Guten Tag,

nach langer Zeit haben wir eine BMW R100 (EZ Mai 1980) aus der Garage meines Vaters wiederbelebt. Diese hat er vor vielen Jahren von einem Bekannten abgekauft, der bei BMW gearbeitet hat. Dieser hat sich die Maschine mit Teilen aus dem Werk zusammengebaut, teilweise mit "besonders guten Teilen" die zur Seite gelegt wurden und soll wohl knappe 80 statt den 70 PS geleistet haben (angeblich). Wie viele von diesen Pferdchen tatsächlich noch da sind, weiß ich nicht. Besondere Teile wie Michelstreben und Scherb-Verkleidung, Scherb-Heck, Nivomat-Stoßdämpfer und Akront-Hochschulterfelgen sind auch verbaut bzw. verbaut gewesen.

Allerdings geht es mir um den Fahrzeugschein. Dieser hat im Feld 22 "Bemerkungen und Ausnahmen" z.B. so Sachen stehen wie "AUS ORIG: BMW-TEILEN ZUSAMMENGEBAUT" oder "AUF ANORDNUNG DES KVA VOM 02.05.1980 WURDE DIE FAHRGESTELLNR. (ORIG.) EINGESCHLAGEN". Allgemein ist im gesamten Fahrzeugschein mit Ausnahme der erwähnten Bemerkung in den Änderungen nirgendswo BMW zu lesen.

Weiterhin steht unter Feld D.1 keine Marke und unter Feld D.2 auch kein Modell. Nur unter Feld 2 "Hersteller-Kurzbezeichnung" ist "PAH" eingetragen.

Kann mir jemand sagen, was unter "PAH" gemeint ist? Eigentlich ist geplant das Motorrad zu verkaufen, aber irgendwie tut es trotzdem weh. Der TÜV-Prüfer hat bei der Hauptuntersuchung heute sehr über den Fahrzeugschein gestaunt und gemeint, dass diese wertvoll seien und sehr viel Freiheit beim Umbau bieten würden. Ist da was dran?

Hoffentlich kann da jemand Licht ins Dunkle bringen. Vielen lieben Dank für eure Unterstützung.

Gruß
Jonas
 
Hallo, ich würde mir einen Termin bei unserer Zulassungsstelle geben lassen und vor Ort mal die Papiere auf den Tresen legen.
Da sitzen m.E. die Menschen mit Ahnung in Sachen Zulassung.
Vg Werner

PS: Bild des Mopeds ?
 
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Vorher und nachher. Wir haben, nachdem wir sie gekauft haben vor Jahren, den Lacksatz neu gemacht und die Verkleidung abgemacht. Danach stand sie nur abgedeckt in der Ecke.

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Hallo Jonas

das ist m.M. gar nicht sehr selten. Habe ich jedenfalls schon häufiger gesehen. Da wurden Motorräder aus Teilen zusammengebaut und per Einzelabnahme abgenommen. Oft waren das BMW Mitarbeiter, die Teile günstig erwerben konnten. Heute würde das nicht mehr gehen. Die Herstellernummer im Fahrzeugbrief war dann meistens "genullt" und als Hersteller Name wurde oft der Name des Erbauers oder eine Abkürzung eingetragen.

Unproblematisch ist es m.M. wenn die Stillegung <7 Jahre war. Dann ist das Fahrzeug noch in den den Datenbeständen der Zulassungsstellen. Wenn nein wird es etwas komplizierter, aber dann am Besten mit einem AaS sprechen.

Gruß
Marcus
 
Wenn ein Fahrzeug nicht im Werk, sondern aus Teilen von privat zusammengebaut wird,
kann der Hersteller zu Recht dafür nicht die Verantwortung übernehmen.
Das hat es durchaus öfter gegeben. Ich habe selbst mal eine RT geschlachtet, die aus einem neuen
Rahmen und den Teilen einer verunfallten Maschine entstanden war. Hier stand der Erbauer als
Hersteller in den Papieren.
 
ich finde die "nackt" mit der grauen Lackierung hübscher. Geschmackssache. Bei der derzeitigen Marktlage würde ich ich das mit dem Verkauf gar nicht erst versuchen. Bringt nur Enttäuschung. Wenn es irgendwie geht: Selbst fahren und Freude daran haben´!
 
