfalls die Zulässigkeit als Kofferrauminnenbeleuchtung nachgewiesen.

Sollte es da nicht mehr "Zulassungsdokumente" geben, währe es echt blöd.

Hallo Achim,

weiter hinten in der Homologation steht die Einhaltung der Vorschriften
ECE R112 und R7

Da kann jetzt jeder in Netz weitersuchen.

Grüße
MB
 
Moin,

gerade mit dem TÜV Prüfer gesprochen der unter anderem die Abnahme des LED Scheinwerfers machen soll.
Abnahme ist kein Problem, hatte Ihm nur die PDF von Otti zukommen lassen, der Scheinwerfer ist OK.
Aber Verstellung muss gegeben sein, ist ja mit dem Rahmen aus dem Forum gegeben und es ist kein festes Gitter erlaubt, auch nicht das Orginale der GS, also nur Klappgitter und Nutzung hochgeklappt nicht im öffendlichen Strassenverkehr.
LED unter 2000Lumen ist OK
Xenon braucht Leuchtweitenregulierung....

)(-:

Schöne Grüße
Mark
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Xenon ist bei Motorrädern nicht mehr Zulassungsfähig. Es gab ein Zeitfenster in dem man Xenon bei Motorrädern zulassen konnte, dass ist leider vorbei.
Gruß Bernd
 
Welchen Test ? Hast du n Link ?

Ich hab´erstmal Truck-Lite gemailt mit Bitte um Zusendung der Homologations-Papiere. Mal sehen ob das den Prüfer überzeugt.

Heute hab´ich erstmal an Papier was ich gefunden hab´zu meinem Mechaniker gebracht. Morgen kommt der Prüfer noch mal. Mal sehen ob er es nun schnallt.

So, nu hat der Prüfer wohl nach reiflicher Überlegung gemerkt das er, wenn er denn Willens ist, die HU abnehmen und die Plakette kleben kann.

Keine Ahnung ob mein Auto-Mechaniker ( ca 120 Kg ;;-) ) mitgewirkt hat :pfeif:

Auch egal, ich hab die HU und gut :oberl:

Edith sacht noch:
Wenn ich wegen der Doppelscheibe und den Stahflex beim TÜV bin, versuch ich den Truck-Lite gleich mit eintragen zu lassen.
 
Hallo Achim,

weiter hinten in der Homologation steht die Einhaltung der Vorschriften
ECE R112 und R7

Da kann jetzt jeder in Netz weitersuchen.

Grüße
MB

:&&&: Asche über mein Haupt, so weit habe ich nicht gescrollt... :&&&:

Das sind doch genau die passenden Vorschriften die es zu erfüllen gilt:


R112 = aymetrisches Ablend-/Fernlicht mit H4 und/oder LED
R7 = Begrenzungslicht

Somit, nach meiner Meinung, zweifesfrei zulässig, einzige Bedingung ist die "Einstellbarkeit". Scheinwerferreinigungsanlage ist erst ab 2000 Lumen angesagt. Da muß auch nichts eingetragen werden. Oder hat sich irgendwer den Tausch von Bilux- auf H4-Einsätze eintragen lassen?
 
Puh, also dann alles

Die R112 umfasst die Fahrzeugklassen L, M, N und T
nach der ECE/TRANS/WP29/78 Rev 2.
Um es jetzt abzukürzen, alles, was einen Motor hat.

L ist Motorrad als Zwei- und Dreirad

Die R57 befaßt sich mit Sonderscheinwerfern, die nur
für Motorräder gebaut werden
(Z.B. mit abgedunkelten Streuscheiben)

Könnt Ihr keine Suchmachine bedienen?:D:D

Grüße
MB
 
Die R57 befaßt sich mit Sonderscheinwerfern, die nur
für Motorräder gebaut werden
(Z.B. mit abgedunkelten Streuscheiben)
MB

:oberl: Neee :oberl: R57 ist die Vorschrift über Scheinwerfer für Krafträder mit Leuchtmitteln der Klasse "S1/2/3". Üblicherweise sind die Funzeln nur an Mopets und Mofas zu finden, weil:
S1 = 6 od. 12V 25/25W
S2 = 6 od. 12V 35/35W
S3 = 6 od. 12V 15W

Glühlampen siehe ECE-R37, im Anhang 1 (ca.180 Seiten) sind die Zeichnungen nebst Daten aller bekannten "legalen" Leuchtmittel.
Bei den Leuchtmittelherstellern gibt es das sicherlich etwas übersichtlicher.

Das waren noch Zeiten, mit 6V 15W und gefühlten 50 km/h durch die Regennacht :lautlachen1:
 
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