Habe dann die Zulassungsstellen im Landkreis mit Angabe der Fahrgestellnummer angeschrieben mit Bitte um schriftlichen Bescheid, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Wiederzulassung möglich wäre. Eine hat nicht geantwortet, eine weitere hat sich telefonisch gemeldet, wollte sich aber nicht schriftlich festlegen (!), von der dritten habe ich dann endlich die schriftliche Bestätigung bekommen.

Unter dieser Fahrgestellnummer gibt es keinen Eintrag, daher kann bzw. muss ich zuerst beim Notar das Eigentum am Fahrzeug und das nicht Vorhandensein der Papiere erklären. Nach einem Vollgutachten gemäß § 21 kann ich dann neue Papiere beantragen und nach einer Aufbietungszeit von zwei Wochen dann das Motorrad endlich zulassen.

Ich habe in der Vergangenheit schon einige Motorräder ohne Papiere wieder zu gelassen. Noch vor 4 Jahren ging das ohne Notar, der Vermerk auf dem Kaufvertrag bzgl. Verlust der Papiere reichte der Zulassungsstelle.

Heute geht das nicht mehr! Wäre der Kaufvertrag noch vorhanden müsste der Vorbesitzer den Eid leisten. Das könnte potentiell erhebliche Probleme machen - als Konsequenz würde ich Motorräder / Rahmen ohne Papiere nur noch kaufen, wenn der Besitzer die eidesstattliche Erklärung vorlegt.
 
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Heute geht das nicht mehr! Wäre der Kaufvertrag noch vorhanden müsste der Vorbesitzer den Eid leisten. Das könnte potentiell erhebliche Probleme machen - als Konsequenz würde ich Motorräder / Rahmen ohne nur noch kaufen, wenn der Besitzer die eidesstattliche Erklärung vorlegt.
Das ist genau mein Kenntnisstand.

Ich habe auch schon mal versucht im Nachgang einen Verkäufer zum Notar zu schicken.
Leider verstorben, da ging dann der ganze Punk mit Erbschein und Tochter los.

Ich habe es dann gelassen und einen anderen Rahmen genommen.
 
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man sollte jetzt vermutlich nicht auf den Gedanken kommen, den Kaufvertrag "zu verlieren" :rolleyes: Bei meinen Gesprächen mit den Zulassungsstellen habe ich den Eindruck bekommen, das diese sich auch komplett verweigern können, wenn kein Kaufvertrag vorliegt. Der Wert scheint z.b. eine Rolle zu spielen, die Dame am Telefon wurde erst etwas empfänglicher als ich diesen mit ca. 2000€ bezifferte.
 
Ich habe das in diesem Frühjahr mit meiner GL1000 Bj. 1976 auch durchexerziert.
Die Geschichte, warum es für das Motorrad keine Papiere gab, ist lang und will ich euch ersparen.
Ich habe mich wie oben auch schon gesagt wurde, vorab schriftlich an die Zulassungsstelle im Ostalbkreis gewendet.

Folgendes wurde dann gefordert:
- Eigentumsnachweis (in meinem Fall eine Schenkungsurkunde vom Besitzer/Eigentümer)
Das Motorrad war vor 20 Jahren nachweislich mal auf diese Person zugelassen.
- Technisches Datenblatt für die GL von Honda Deutschland (120EUR) war kein Problem, ich hatte ja die Fahrgestellnummer.
- TÜV/Dekra Gutachten (245€)

Der TÜV/Dekra hat im Gutachten dann als Tag der Erstzulassung den 01.07.1976 eingetragen.
Das Datum 01.07.xxxx wird angeblich in solchen Fällen öfter verwendet, wenn kein genauer Tag der Erstzulassung bekannt ist.

Aber ja, wie oben schon jemand geschrieben hat, muss der Nachweis erbracht werden dass es sich um eine Wiederzulassung, nicht Erstzulassung handelt. Dazu braucht man den Tag der Erstzulassung.

Als ich dann der freundlichen Dame bei der Zulassungsstelle alle Dokumente vorgelegt habe wollte Sie noch ein Schreiben von Honda Deutschland, das bestätigt das Honda keine genauen Daten/Termin der Erstzulassung des Bike vorliegen/gespeichert hat.
Nachdem ich dieses Dokument / E-Mail auch noch besorgt hab, hat die Dame das Motorrad zugelassen.

Insgesamt waren alle Beteiligten Stellen (Vorbesitzer, Honda Deutschland, Dekra, Zulassungsstelle) sehr freundlich, aber es dauert halt und kostet ... - Geduld ist angesagt.

PS. Die Prüfung ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist erfolgt wohl durch die Zulassungsstelle und muss nicht beim KBA eingeholt werden.
 
... wollte Sie noch ein Schreiben von Honda Deutschland, das bestätigt das Honda keine genauen Daten/Termin der Erstzulassung des Bike vorliegen/gespeichert hat.
Nachdem ich dieses Dokument / E-Mail auch noch besorgt hab, hat die Dame das Motorrad zugelassen.
Diese Forderung ist m.E. unsinnig, weil der Hersteller mit der Erstzulassung null zu tun hat.
PS. Die Prüfung ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist erfolgt wohl durch die Zulassungsstelle und muss nicht beim KBA eingeholt werden.
Ja, das machen die Zulassungsstellen in solchen Fällen automatisch.
 
Diese Forderung ist m.E. unsinnig, weil der Hersteller mit der Erstzulassung null zu tun hat.
In vielen/manchen Fällen werden Motorräder von der Vertragswerkstatt des Herstellers zugelassen. In solchen Fällen wird der Tag der Erstzulassung in den Systemen der Hersteller gespeichert.