Habe dann die Zulassungsstellen im Landkreis mit Angabe der Fahrgestellnummer angeschrieben mit Bitte um schriftlichen Bescheid, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Wiederzulassung möglich wäre. Eine hat nicht geantwortet, eine weitere hat sich telefonisch gemeldet, wollte sich aber nicht schriftlich festlegen (!), von der dritten habe ich dann endlich die schriftliche Bestätigung bekommen.
Unter dieser Fahrgestellnummer gibt es keinen Eintrag, daher kann bzw. muss ich zuerst beim Notar das Eigentum am Fahrzeug und das nicht Vorhandensein der Papiere erklären. Nach einem Vollgutachten gemäß § 21 kann ich dann neue Papiere beantragen und nach einer Aufbietungszeit von zwei Wochen dann das Motorrad endlich zulassen.
Ich habe in der Vergangenheit schon einige Motorräder ohne Papiere wieder zu gelassen. Noch vor 4 Jahren ging das ohne Notar, der Vermerk auf dem Kaufvertrag bzgl. Verlust der Papiere reichte der Zulassungsstelle.
Heute geht das nicht mehr! Wäre der Kaufvertrag noch vorhanden müsste der Vorbesitzer den Eid leisten. Das könnte potentiell erhebliche Probleme machen - als Konsequenz würde ich Motorräder / Rahmen ohne Papiere nur noch kaufen, wenn der Besitzer die eidesstattliche Erklärung vorlegt.
Unter dieser Fahrgestellnummer gibt es keinen Eintrag, daher kann bzw. muss ich zuerst beim Notar das Eigentum am Fahrzeug und das nicht Vorhandensein der Papiere erklären. Nach einem Vollgutachten gemäß § 21 kann ich dann neue Papiere beantragen und nach einer Aufbietungszeit von zwei Wochen dann das Motorrad endlich zulassen.
Ich habe in der Vergangenheit schon einige Motorräder ohne Papiere wieder zu gelassen. Noch vor 4 Jahren ging das ohne Notar, der Vermerk auf dem Kaufvertrag bzgl. Verlust der Papiere reichte der Zulassungsstelle.
Heute geht das nicht mehr! Wäre der Kaufvertrag noch vorhanden müsste der Vorbesitzer den Eid leisten. Das könnte potentiell erhebliche Probleme machen - als Konsequenz würde ich Motorräder / Rahmen ohne Papiere nur noch kaufen, wenn der Besitzer die eidesstattliche Erklärung vorlegt.
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