mk66
Nr. 121
Das ist auf beleuchteten Straßenabschnitten laut STVO nicht zulässig. Was meinst Du, wieviele Fußgänger extrem geblendet werden?
Für den Fall habe ich, abends mit dem Hund, immer eine extrem gute LED-Lenser parat, 200 m gebündelter Strahl ...
...was genausowenig zulässig ist und wenn sich der "Gegengeblendete" erschrickt und etwas passiert vermutlich als "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" geahndet wird.
Grüße
Marcus