gute Idee, mach ich soHans,
die Nachträge zu den BEs kannste dir eigentlich kpl. schenken bis auf B791/2 N5 bei den GSen, wo erstmals der R-Reifen hinten erscheint.
Hans
gute Idee, mach ich soHans,
die Nachträge zu den BEs kannste dir eigentlich kpl. schenken bis auf B791/2 N5 bei den GSen, wo erstmals der R-Reifen hinten erscheint.
Ich werde die von Michael angesprochene Methode, d.h. Entfernung der Nachträge, übernehmen. Die korrekte Übernahme der Haupt-ABE ist für eine mögliche Diskussion mit den Prüfgesellschaften ist meiner Meinung nach wichtiger.Hallo Hans,
N4 oder N6 ?
Hallo Michael, hallo Hans,Es gab auch einen N7, ist aber völlig wurschd, weil da nirgends was Neues zu Reifen steht. "A339" ist ausreichend.
Doch, weil C = R100, F = R80, E = R100CS/RS/RT.
Es gab eine Weile alternative Geländebereifung; R ist der Geschwindigkeitsindex.
Und mit der Etablierung der G/S waren die Geländereifen wieder weg...
Für alle 2V bis einschl. Modelljahr 1990 reicht die Grundnummer hier, weil bzgl. Bereifung in den Nachträgen nichts wesentliches steht..... Und ob IV =4 oder doch VI=6 ist noch nicht beantwortet.
Gruß, Rüdiger
Hier kann ich einen Hinweis auf den Hersteller dazu machen. Ich weis aber, dass wohl einige das machen. Ansonsten kann ich den Text entfernen.Continental verbietet ausdrücklich sowohl die Verwendung von Schlauchreifen wie auch von Schläuchen auf schlauchlos Felgen.
Danke für den Hinweis, nehme ich mit auf.Hallo Hans,
prima Dokument, Danke dafür, Hut ab
zu: Baureihe Mono 247E, Baujahre: 1980 bis 1992
warum steht das Sternchen mit den metrischen Größen nur bei der R65GS und nicht auch bei der R80 G/S , die darf das doch laut BMW auch:
BMW Bereifung R 80 G/S Gutachten für andere Reifengrössen
Gruß Ulrich
Ja, passt. Darf halt nur mit einer Diagonal-Karkasse sein. Dürften die meisten aber sein.Wenn ich also von einem Reifenhändler die Reifen erhalten würde, die im der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen (bei mir: 3,25H19 und 4.00H18), wäre alles in Butter?
jaProbleme gibt es nur dann, wenn der Reifenhändler Reifen mit dieser Bezeichnung nicht anbieten könnte?
Wenn dein Motorrad eines ist, in deren Liste ich "Reifenfabrikatsbindung laut ABE: Keine", dann solltest du auch bei einer Kontrolle oder der HU keine Probleme bekommen.Von "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" habe ich vor einigen Tagen das erste mal gehört.
Steht jetzt auch so in meiner Bescheinigung Tei I drin.
ich habe mal "erlaubt" durch aeG (auf eigene Gefahr und Hinweis auf Herstellerangaben) geändert.Ich würde es, ausgenommen als Notreparatur abseits der Zivilisation ohnehin nicht machen. Aber ich habe hier oft zu lesen bekommen, dass z.B. der Heidenau K60 Scout TL "sicherheitshalber"mit Schlauch gefahren wird.
Ja, da können Fallstricke auf einen zukommen. Ich bastel mir gerade eine Excel, die die Felder aus dem alten Brief in die neuen Zulassungsbescheinigungen übertragen. Dann kann ich bei einer Umtragung gleich prüfen, ob die Felder richtig übernommen wurden.Übertragung der ABE und Eintragung hin oder her. Man muss ja schon arg diskutieren, um den alten Brief passend übertragen zu bekommen.
Das solltest Du unbedingt machen! Danke dafür!Ja, da können Fallstricke auf einen zukommen. Ich bastel mir gerade eine Excel, die die Felder aus dem alten Brief in die neuen Zulassungsbescheinigungen übertragen. Dann kann ich bei einer Umtragung gleich prüfen, ob die Felder richtig übernommen wurden.
Wenn daran Interesse besteht, kann ich das Teil veröffentlichen.
Sehe ich auch so und bedanke mich schon mal vorweg.Das solltest Du unbedingt machen! Danke dafür!
Das solltest Du unbedingt machen! Danke dafür!
Sehe ich auch so und bedanke mich schon mal vorweg.