Umbau/Einsatz H4 Retrofit LED für die 2-Ventiler

In "meinem" Beispiel wäre das besonders ärgerlich, da ja die R80/R100GS von 1990 und von 1991 nur sehr wenig unterscheidet.
Wir wissen ja noch nicht, wie Osram den kleinen Scheinwerfer hinterlegt. Wenn mit 247E bis 1996 (wegen der Basic), wärst du einigermaßen Save - selbst wenn es genau genommen nicht bei die die Serienausstattung war.

Hans
 
In "meinem" Beispiel wäre das besonders ärgerlich, da ja die R80/R100GS von 1990 und von 1991 nur sehr wenig unterscheidet.
"Wer Motorräder fälscht oder gefälschte Motorräder in den Umlauf des Kreisverkehres bringt, wird nicht unter 3 Nachtfahrten mit BILUX-Glühobst bestraft." :oberl:

VG
Guido (zunehmend n8blind ;;-) und daher taGSüber mit günstigeren H4 in seinen Muhs unterweGS)
 
[...] Auch die Fahrzeugliste in der ABG dient lediglich der Übersicht und beinhaltet Fehler.
Z.B. ist die Nennung der BMW 248 (R45/65) i. Zsh. mit dem SW E1 14572 einfach falsch. Den SW gab es nicht bei der R45/65 ab Werk.
Diese Zuordnung wurde also offenbar von Osram nicht so ganz genau geprüft.
[...]
Daran habe ich mich auch gestoßen.

Vielleicht sollte einer von uns beiden Osram mal anschreiben und auf die Unstimmigkeiten, auch in Bezug auf Maulis Beispiel, hinweisen.
 
Ich würde euch bitten, nicht auf Osram zuzugehen. Ansonsten werden unsere Bemühungen torpediert - wir sind um Aufklärung bemüht. Derzeit sind zwei von uns in Kontakt mit denen.

Also: Füsse stillhalten und die Akteure machen lassen.

Hans
 
Ich hatte hierzu einmal die Auskunft von Philips erhalten, dass der geprüfte Scheinwerfer immer nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Fahrzeug, in dem er serienmäßig verbaut und geprüft wurde, die Zulassung erhält. ...
Genau diese Auskunft hatte ich auch schon einmal vom Service bei Philips erhalten und auch hier im Forum weiter gegeben.

Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass ein Mitarbeiter des Herstellers, der täglich mit solchen und ähnlichen Fragen konfrontiert wird, weiß wovon er spricht.

Entscheidend ist im Endeffekt wohl, was ein Polizist bei einer Kontrolle von der Sache hält. Oder, wie hier schon angeführt, wie es sich im "worst case" eines Unfalls verhält.
 
... Der Verkehr wird auch nicht sicherer, sondern es wird schneller gefahren, weil man ja besser sieht.
Schon das H4 Licht war ein Irrweg.

Immer helleres Licht, damit ich auch nachts rasen kann.
Schneller, schneller, immer schneller....
Hallo Thomas,

Du führst eine Möglichkeit auf, wie man das bessere Licht nutzen kann.

Die andere Variante sieht so aus, dass man ein eher gemäßigtes Tempo an die Nacht legt (nicht an den Tag ;) ) und mit dem sehr guten Licht z.B. Wild viel früher bemerkt. Insofern betrachte ich diese LED-Umrüstlösungen als erheblichen Sicherheitsgewinn.
 
Damit hat Luse einen Grund mehr, vor dem Dunkelwerden ins Bett zu gehen. :D
 
Dein stetiges Gegen-uns-Argumentieren fällt mir schon länger auf.
Natürlich ist Kritik erwünscht, aber diese Kultur des Besserwissens ohne sich selbst mit der Materie aktiv beschäftigt zu haben
nervt langsam. Das Genehmigungsprozedere ist nun mal wie es ist. Das bedeutet, wir müssen mit Beamten im KBA, Sachverständigen und Mitarbeitern des Herstellers leben, von denen niemand die Situation der alten 2V-Boxer von BMW so gut kennt wie wir.
Ansonsten sieht der Markt so aus, dass der durchschnittliche Fahrzeugbesitzer die LED-Lampen will, aber mit der Identifizierung seines Scheinwerfers in aller Regel überfordert ist.
Das ist eine Unterstellung, die ich absolut zurückweise und -ganz nebenbei- für reichlich ungeheuerlich halte.
Und es geht mir keineswegs um eine "Kultur des Besserwissens" (finde ich ebenfalls ungeheuerlich). Es geht mir um Konkretisierung und Genauigkeit. Es ist mir unbegreiflich, einfache Nachfrage und die Darstellung der eigenen Meinung für "Besserwisserei" zu halten.
Ich argumentiere hier nicht gegen irgendjemanden (wen meinst Du eigentlich?), sondern ich stelle meine Sicht der Dinge dar und frage nach Details, die ich für wichtig halte. Das ist, denke ich, der Sinn eines Forums. Oder?
Ganz nebenbei habe ich mich intensiv mit der Materie befasst. Die Unterstellung, ich hätte mich nicht selbst mit der Materie befasst, ist die nächste Ungeheuerlichkeit.

