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Hallo Zusammen,

gleich vorweg: bitte nur Tipps zur aktuellen gesetzlichen Lage. In der Vergangenheit habe ich das schon ein paar mal durchgemacht, aber anscheinend änderte sich da etwas. Wäre schön, wenn jemand das dieses Jahr schon mal durch gezogen hat.

Googeln hat auch nicht weitergeholfen, KI empfiehlt sofort einen Kaufvertrag ab zu schließen ... ja, erst mal haben ein Gewehr :D

Wie auch immer - im vorliegenden Fall habe ich vor mindestens 8 Jahren einen Scheunenfund ohne Papiere gekauft. Hat mich nicht gestört, da eigentlich als Ersatzteilträger gedacht.
Dummerweise ist der Kaufvertrag auch nicht mehr zu finden, Verkäufer ist daher nicht mehr zu ermitteln. Doof, aber nicht mehr zu ändern.

Was ich anscheinend auf jeden fall brauche - eine Eidesstattliche Erklärung beim Notar, das ich der rechtmäßige Eigentümer bin?
Beim weiteren Ablauf war sich die Dame anscheinend nicht so ganz sicher, Aufbietungsverfahren beim KBA oder Anfrage über die Polizei?

Immerhin konnte sie feststellen, das unter der Fahrgestellnummer keine Einträge zu finden waren (war ja auch mindestens seit 10 Jahren abgemeldet).

Der weitere Ablauf ist dann klar, wenn die Zulassungsstelle grünes Licht gibt kann ich zum TüV und eine Vollabnahme machen lassen.

Gruss, Michael
 
Hallo Michael,
ich habe das Thema gerade mit meiner R23, auch ohne Papiere durch. Natürlich gelten die gemachten Erfahrungen nur für meinen Fall, es besteht da so wie ich es mitbekommen habe, Ermessensspielraum. Zulassung war im August dieses Jahres.

Ich habe das Motorrad mit einem ordentlichen Kaufvertrag und einer eidesstattlichen Versicherung des Vorbesitzers, dass dieser die Maschine ohne Papiere erworben hatte, erstanden. Natürlich hatte ich Angst, aber eine Anfrage bei meinem Straßenverkehrsamt, was ich immer wieder als sehr kooperativ empfunden habe, hat ergeben, dass keine Unterlagen mehr vorhanden sind und die Fahrgestellnummer auch nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Danach habe ich zähneknirschend beim lieben historischen Zentrum die "Geburtsurkunde" bestellt und auch mit den Angaben zum Herstellungsdatum und zum Händler erhalten. 120 Euro ärmer (ja, ich weiß, aber ich hatte Schiss, das Ding ohne nicht zugelassen zu bekommen) habe ich dann einen Termin beim TÜV gemacht. Ich habe alle Unterlagen zusammengekratzt, die vielleicht helfen könnten (z.B. Kopie existierender Fahrzeugscheine etc.)

Die Vollabnahme war völlig problemlos und tatsächlich sind ja ein paar dieser Mopeds noch angemeldet, so dass eine Recherche durch den aaS zu den technischen Daten erfolgreich war. Er hat Fotos / Scans von allen Unterlagen gemacht und dann war die Sache durch.

Die Probefahrt war lustig. Er hat den schlechten Anzug bemängelt und ich habe ihn daraufhin gefragt, ob er die Zündung auch mit steigender Drehzahl verstellt habe. Er hat das verneint.

Dann zum Straßenverkehrsamt und hier wurde nach einigen Hin- und Her (die Fahrgestellnummer war mehrfach vergeben, aber alles komplett andere Fahrzeuge) neue Fahrzeugpapiere erstellt. Ich habe sogar keine Reifenfabrikatsbindung eingetragen bekommen.

Also für mich ist das alles problemlos gelaufen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Jörg
 
r27seite.jpg
R27 stand, laut vorbesitzer ca 30 jahre in einem Büro als Deko. Der Fahrzeugbrief war vorhanden aber außer BMW konnte man nichts mehr lesen. Zum Tüv "gebracht" :D und ein sehr freundlicher Tüvbeamte hat in der Abnahme Rahmennummer eingetragen -die konnte man am Krad deutlich erkennen.. Dadurch wurden wahrscheinlich auch die Kfz daten ermittelt. Lange rede kurzer Sinn: Straßenverkehrsamt NULL probleme mit der Zulassung. Neuen Brief ausgehändigt bekommen und fertig. So hat er mir das erzählt.
Gruß Ollie

P.S. ist nicht meine.... gehört meinem Nachbarn
 
Hallo Michael

um eine eidesstattliche Erklärung wirst du wohl nicht drumrum kommen. Die muss aber eigentlich der Verkäufer
beim Notar unterschreiben, also derjenige der die Papiere verloren hat. So war es in meinem Fall
Wenn jetzt der Verkäufer nicht mehr auffindbar ist, musst du dir evtl. einen neuen suchen

Viel Glück !

Gruß Boris
 
Der entscheidende Punkt bei der Zulassung eines Fahrzeugs ohne Brief ist nicht die Frage des Eigentums.
Die läßt sich sowieso nicht so einfach beantworten.
Der Punkt ist, daß die Zulassungsstelle entscheiden muß, ob es sich um eine Wieder- oder
eine Erstzulassung handelt. Dafür braucht sie eigentlich ein Dokument.
Bei einem alten Fahrzeug kann man annehmen, daß es schon einmal zugelassen war.
Muß man aber nicht.
Leider gibt es in letzter Zeit Verkehrsämter, die die Frage sehr ernst nehmen und sagen "Kein Brief - keine Zulassung".
Würde die Behörde "Erstzulassung" sagen wäre die Zulassung z.B. einer R26 nicht möglich wegen Abgas, ABS etc.
 
Auf die Straße und zugelassen bekommt man sowas eigentlich recht leicht .

Die Schwierigkeit ist der Erwerb des Eigentums.

Bei Scheunenfunden kann man eigentlich immer nur Ausschlachten .

Mit Ausnahme der FIN kann man alles verwenden .
 
Ich hab das mal mit einem Pferde Anhänger durch machen müssen , 0 Papiere. . . Bis ich das Ding soweit fertig hatte war die ursprüngliche Verkäuferin leider nicht mehr unter uns . KBA Abfrage habe ich aber gemacht ! Die Zulassungsstelle hat dann von mir "verlangt" = ein formloses Schriftstück, das mir Person X diesen Anhänger verkauft hat ( welcher sein persönliches Eigentum war ) .
Ist allerdings schon ein paar Jährchen her . . .
 
@8 : man braucht halt zum Eigentumserwerb einen lückenlosen Nachweis bis zum letzten eingetragenen Halter , da afaik hierzulande kein Eigentumserwerb an „Diebesgut“ möglich ist.

Und das ist meist arg schwer.

Alle paar Jahre kommt doch mal wieder ein Oldtimerfall hoch .

Beispiel 1: Das im Regelfall hochpreisige Fahrzeug wurde vom Wiederinverkehrbringer von „ Schrott“ zu gutem Zustand restauriert und dann kommt der letzte Besitzer und klagt auf Herausgabe des Schmuckstückes .

Beispiel 2: ein Fahrzeug wird hier ins Land gebracht und nach jahrzehntelangem „anderen“ Besitz dann im Auftrag des wirklichen Besitzers beschlagnahmt.