Ich habe ein Fahrzeug mit folgendem Text im Brief:
Hersteller: Unbekannt Bem.: Das Fahrzeug wurde 1957 aus Alt- und Neuteilen zusammengebaut.
Das hat schon oft für staunen und Erheiterung beim TÜV gesorgt.
 
Ich habe ein Fahrzeug mit folgendem Text im Brief:
Hersteller: Unbekannt Bem.: Das Fahrzeug wurde 1957 aus Alt- und Neuteilen zusammengebaut.
Das hat schon oft für staunen und Erheiterung beim TÜV gesorgt.
Reine Bürokratiegläubigkeit. Als ob ein Herstellereintrag noch etwas bedeuten würde bei einem fast 70 Jahre alten Motorrad, das am besten auch noch durch viele Hände gegangen ist und von jeder etwas optimiert wurde.

Die Maschine des TE ist aber sicher nicht mehr so einfach zugelassen worden. Da war man sicherlich schon kritischer.
 
Hallo Jonas.



Vielen Dank fürs Teilen der Bilder.
Mir gefällt dieses Motorrad, wie es ursprünglich mal gebaut wurde, richtig, richtig gut, und es war zeitgemäß.
Das ist, meiner Meinung nach, verloren gegangen nach deinem Umbau.
Jetzt sieht sie ziemlich normal aus und rechtfertigt ± den Eintrag im Brief nicht mehr.
Und was PAH bedeutet, kann ich dir leider nicht beantworten.
Ich würde dieses Motorrad alleine schon wegen des Vater/Sohn-Status und des besonderen Briefs behalten wollen.
Und mache die Verkleidung wieder dran, einfach nur geil :coool:.

Grüße
Uwe
 
und den alten Lack wieder dran ())))

Gruss Holger

P.S. die einen mögen alte Möbel aus Holz, die anderen heute weissen Hochglanz und morgen schwarz matt :evil:
 
Sie war mit der originalen Verkleidung und Lackierung zeitgenössischer, aber kaum Leute sind noch an den alten Maschinen interessiert. Wenn ich sie selbst behalten wollen würde, würde ich wahrscheinlich auch wieder eine Verkleidung dranbauen. Die Scherb ist aber schon lange verkauft worden von uns (aber ich habe wie erwähnt noch die Fränkel). Aber zum Verkauf macht der Umbau auf Standard mit der moderneren Lackierung einfach mehr Sinn aufgrund der breiteren Käuferschaft.

Den Vater/Sohn-Status haben noch über ein dutzend andere BMWs in unserer Garage, dass allein reicht nicht und wir müssen die Kuhherde ein wenig ausdünnen. Ich und mein Vater sind mittlerweile sehr stark auf die Zweiventiler GS umgestiegen, ich aktuell mit meiner HPN und Schalber G/S und mein Vater mit ner R100 GS PD und zwei R100 GS in Q-Tech-Optik. Die klassischen BMWs sind mit Ausnahme einiger Schwingen-BMWs alle auf ihrem Weg raus aus der Garage.

Weiß jemand, ob so ein Eigenbaubrief Vorteile bezüglich Umbauten bietet oder ist das alles nur Gerüchteküche?

Gruß
Jonas
 
Allerdings geht es mir um den Fahrzeugschein. Dieser hat im Feld 22 "Bemerkungen und Ausnahmen" z.B. so Sachen stehen wie "AUS ORIG: BMW-TEILEN ZUSAMMENGEBAUT" oder "AUF ANORDNUNG DES KVA VOM 02.05.1980 WURDE DIE FAHRGESTELLNR. (ORIG.) EINGESCHLAGEN". Allgemein ist im gesamten Fahrzeugschein mit Ausnahme der erwähnten Bemerkung in den Änderungen nirgendswo BMW zu lesen.

Weiterhin steht unter Feld D.1 keine Marke und unter Feld D.2 auch kein Modell. Nur unter Feld 2 "Hersteller-Kurzbezeichnung" ist "PAH" eingetragen.
Hallo Jonas,

mich wundert es, dass eine originale BMW-Fahrgestellnummer eingeschlagen wurde (so verstehe ich deinen Satz oben), aber BMW als Hersteller nicht eingetragen ist, sondern nur der Hinweis auf die Verwendung originaler BMW-Teile gegeben wird. Evtl. könnte das zu Problemen führen, wenn du Teile anbauen möchtest, die ein Gutachten für eine BMW haben, streng genommen ist das aber keine BMW und die Gutachten werden nicht anerkannt. Ob da der Hinweis auf die Verwendung originaler BMW-Teile ausreicht? Da würde ich sicherheitshalber mal beim TÜV nachfragen.