Insgesamt, MM, empfinde ich Deine Unterstellungen mir gegenüber schon fast als beleidigend.
 
Das ist eine Unterstellung, die ich absolut zurückweise und -ganz nebenbei- für reichlich ungeheuerlich halte.
Und es geht mir keineswegs um eine "Kultur des Besserwissens" (finde ich ebenfalls ungeheuerlich). Es geht mir um Konkretisierung und Genauigkeit. Es ist mir unbegreiflich, einfache Nachfrage und die Darstellung der eigenen Meinung für "Besserwisserei" zu halten.
Ich argumentiere hier nicht gegen irgendjemanden (wen meinst Du eigentlich?), sondern ich stelle meine Sicht der Dinge dar und frage nach Details, die ich für wichtig halte. Das ist, denke ich, der Sinn eines Forums. Oder?
Ganz nebenbei habe ich mich intensiv mit der Materie befasst. Die Unterstellung, ich hätte mich nicht selbst mit der Materie befasst, ist die nächste Ungeheuerlichkeit.

Insgesamt, MM, empfinde ich Deine Unterstellungen mir gegenüber schon fast als beleidigend.
Hier geht es um die Legalisierung der LED-Lampen, um nichts anderes. Drum: Nun ist Ruhe hier!

Hans
 
... für reichlich ungeheuerlich halte.
(finde ich ebenfalls ungeheuerlich).
...ist die nächste Ungeheuerlichkeit.
Insgesamt, MM, empfinde ich Deine Unterstellungen mir gegenüber schon fast als beleidigend.
Ungeheuerlich, nicht wahr, Jochen ?
Insbesondere, dass sich - mal wieder - ein paar wenige für die hiesige Allgemeinheit einsetzen und den Einsatz der LED-Leuchtmittel legalisieren lassen wollen.
Da hilft es wenig, die Beteiligten anzugehen, indem Du nach "Beweisen" fragst, indirekt alles anzweifelst und den Ablauf eher störst.Alle sind augenscheinlich bemüht, das Prozedere mit Hersteller, TÜV und KBA seinen Weg gehen zu lassen. Das dauert halt.
DANACH kannst Du mit Osram besprechen und vorschlagen, was Du magst finde ich.
Tu uns allen den Gefallen und halte so lange die Füße, sprich die Hände an der Tastatur still.
Falls Du es schaffst...
 
Tu uns allen den Gefallen und halte so lange die Füße, sprich die Hände an der Tastatur still.
Falls Du es schaffst...

Schaffst du das auch? mmmm

Immerhin geht es hier um LED Lampen und nicht um das Aufwärmen bzw. die Bewertung von Meinungsverschiedenheiten, die mittlerweile von höchster Stelle für beendet erklärt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Scheinwerfer "E4 20 49" Rundscheinwerfer H4

Für folgende BMW gibt es derzeit keine Freigabeprüfung:
R45-R65 inkl. LS (248), R80ST (247E), alle mit gleichem Scheinwerfer
R50-R75/5 (246), Bilux und Umrüst-H4
Wer sich um die Freigabe des Scheinwerfers kümmern möchte, bitte auf MM oder mich zugehen.


- Das würde ich jetzt mal angehen. Scheinwerfer in sehr gutem Zustand (Streuscheibe u. Reflektor) liegt vor.

Nach Telefonat mit Wolfram2 stellt es sich mir wie folgt dar, bzw. wird folgendes benötigt: (Bitte um Ergänzung bzw. Korrektur)
- Ich nehme persönlich Kontakt zu Osram auf. (Kontaktdaten habe ich)
- Fahrzeugschein(e) bzw. ZB I, ist allerdings ein Umbau (Rahmen R 100 RT, Motor R 75/7, jedoch Gabel ST); zweites Moped R 100 GS Bj. 96 (soll ich die überhaupt erwähnen?)
- Fotos von Einbausituation können gemacht werden
- Fotos von Leuchtsituation /Leuchtbild (bei Nacht gegen Wand o.ä.) können gemacht werden
- Zulassungszahlen um das Interesse zu stimulieren. Gab's da nicht mal ein Dokument in der DB? Kann hierzu jemand unterstützend Daten liefern?
- Nach Vorlage der Daten bei Osram und Freigabe würde der Scheinwerferversand erfolgen, lange Bearbeitungszeit ist einkalkuliert.

