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wohin mit der motorentlüftung?

vieleicht weiß es ja jemand genau warum bmw das überhaupt in den luffi geführt hat. ich glaube ja weil sie die oeltropfen auf muttis waschbetonterasse nicht haben wollten. was soll sich am co wert ändern ob der schlauch da drinne ist oder nicht? eher im gegenteil, wenn zusätzlich noch oel verbrannt wird.
ich habe jedenfalls kein problem damit wenns aufgefangen wird, statt verbrannt, oder seitlich aus dem gehäuse sabbert, oder im vergaser oelpfützen bildet, oder..
bei der indian gehts direkt auf das ritzel damit die kette geschmiert wird.
und von da auf muttis waschbetonplatte. hab ich aber auch kein problem mit.
ich denke viele prüfer haben das mit der auffangmethode auch nicht, selbst wenn sie es merken.
 



Also der Sinn dieses Systems erschließt sich mir nicht. Was entlüftet den da wohin? Wenn das da unten am Rahmen ein Ölabscheider sein soll liegt der doch viel zu tief. Wie gelangt den das Öl zurück in den Motor?

Im Prinzip geht es doch darum dass die giftigen Dämpfe aus der Motorentlüftung nicht an die Außenwelt gelangen sondern via Vergaser verbrannt werden. Deswegen sind die Lösungen mittels Dose/Auffangbehälter ja auch illegal.

Also ich finde ja die originale Lösung ziemlich gut....:D

Gruß
Andreas
 
Also der Sinn dieses Systems erschließt sich mir nicht. Was entlüftet den da wohin? Wenn das da unten am Rahmen ein Ölabscheider sein soll liegt der doch viel zu tief. Wie gelangt den das Öl zurück in den Motor?

Im Prinzip geht es doch darum dass die giftigen Dämpfe aus der Motorentlüftung nicht an die Außenwelt gelangen sondern via Vergaser verbrannt werden. Deswegen sind die Lösungen mittels Dose/Auffangbehälter ja auch illegal.

Also ich finde ja die originale Lösung ziemlich gut....:D

Gruß
Andreas

meinst du die werden weniger giftig wenn sie verbrannt werden? :---)
ausserdem wer sagt denn das die wirklich illegal sind?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Leute,

ich finde dieses Teil recht praktisch:

http://www.ebay.de/itm/111361029651?_trksid=p2060353.m1438.l2649&ssPageName=STRK:MEBIDX:IT

Ist von den Abmessungen (~ 108 mm h u. ~ 58 mm D) noch gut unterzubringen. Hat (siehe Bild 4) die Option einen Filter (Baumwolle, Leinen o. Schaumstoff) anzubringen.

Ist beim jetzigen Dollar Kurs zwar nicht mehr günstig (19 % MWSt. und die Fahrt zum Zollamt kommen noch hinzu), aber insgesamt macht es auf mich einen wertigen Eindruck.

Viele Grüße

Ewald
 
meinst du die werden weniger giftig wenn sie verbrannt werden? :---)
ausserdem wer sagt denn das die wirklich illegal sind?

))):

Die Gase werden verbrannt weil sie giftig sind und sind es danach nicht mehr wg. Oxydation etc. (So was soll es tatsächlich geben !! )

Der Gesetzgeber sagt das es illegal ist und das auch nicht erst seit gestern !

Das ist alles seit langem bekannt.
 
vieleicht weiß es ja jemand genau warum bmw das überhaupt in den luffi geführt hat. ich glaube ja weil sie die oeltropfen auf muttis waschbetonterasse nicht haben wollten. was soll sich am co wert ändern ob der schlauch da drinne ist oder nicht? eher im gegenteil, wenn zusätzlich noch oel verbrannt wird.
ich habe jedenfalls kein problem damit wenns aufgefangen wird, statt verbrannt, oder seitlich aus dem gehäuse sabbert, oder im vergaser oelpfützen bildet, oder..
bei der indian gehts direkt auf das ritzel damit die kette geschmiert wird.
und von da auf muttis waschbetonplatte. hab ich aber auch kein problem mit.
ich denke viele prüfer haben das mit der auffangmethode auch nicht, selbst wenn sie es merken.


