Luggi
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egool. die noordfraktion hat immer recht.
meint se.![]()
In der Charakterbeurteilung immer.
egool. die noordfraktion hat immer recht.
meint se.![]()
Bis einschl. Modelljahr 1990 gibt es bei den 2V keine Fabrikatsbindung !
Jeder, der etwas anderes verbreitet, hat keine Ahnung, egal welchen Job oder welche Aufgabe er hat. ...
..."Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". Nicht Betriebsanleitung, die habe ich aber wo bekomme ich eine Betriebserlaubnis her?
Gruß
Willy
Ja, siehst du richtig.Hallo zusammen,
im April steht bei meiner 248er R65/50PS die HU an und da treibt mich natürlich auch die Reifenfrage um, da ich abweichend von der eingetragenen Reifenkombination ab Werk aktuell folgende Bereifung montiert habe(Unbedenklichkeitsbescheinigung von DUNLOP liegt vor):
beide in Tubeless-Ausführung mit Schlauch montiert im Januar 2019.
- vorne DUNLOP ARROWMAX GT 601 F in 90/90-18 M/C 51H
- hinten DUNLOP ARROWMAX STREETSMART 120/90 M/C 65 V
Nach Lektüre des gesamten Reifenfreigabefadens hier bin ich zu dem Schluß gekommen, dass im Moment noch keine Eintragunspflicht besteht, da die Reifen vor 2020 produziert wurden. Beim nächsten Reifenwechsel sieht die Sache dann natürlich anders aus.
Seh ich das richtig?
Gruß Udo
Das geht an meiner Frage vorbei. Zum aaS möchte ich nicht wg. Zeit und Kosten und aus Prinzip (dann hätte der TüV Nord der die Änderung angestoßen hat sein Ziel erreicht und Einnahmen für die Prüforganisation generiert).
Hier geht es darum, warum Reifenhersteller bei einem Fahrzeug mit VB - Reifen jetzt doch wieder eintragungsfreie Bescheinigungen für Reifen mit abweichender Karkassenbauart (für Diagonalreifen) ausstellen können und warum das nicht auch für Reifen in Radialbauweise geht. Das verstehe ich gerade nicht.
Grüße
Marcus
Beim PKW hat sich der Radialreifen längst durchgesetzt, vor allem wegen der größeren Stabilität bei hohen Geschwindigkeiten. Da auch bei aktuellen Motorrädern die möglichen Geschwindigkeiten seit den 60er Jahren massiv höher sind, sehe ich dort den gleichen Trend.
@ Claus
aber das ist es doch gerade; es wird mit zweierlei Maß gemessen!
Neuere Mopeds mit EU Genehmigung dürfen Reifen (mit vorgeschriebener / eingetragener Größe ) fahren, egal welche Profilierung, welcher Hersteller!
Und wir müssen - auch wenn Größe, Bauart, Last, Geschwindigkeit, .. den Eintragungen entsprechen - für einige unserer Mopeds jedes mal, wenn ein anderer Reifen als gerade eben (gleiche Größe, Bauart, Last, Geschwindigkeit, .. ) aufgezogen wird, zum Grukittel und aufs Amt!
Bevorzugung neu gegen alt!
Andreas
Nochmal für Dich zum mitschreiben:
Du musst genau ein Mal eintragen lassen - und es wird OHNE Markenbindung eingetragen.
Danach kannst Du wie bei den neueren Mopeds Reifen von beliebigen Herstellern mit gleicher Größe, Bauart, Lastindex, Geschwindigkeitsindex aufziehen und musst dann deswegen eben genau NICHT mehr "zum Graukittel und auf´s Amt!
Aber wenn Du drauf bestehst wird dir der aAS bestimmt auch eine Markenbindung eintragen, dann kannst Du immer wieder einen anderen Hersteller nehmen, zu ihm kommen und wieder eintragen lassen. Kriegst sicher auch jedes Mal einen Kaffee![]()