Heinzelmann
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Möchte mein SLS System rausschmeißen . . . Sind die nötigen Stopfen im Kopf was spezielles oder gibts da was z.B. im Hydraulikbereich (wenn möglich mit Inbusbedienung) Dichtung 
Grüße aus McPomm

Grüße aus McPomm
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@Ingo: Erster!![]()
ja,ja, ich weiß der Zweite ist der erste Verlierer
Schönen Abend wünscht dir...
Ingo
Den TÜV hat es bisher nicht interessiert, aber das könnte ja einmal sein, oder ?
Möchte mein SLS System rausschmeißen . . . Sind die nötigen Stopfen im Kopf was spezielles oder gibts da was z.B. im Hydraulikbereich (wenn möglich mit Inbusbedienung) Dichtung
Grüße aus McPomm
....... Das Entfernernen des SLS-Systems hat nix mit der Betriebserlaubnis zu tun.
Na ja ......... sorgt das SLS nicht für eine Verbesserung der
Abgaswerte ?!! Somit würde ein Ausbau sehr wohl zum erlöschen
der BE führen.
§ 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 3 StVZO
Demnach erlischt die BE wenn :
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Gruss Börnie
.
Hallo Heinz,
kuckst Du hier: http://www.bmwbayer.de/R-80-R/Neu/Kraftstoffaufbereitung; Art.Nr.: 0711501 für 15€!
Gruß, Berndt
Da das SLS nur optional verbaut wurde, wird es wohl kein Bestandteil der BE sein.
Lt meinem Freundlichen war es ab 1992 serienmässig...
Und ich habe hier eine Preisliste von 1/93, da hat es 175 DM Aufpreis gekostet.Lt meinem Freundlichen war es ab 1992 serienmässig.
FRAGE: Wenn ich das SLS demontiere, muss ich dann den Vergaser neu eistellen??? (hierzu steht meines wissens nix in der DB)
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