Hallo Jan,

:fuenfe:
Gruß
Pit
 
Also der Sinn dieses Systems erschließt sich mir nicht. Was entlüftet den da wohin? Wenn das da unten am Rahmen ein Ölabscheider sein soll liegt der doch viel zu tief. Wie gelangt den das Öl zurück in den Motor?

Im Prinzip geht es doch darum dass die giftigen Dämpfe aus der Motorentlüftung nicht an die Außenwelt gelangen sondern via Vergaser verbrannt werden. Deswegen sind die Lösungen mittels Dose/Auffangbehälter ja auch illegal.

Also ich finde ja die originale Lösung ziemlich gut....:D

Gruß
Andreas

Hallo,
giftige Dämpfe?
Gruß
Pit
 
Lothar10 schrieb:
))):

Die Gase werden verbrannt weil sie giftig sind und sind es danach nicht mehr wg. Oxydation etc. (So was soll es tatsächlich geben !! )

Der Gesetzgeber sagt das es illegal ist und das auch nicht erst seit gestern !

Das ist alles seit langem bekannt.

Wenn man öl oder auch benzin verbrennt kommt da hinten nix giftiges mehr heraus? Weil es oxidiert? Es entsteht bei der verbrennung von öl kein monoxyd? Ich kann das einfach so einatmen? Hm.
Mich würde zusätzlich mal interessIeren, wo man den entsprechenden gesetzestext nachlesen kann.
 
Hi Jan,

das ist echt so, aber die Gesetzestexte möcht ich jetzt auch nicht suchen.
Das was hinten raus kommt, nach der Verbrennung soll nicht ganz so giftig sein wie die unverbrannten Öl- und Kraftstoffausdünstungen im Kurbelgehäuse.

Gruß Holger

P.S. allein schon vom Geruch her, der Saft aus dem Fläschchen (ja, ich mach das auch so) reizt zum Kotzen, während die Auspuffgase einen Hauch der grossen, weiten und freien Welt vermitteln.
 
... Mich würde zusätzlich mal interessIeren, wo man den entsprechenden gesetzestext nachlesen kann.


Das steht in der Anlage XXIII zur StVZO unter 1.7.4 seit den 70er Jahren. Das genaue Datum der Einführung herauszusuchen, ist mir zuviel; gilt aber wie gesagt für alle KFZ, die ab dem 20.04.73 erstmals in den Verkehr kamen.

Hier kannst du es lesen.
Diskussionen darüber kann ich zwar verstehen, aber sie sind insofern zwecklos, da es so in der VO steht...
 
Eben. Is wie mit Radabdeckungen, Heckrahmen, und, und, und.

Gilt auch nicht nur für die, die es interessiert...

Moin Moin,

wobei Radabdeckungen ne ganz andere Kiste ist. Gesetzmäßig (StVZO) wird nur eine hinreichende Radabdeckung gefordert. Die bekannten 150 mm sind aber nicht im Gesetz verankert sondern in einer Auslegung des Gesetzes. Diese sind daher nicht bindend und mittlerweile auch nicht mehr gültig, auch wenn sich einige Prüfstellen da noch dran klammern kann man sich die Radabdeckung durchaus knapper gestalten und diese legal bewegen.

Gruß

Jogi
 
Ich bitte vielmals um Verzeihung für meine nicht ganz korrekte Ausführung.

Ich hab aber die Hoffnung, der eine oder andere hat geschnallt, was ich meine.
 
Moin Franco,

ich habe hier gelernt, dass es sehr hilfreich sein kann korrekte Angaben zu machen. :D

Hier sind die meisten, zumundest auf dem Papier, volljährig, dies ist ein öffentliches Forum, daher kann man hier m. E. keinen dazu anstiften rechtswidrig zu handeln. D. h. wenn es klare Gesetze, wie bei der Motorentlüftung, gibt, dann gibt es nix zu rütteln. Was jemand für sich persönlich daraus macht ist sein höchst persönliches Ding was er ggf. verantworten muss. Nur kann er nachher nicht sagen, aber die im 2-V-Forum haben doch gesagt, dass....:D

Und wenn ich schon sehe wie hier die Messer wegen weniger als einem Volt gewetzt werden möchte ich nicht wissen was sonst noch kommen kann.

