Franky88
Aktiv
Wie ist denn festgelegt, was zum Rahmen gehört? Ich würde ja behaupten, daß alles was da werksseitig dran ist und nicht abgeschraubt werden kann weil angeschweißt, zum Rahmen gehört. Aber erstens bin ich kein TÜVler und zweitens: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn das vernünftig repariert ist, kräht kein Hahn danach. Wenn da aber einer mit der Baumarktelektrode den Halter wieder anbrutzelt, dann schon.
Das ist ganz genau in verschiedenen TUEV-Richtlinien geregelt -- das ist zum Zitieren hier zu viel; Genaueres findest du im Buch "Schweissen fuer Hobbyschlosser und Oldtimerfans".
Diese abgebrochene Hauptstaenderlasche ist kein tragendes Teil im Sinne eines Fahrzeugs, daher wuerde ich das locker sehen. Waere es eine Federbeinaufhaengung, darf nur der Hersteller das reparieren (laut TUEV).
Ich habe mich sehr intensiv mit zwei Leitern von TUEVs hinsichtlich Schweissen unterhalten, und es ist so, dass prinziepiell an allen moeglichen Stellen geschweisst werden kann, wenn es wirklich fachmaennisch gemacht wird. Der TUEV ist nur deshalb so restriktiv, weil selbst Fachwerkstaetten teilweise einen solchen Pfusch an Schweissnaehten abliefern, dass man da einfach einen Riegel zunaechst vorschiebt.
Mein Team und ich bauen gerade einen Threewheeler auf Basis 1200er BMW-Boxermotor mit Strassenzulassung, und der Rahmen bis hin zur Schwinge wird von uns selbst geschweisst. In solchen Faellen kommt der TUEV ins Haus und begutachtet die Schweissnaehte waehrend des Baus. Wenn die TUEV-Leute dann ein gutes Gefuehl haben (man kann ja nicht jede Naht roentgen), dann ist sehr vieles moeglich.
Mit deiner Bemerkung "Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn das vernünftig repariert ist, kräht kein Hahn danach." hast du voellig recht, das sehe ich genauso.
Viele Gruesse
Frank