Es gab auch einen N7, ist aber völlig wurschd, weil da nirgends was Neues zu Reifen steht. "A339" ist ausreichend.

Doch, weil C = R100, F = R80, E = R100CS/RS/RT.

Es gab eine Weile alternative Geländebereifung; R ist der Geschwindigkeitsindex.

Und mit der Etablierung der G/S waren die Geländereifen wieder weg...
Hallo Michael, hallo Hans,

das ist ja gerade das Elend, daß die Prüfer und die "Rennleitung" die ABE jederzeit einsehen können, uns als Betroffenen diese Einsicht in die Dokumente aber verwehrt wird. Mit der aus meiner Sicht abenteuerlichen Begründung, daß die ABE Eigentum von BMW sei und nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfe. So hat man es mir mal auf eine Anfrage beim KBA in Flensburg telefonisch erklärt.

Woher soll ich z.B. wissen, daß es eine N7 oder sonst was gab, wenn ich als nicht berechtigter das nirgends einsehen darf ?

Aber zurück zur Tabelle vom Hans. Wenn da Nachträge drin stehen, sollten die schon richtig sein. Und ob IV =4 oder doch VI=6 ist noch nicht beantwortet.

Gruß, Rüdiger
 
.... Und ob IV =4 oder doch VI=6 ist noch nicht beantwortet.

Gruß, Rüdiger
Für alle 2V bis einschl. Modelljahr 1990 reicht die Grundnummer hier, weil bzgl. Bereifung in den Nachträgen nichts wesentliches steht.
Nur bei der GS ist B791/2 N5 relevant, weil hier erstmals die Radialreifen auftauchen.
 
Continental verbietet ausdrücklich sowohl die Verwendung von Schlauchreifen wie auch von Schläuchen auf schlauchlos Felgen. Von anderen Hersteller habe ich keine so klare Aussage gefunden. Hat vielleicht jemand eine klare Gegendarstellung, die die optionale Freigabe rechtfertigt?
 
Dass man Schlauchreifen nicht zulässt, ist aus Gewährleistungsgründen zu verstehen.
Die sind nicht speziell für die Abdichtung an den Flanken gemacht.
Und ein Schlauch im TL-Reifen könnte sich aufreiben, weil die Innenfläche dafür nicht vorgesehen ist.
Das kann bei anderen Herstellern anders aussehen.
 
Ich würde es, ausgenommen als Notreparatur abseits der Zivilisation ohnehin nicht machen. Aber ich habe hier oft zu lesen bekommen, dass z.B. der Heidenau K60 Scout TL "sicherheitshalber" 🫣 mit Schlauch gefahren wird.
 
Falls dieser Thread falsch ist, bitte verschieben.

Übertragung der ABE und Eintragung hin oder her. Man muss ja schon arg diskutieren, um den alten Brief passend übertragen zu bekommen.

Bei der Ummeldung im Mai hat mir die nächstgelegene Zulassungsstelle die Eintragung beider Reifengrößen der ST verweigert. Man würde und dürfe nichts ohne Bescheinigung des TÜV in Feld 22 eintragen. Ich soll zum TÜV gehen und das entsprechende bestätigen lassen. Alternativ eine Kopie des Briefes mitnehmen. Meine Anmerkung wegen der "Reifenbildung laut Betriebserlaubnis" bei meiner r45 half nichts, das hätte das System ja automatisch gemacht.

Kürzlich hat dann eine andere Zulassungsstelle die Papiere korrigiert. Dort war es mit dem alten Brief gar kein Problem.

So sieht es jetzt aus.

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PS: vielleicht stelle ich mich an. Im Gesetz steht, man darf nur Reifen fahren, die in Teil 1 "eingetragen" sind. Da steht nicht, "oder die in ABE genannten". Deshalb wollte ich das auch drin stehen haben.
 
Hallo Hans.
Erstmal vielen Dank für deine Infos, Analysen, Antworten usw. Steckt viel Mühe und Zeit dahinter.
Von "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" habe ich vor einigen Tagen das erste mal gehört.
Steht jetzt auch so in meiner Bescheinigung Tei I drin.
So 100% sind mir die Zusammenhänge glaube ich aber noch immer nicht ganz klar. 🫣
Da ich mich zeitnah nach neuen Reifen umschauen möchte/muss, stelle ich mir, und jetzt dir bzw. allen Wissenden diese Frage:
Wenn ich also von einem Reifenhändler die Reifen erhalten würde, die im der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen (bei mir: 3,25H19 und 4.00H18), wäre alles in Butter?
Probleme gibt es nur dann, wenn der Reifenhändler Reifen mit dieser Bezeichnung nicht anbieten könnte?
Vielen Dank im Voraus!
 
Wenn ich also von einem Reifenhändler die Reifen erhalten würde, die im der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen (bei mir: 3,25H19 und 4.00H18), wäre alles in Butter?
Ja, passt. Darf halt nur mit einer Diagonal-Karkasse sein. Dürften die meisten aber sein.

Probleme gibt es nur dann, wenn der Reifenhändler Reifen mit dieser Bezeichnung nicht anbieten könnte?
ja

Von "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" habe ich vor einigen Tagen das erste mal gehört.
Steht jetzt auch so in meiner Bescheinigung Tei I drin.
Wenn dein Motorrad eines ist, in deren Liste ich "Reifenfabrikatsbindung laut ABE: Keine", dann solltest du auch bei einer Kontrolle oder der HU keine Probleme bekommen.



Hans
 
Ich würde es, ausgenommen als Notreparatur abseits der Zivilisation ohnehin nicht machen. Aber ich habe hier oft zu lesen bekommen, dass z.B. der Heidenau K60 Scout TL "sicherheitshalber" 🫣 mit Schlauch gefahren wird.
ich habe mal "erlaubt" durch aeG (auf eigene Gefahr und Hinweis auf Herstellerangaben) geändert.

Hans
 
Übertragung der ABE und Eintragung hin oder her. Man muss ja schon arg diskutieren, um den alten Brief passend übertragen zu bekommen.
Ja, da können Fallstricke auf einen zukommen. Ich bastel mir gerade eine Excel, die die Felder aus dem alten Brief in die neuen Zulassungsbescheinigungen übertragen. Dann kann ich bei einer Umtragung gleich prüfen, ob die Felder richtig übernommen wurden.

Wenn daran Interesse besteht, kann ich das Teil veröffentlichen.

Hans
 
Ja, da können Fallstricke auf einen zukommen. Ich bastel mir gerade eine Excel, die die Felder aus dem alten Brief in die neuen Zulassungsbescheinigungen übertragen. Dann kann ich bei einer Umtragung gleich prüfen, ob die Felder richtig übernommen wurden.

Wenn daran Interesse besteht, kann ich das Teil veröffentlichen.
Das solltest Du unbedingt machen! Danke dafür!
 

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