Dazu müsste es eine Verkehrsüberwachung geben.
Bis auf gelegentliche Einsätze gegen die Raserbande und Einzelraser, (durch Blitzer) tut sich hier in der Gegend aber seit Jahren nichts. Meine letzte Spende bei einer Verkehrskontrolle fand statt als ich noch im Postauto (Deutsche Bundespost) unterwegs war.

Willy
 
Nach dem mir mal einer im Kreisverkehr rückwärts fahrend Entgegengekommen ist muss auch ein Einbahnstraßen Schild hin.

Moin Reinhard,
der machte gerade den Idiotentest ….. und fiel durch.

Sein Fahrlehrer sagte zu ihm : sie hätten die letzte Ausfahrt nehmen sollen. Was machen Sie jetzt ?

Nun dreht er noch 'ne Runde (vorwärts) :D

Liebe Grüße :wink1:
Martin
 
Hallo,

eins ist mir noch unklar. In Frankfurt ist es erlaubt mit dem Fahrrad, bei entsprechender Beschilderung, gegen die Einbahnstraße zu fahren. Wie kommen ich dann mit einem PKW vorwärts, denn auf einer Straßenseite geparkt wird und ein Fahrradfahrer kommt mir entgegen. Da bleibt kein Überholabstand von 1,5m übrig. Die Straße ist ja nur 5,5m breit, normalerweise weicht er auf den Bürgersteig aus, nur da darf er auch nicht mehr fahren.

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

eins ist mir noch unklar. In Frankfurt ist es erlaubt mit dem Fahrrad, bei entsprechender Beschilderung, gegen die Einbahnstraße zu fahren. Wie kommen ich dann mit einem PKW vorwärts, denn auf einer Straßenseite geparkt wird und ein Fahrradfahrer kommt mir entgegen. Da bleibt kein Überholabstand von 1,5m übrig. Die Straße ist ja nur 5,5m breit, normalerweise weicht er auf den Bürgersteig aus, nur da darf er auch nicht mehr fahren.

Gruß
Walter

Ach.....es ist wie immer der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Aber woher soll man sich damit auch auskennen, wenn man den ganzen Tag vom Chauffeur durch die Gegend gefahren wird? ?(

Aus dem Ministerium kommt nur geistiger Dünnpf....., wie eScooter, Ausländer-Maut, 125er mit Autoführerschein als Verkehrsalternative....etc.
Dabei nicht zu vergessen, dass die ganz "zufällig" auch für den Breitbandausbau zuständig sind. mmmm

Gruß
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

eins ist mir noch unklar. In Frankfurt ist es erlaubt mit dem Fahrrad, bei entsprechender Beschilderung, gegen die Einbahnstraße zu fahren. Wie kommen ich dann mit einem PKW vorwärts, denn auf einer Straßenseite geparkt wird und ein Fahrradfahrer kommt mir entgegen. Da bleibt kein Überholabstand von 1,5m übrig. Die Straße ist ja nur 5,5m breit, normalerweise weicht er auf den Bürgersteig aus, nur da darf er auch nicht mehr fahren.

Gruß
Walter

In diesem Fall überholst du ja nicht und ihr müsst schauen, wie ihr aneinander vorbeikommt. Wobei du als Dosennutzer besondere Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer nehmen musst.

Andreas
 
In diesem Fall überholst du ja nicht und ihr müsst schauen, wie ihr aneinander vorbeikommt. Wobei du als Dosennutzer besondere Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer nehmen musst.

Andreas

Der Radfahrer muss vor dem Hindernis auf seiner Straßenseite warten. Der gemeine Radfahrer macht das aber erfahrungsgemäß nicht. Genauso wie Autofahrer im umgekehrten Fall... :rolleyes:
 
Wobei der Autofahrer sich seiner juristischen A....karte durchaus bewußt ist, der Radfahrer seines Sonderstatus :oberl:
 
Wobei der Autofahrer sich seiner juristischen A....karte durchaus bewußt ist, der Radfahrer seines Sonderstatus :oberl:

Wenn dem Radfahrer auf seinem Schutzstreifen oder auch sonst
der Auto-Führer z.B. im Gegenverkehr überholend
zentimetergenau vorbei- bzw. entgegenjongliert,
braucht niemand mehr zu streiten,
ob der Seitenabstand nun angemessen war oder nicht.