Gruß

Jogi
 
Wenn man öl oder auch benzin verbrennt kommt da hinten nix giftiges mehr heraus? Weil es oxidiert? Es entsteht bei der verbrennung von öl kein monoxyd? Ich kann das einfach so einatmen? Hm.
Mich würde zusätzlich mal interessIeren, wo man den entsprechenden gesetzestext nachlesen kann.

Kohlenmomoxyd ist unvollständig verbrannter (oxydiertem) Kohlenstoff. Er ist in entspechender Konzentration hochexplosiv.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kohlenstoffmonoxid
 
Hallo,

jetzt weiss ich mal wieder warum ich ne /5 Bj. 1970 fahre.
Ich bin aus dieser Diskussion genauso draussen wie meine Motorentlüftung und das ganz legal :gfreu:

Berthold
 
Hallo,
und wie ist das, wenn ich z.B. einen Rahmen habe, der Bauj.1970 ist, aber einen Motor drin habe, der Bauj. 1987 ist?
Gruß
Pit
 
Hallo,
und wie ist das, wenn ich z.B. einen Rahmen habe, der Bauj.1970 ist, aber einen Motor drin habe, der Bauj. 1987 ist?
Gruß
Pit

Ei Pit,
bei uns in Deutschland ist immer die Erstzulassung des Rahmens ausschlaggebend dafür, welche Vorschriften einzuhalten sind.
Du könntest also die Motorentlüftung, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, nach draußen verlegen.
Gruß MartinA-GS

Tante edit ist beeindruckt, Herr F. hat 2min für nen Antwort gebraucht, ich das Doppelte,
Respekt
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe eine Yamaha Baujahr 1978, Erstzulassung in Frankreich.
Die durften damals in Freie abblasen.
1994 ist die Yamaha germanisiert worden und bläst immer noch ins Freie ab....:nixw:

Also 1994 erstmalig im Bereich der STVZO in Verkehr gebracht worden.


Darf die das? :D


Ist mir aber ehrlich gesagt egal. :aetsch:
 
Ja ich bin böse.
Ich bin ein Rocker.A%!



Die Yamaha ist abgemeldet und eingesperrt.
 
Ich habe eine Yamaha Baujahr 1978, Erstzulassung in Frankreich.
Die durften damals in Freie abblasen.
1994 ist die Yamaha germanisiert worden und bläst immer noch ins Freie ab....:nixw:

Also 1994 erstmalig im Bereich der STVZO in Verkehr gebracht worden.


Darf die das? :D


Ist mir aber ehrlich gesagt egal. :aetsch:

es wird ja viel weitererzählt was deshalb nicht unbedingt der richtigkeit entsprechen muss.
deshalb meine nicht ganz unmaßgeblichliche frage nach dem gesetz.
daß da irgendwann in den 7Oern was geändert wurde hatte ich auch so in erinnerung. nur eben nicht mehr was eigentlich genau. ausserdem dachte ich bisher, daß die das wegen amerikanischer gesetze so gemacht haben bei bmw.
später hab ich auch noch modelle japanischer herkunft gesehen die es noch ins freie bliesen. es gab damals sogar filter zu kaufen für die kurbelgehäuseentlüftung.
 
Ich habe eine Yamaha Baujahr 1978, Erstzulassung in Frankreich.
Die durften damals in Freie abblasen.
1994 ist die Yamaha germanisiert worden und bläst immer noch ins Freie ab....:nixw:

Meiner Meinung nach hätte dabei geprüft werden müssen, ob es eine einfache Nachrüstung ab Werk (für den deutschen Markt) gab, die das ändert.
Aber da kommen wir schon in einen Bereich spitzwinkliger Advokaterei.
Praktisch gebe ich dir da völlig recht. :D

Und natürlich ist das nicht zu vergleichen mit dem Abbau einer ab Werk vorhandenen Umweltverbesserungseinrichtung. ;)
 
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