Wenn das soweit stimmt, bzw. nach Korrektur und/oder Ergänzung leg ich los.

Horrido
Peter
 
Nach Telefonat mit Wolfram2 stellt es sich mir wie folgt dar, bzw. wird folgendes benötigt: (Bitte um Ergänzung bzw. Korrektur)
- Ich nehme persönlich Kontakt zu Osram auf. (Kontaktdaten habe ich)
- Fahrzeugschein(e) bzw. ZB I, ist allerdings ein Umbau (Rahmen R 100 RT, Motor R 75/7, jedoch Gabel ST); zweites Moped R 100 GS Bj. 96 (soll ich die überhaupt erwähnen?)
Wenn ich es richtig verstehe, kannst du nur Scheinwerfer mit Motorrädern angeben an denen die original verbaut wurden. Da ein R100RT-Rahmen keine 248 ist bzw. auch keine ST. Einen Versuch könnte es aber dennoch Wert sein. Wir haben in unserem Fall der GSII haben wir für alle Fahrzeuge Bilder der Maschinen und Fahrzeugscheine (anonymisiert) eingesendet.
- Fotos von Einbausituation können gemacht werden
- Fotos von Leuchtsituation /Leuchtbild (bei Nacht gegen Wand o.ä.) können gemacht werden
- Zulassungszahlen um das Interesse zu stimulieren. Gab's da nicht mal ein Dokument in der DB? Kann hierzu jemand unterstützend Daten liefern?
Suche ich dir noch raus
- Nach Vorlage der Daten bei Osram und Freigabe würde der Scheinwerferversand erfolgen, lange Bearbeitungszeit ist einkalkuliert.
Hans
 
 
Noch was: Wichtiger als die Zulassungszahlen sind meiner Meinung nach die ABE-Nummer, denn die werden in die ABG mit eingetragen:

R45 27PS 03/78-07/85 248 A682
R45 35PS 01/78-07/85 248 A682
R65 45PS 01/78-07/85 248 A682
R65LS 50PS 03/81-03/85 248 A682/1
R80 ST 04/82-10/84 247E B791

Die Bauzeit wollten die von uns auch wissen.

Hans
 
Bei der "Umrüstung" meines Scheinwerfers (R50/2) auf LED Retrofit bin ich einen anderen Weg gegangen. Ich hatte bei der Restaurierung dieses Motorrades eh einen neuen Einsatz gebraucht und mir hier einen passenden Scheinwerfereinsatz in 5 3/4 Zoll von einem POLO 1 beschafft, den man recht einfach mit einigen "Handgriffen" in das Scheinwerfergehäuses montieren kann.
Das ist nun auch schon ein paar Jahre her.
Beim "Studium" der Freigaben der Retrofits von Osram und Philips ist mir dann aufgefallen, dass dieser Scheinwerfereinsatz (E1 14592) über eine Zulassung verfügt.
Gekauft hab ich mir dann die Retrofit von Philips (hab noch eine 50/5 ohne originalen Scheinwerfereinsatz ...).
Die Montage ist ja überhaupt kein Problem - und die Erleuchtung folgt nach dem Einschalten des Abblendlichts am Abend auf dem Fuß!
Um mich hier gegenüber eventuellen Bedenken der Ordnungskräfte zu wappnen bin ich dann zu einer TÜV-Prüfstelle gefahren um mir hier das "OK" zu holen.
Und das war bei dem geneigten Prüfer dann auch gar keine große Sache - Check der E-Nummer des Einsatzes und der ABE von Philips. Auf meinen Hinweis, dass in der ABE kein Motorrad sondern lediglich Polos und Audis aufgeführt sind wurde mir mitgeteilt, dass die Prüfung der Scheinwerfereinsätze im Labor erfolgen würde.
Mir wurde dann noch eine gute Fahrt gewünscht - so kann es auch gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also meine hat auf jeden Fall schon seit ich sie habe den 49R20 Einsatz drinne. Wenn dies derselbe ist wie der E4 20 49 , was ja weiter oben erwähnt wurde, müsste es passen. Habe aber jetzt nicht den letzten neuesten ETK geprüft muss ich zugeben...
 
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