Üblicherweise erhalten solche Maschinen dann auch eine TP-Nummer als FIN und nicht eine originale BMW-Fahrgestellnummer. Offensichtlich war ja ein originaler Fahrzeugbrief (wie gesagt, wenn ich dich oben richtig verstehe) und evtl. ein verunfallter Rahmen vorhanden, warum wurde das dann nicht als Rahmentausch legalisiert?

Gruß

Werner
 
Das dürfte heutzutage keine Vorteile mehr bieten.

Alles was für und von Hersteller BMW als Umbauten, oder Umrüstungen freigegeben ist, zählt m.E. für dieses Motorrad nicht.

Was jetzt im Brief eingetragen ist, ok, aber jede neue Änderung kann eigentlich nur in Einzelabnahme erfolgen.

Da wird eher kein wertsteigender Faktor eine Rolle spielen. Im Gegenteil. Für mich eher Wertmindernd.
Da kein Notverkauf, wie ich lese ;), mit einem erträglichen Preis anbieten und Geduld haben, oder auseinanderpflücken und in Teilen verkaufen.

Gruß Wolfgang
 
Das dürfte heutzutage keine Vorteile mehr bieten.

Alles was für und von Hersteller BMW als Umbauten, oder Umrüstungen freigegeben ist, zählt m.E. für dieses Motorrad nicht.

Was jetzt im Brief eingetragen ist, ok, aber jede neue Änderung kann eigentlich nur in Einzelabnahme erfolgen.

Da wird eher kein wertsteigender Faktor eine Rolle spielen. Im Gegenteil. Für mich eher Wertmindernd.
Da kein Notverkauf, wie ich lese ;), mit einem erträglichen Preis anbieten und Geduld haben, oder auseinanderpflücken und in Teilen verkaufen.

Gruß Wolfgang
Genau das trifft den Punkt, keine ABE, kein Gutachten gilt für diesen Eigenbau.

Allenfalls dem gewillten Sachverständigen als Arbeitsgrundlage für die Eintragung und Dokumentation.

Gleiches gilt für meine "Triebel", da sind die wichtigsten Dinge zum Glück eingetragen, leider aber auch 40er Bing Vergaser.

Die trägt mir bei einer Ez. 1993 niemand mehr aus oder um gegen z.B. Dellorto oder Mikuni´s.
 
Gleiches gilt für meine "Triebel", da sind die wichtigsten Dinge zum Glück eingetragen, leider aber auch 40er Bing Vergaser.

Die trägt mir bei einer Ez. 1993 niemand mehr aus oder um gegen z.B. Dellorto oder Mikuni´s.

Bei den Serien BMW stehen die Bing zwar nicht in den ZB I/II bzw. Fahrzeugbrief/schein, sind aber in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis aufgeführt. Detailliert mit Typ und Kennzeichen. Ebenso der Ansauggeräuschdämpfer bis hin zu den Einzelteilen (Schnorchel, Filtereinsatz) und deren Kennzeichnung. Das ist alles für die Prüforganisationen und die Polizei abrufbar. Man kann also auch dort nicht einfach Dellorto oder Mikuni dranstecken und die Abnahme ist in beiden Fällen eine Einzelabnahme. Der einzige Vorteil, wenn es nicht ist der ZB steht ist das Prinzip Hoffnung, dass bei einer Schnellen Kontrolle oder der HO die "falschen Vergaser" übersehen oder ignoriert werden.

Gruß
Marcus
 
Für 980cc BMWehs gibt es zumindest eine Freigabe vom Werk für die Verwendung von 40er Dellorto´s an den /7 Modellen.

Ein guter AAS kann dann seinen Ermessensspielraum nutzen und diese ggf. auch an Mono´s und Para´s eintragen.

Wenn aber explizit mit 40er Bing´s im Brief steht, tun sich die meisten da sehr schwer.