Luggi
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- Seit
- 04. Okt. 2007
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Es ist alles in der Fahrzeugzulassungsverordnung geregelt. Da gibt es auch keine Gesetzeslücken.
(Solche Auskünfte werden gerne von Unwissenden erteilt)
In der richtigen Weise angewandt, hat man keine Probleme sein nicht zugelassenes Fahrzeug zur HU oder zur Zulassung zu bringen.
Das man sich zu Auskünften bei Behörden oder Versicherern das Datum, die Uhrzeit und den Namen des Gesprächspartners notiert ist wohl selbstverständlich.
Ich habe die Letzten Jahre bei Zulassungsformalitäten nur Positives erlebt.
Wie man ihn den Wald hinein, ......

In der richtigen Weise angewandt, hat man keine Probleme sein nicht zugelassenes Fahrzeug zur HU oder zur Zulassung zu bringen.
Das man sich zu Auskünften bei Behörden oder Versicherern das Datum, die Uhrzeit und den Namen des Gesprächspartners notiert ist wohl selbstverständlich.

Ich habe die Letzten Jahre bei Zulassungsformalitäten nur Positives erlebt.
Wie man ihn den Wald hinein, ......