Was nun? Hauptständeraufnahme gebrochen!

Wie ist denn festgelegt, was zum Rahmen gehört? Ich würde ja behaupten, daß alles was da werksseitig dran ist und nicht abgeschraubt werden kann weil angeschweißt, zum Rahmen gehört. Aber erstens bin ich kein TÜVler und zweitens: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn das vernünftig repariert ist, kräht kein Hahn danach. Wenn da aber einer mit der Baumarktelektrode den Halter wieder anbrutzelt, dann schon.

Das ist ganz genau in verschiedenen TUEV-Richtlinien geregelt -- das ist zum Zitieren hier zu viel; Genaueres findest du im Buch "Schweissen fuer Hobbyschlosser und Oldtimerfans".

Diese abgebrochene Hauptstaenderlasche ist kein tragendes Teil im Sinne eines Fahrzeugs, daher wuerde ich das locker sehen. Waere es eine Federbeinaufhaengung, darf nur der Hersteller das reparieren (laut TUEV).

Ich habe mich sehr intensiv mit zwei Leitern von TUEVs hinsichtlich Schweissen unterhalten, und es ist so, dass prinziepiell an allen moeglichen Stellen geschweisst werden kann, wenn es wirklich fachmaennisch gemacht wird. Der TUEV ist nur deshalb so restriktiv, weil selbst Fachwerkstaetten teilweise einen solchen Pfusch an Schweissnaehten abliefern, dass man da einfach einen Riegel zunaechst vorschiebt.

Mein Team und ich bauen gerade einen Threewheeler auf Basis 1200er BMW-Boxermotor mit Strassenzulassung, und der Rahmen bis hin zur Schwinge wird von uns selbst geschweisst. In solchen Faellen kommt der TUEV ins Haus und begutachtet die Schweissnaehte waehrend des Baus. Wenn die TUEV-Leute dann ein gutes Gefuehl haben (man kann ja nicht jede Naht roentgen), dann ist sehr vieles moeglich.

Mit deiner Bemerkung "Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn das vernünftig repariert ist, kräht kein Hahn danach." hast du voellig recht, das sehe ich genauso.

Viele Gruesse
Frank
 
Das ist ganz genau in verschiedenen TUEV-Richtlinien geregelt -- das ist zum Zitieren hier zu viel; Genaueres findest du im Buch "Schweissen fuer Hobbyschlosser und Oldtimerfans".

Nein, was an Rahmen und wie geschweißt werden darf und kann, ist in den DVS-Richtlinien Blatt 2506-2509 in Zusammenarbeit mit dem SLV Duisburg sowie dem BdZS e.V. für die neueste Version, die 2018 erscheinen wird,festgelegt. Dort steht auch welche Hersteller was als Reparaturen freigeben.
In der Arbeitsgruppe habe ich als handwerlicher Teil des Technikauschusses des BdZS mit Herrn B. Scheibner und Herrn A. Schwer unseres 2-Rad-Sachverständigen-Verbandes mitgewirkt.

Danach richten sich auch die Prüforganisationen, sie haben keine eigenen Richtlinien.


Diese abgebrochene Hauptstaenderlasche ist kein tragendes Teil im Sinne eines Fahrzeugs, daher wuerde ich das locker sehen.
Stimmt

Waere es eine Federbeinaufhaengung, darf nur der Hersteller das reparieren (laut TUEV).

Stimmt nicht. Die Hersteller schweißen nachträglich garnicht (mehr).
Wenn Reparaturen dann muss der ausführende Betrieb, der zukünftig bestimmte Qualifikationen (Meisterbetrieb im Kfz-Handwerk, keine Bäcker oder Maler :rolleyes:..., gültige Schweißscheine für die gewählte Schweißart, vorzugsweise WIG) erfüllen muss, die Verantortung für seine Arbeit übernehmen. das ist eigentlich nicht anders als es früher auch schon war, aber eben nun in den DVS-Richtlinien niederglegt.


Ich habe mich sehr intensiv mit zwei Leitern von TUEVs hinsichtlich Schweissen unterhalten, und es ist so, dass prinziepiell an allen moeglichen Stellen geschweisst werden kann, wenn es wirklich fachmaennisch gemacht wird. Der TUEV ist nur deshalb so restriktiv, weil selbst Fachwerkstaetten teilweise einen solchen Pfusch an Schweissnaehten abliefern, dass man da einfach einen Riegel zunaechst vorschiebt.
Stimmt.

Mein Team und ich bauen gerade einen Threewheeler auf Basis 1200er BMW-Boxermotor mit Strassenzulassung, und der Rahmen bis hin zur Schwinge wird von uns selbst geschweisst. In solchen Faellen kommt der TUEV ins Haus und begutachtet die Schweissnaehte waehrend des Baus. Wenn die TUEV-Leute dann ein gutes Gefuehl haben (man kann ja nicht jede Naht roentgen), dann ist sehr vieles moeglich.

Oha... das würde ich mich aber nicht auf Gefühle verlassen sondern aus das Urteil eines Schweißfach-Ingenieurs der nicht nur Ingenieur ist sondern selbst auch schweißen kann. Das ist aber sehr selten... leider...

Mit deiner Bemerkung "Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn das vernünftig repariert ist, kräht kein Hahn danach." hast du voellig recht, das sehe ich genauso.

naja... :rolleyes:

Viele Gruesse
Frank

Antwort im Text ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten