Wir haben es ja nicht mehr erwartet, aber es ist vollbracht ->

Freigabe für die G/S Modelle ist erfolgt

Besten Dank an Wolfram (wolfram2) und Werner (dabbelju)

Die Freigabe ist in der AGB (siehe erste Seite) hinterlegt. ...
Es soll an der Stelle nicht unerwähnt bleiben, daß auch Michael (MM) an der Aktion beteiligt war. Er hat mich mit Zulassungszahlenn der G/S unterstützt, um der Anfrage bei Osram etwas mehr Nachdruck zu verleihen.
Ehre wem Ehre gebührt! ;)
 
Fast vergessen zu erwähnen: der für die lichttechnische Prüfung notwendige Scheinwerfer wurde von der Fa. Boxerbasis in quasi NOS-Qualität zur Verfügung gestellt.

Insofern geht an Rick von der Fa. Boxerbasis in Wuppertal noch einmal unser Dank.
 
Guten Morgen
ich hatte vor wenigen Tagen noch Kontakt mit Wolfram, der mir mitgab, dass der TÜV wohl einen neue Version veröffentlichen will, was mit den G/S Modellen nun passiert ist.
Ich haben im ersten Post mal alle Modelle aufgelistet, die eine Zulassung haben und welche nicht. Leider haben weder Wolfram noch ich irgendeinen Kontakt, auch die Telefonnummern sind nicht mehr aktuell. Entweder dort hat sich was geändert oder der Außenkontakt wurde als unerwünscht gekappt. Das dennoch was passiert, sieht man an der aktuellen Veröffentlichung. Wir können nur warten.


Was kann man machen?
Wer dennoch "offiziell" den Einsatz nutzen will, sollte die AGB nutzen und zur Prüforganisation fahren. Meine Vermutung ist, dass mit der ABG ein Eintrag der LED erfolgt. Idee: Lasst euch bitte die Osran Nightbraker LED eintragen, d.h. kein Smart, 450 oder sonst was - Osram scheint die Teile weiterhin zu optimieren, wenn man den Wechsel an Lampen in den letzten Jahren ansieht. Sonst ist der Eintrag schnell wieder obsolet.

Hans
 
Wir haben dieses Thema auf der Rückfahrt von unserem gestrigen Treffen am Hegaublick diskutiert. Nach Studium dieses Fadens bin ich jetzt etwas verwirrt. Muss ich die LED eintragen lassen, wenn es eine Freigabe von Osram dafür gibt?
Ich denke nein. Liege ich da richtig?
 
Achtung: Für die G/S und Brotdosen-GS wurde etwa ab der Jahrtausendwende als Ersatzteil ein Scheinwerfer mit der Prüfnummer E1 1451 verkauft, der m.W. auch in der HP2, R1200CL und G650 XCountry in Serie verbaut wurde. Dieser Scheinwerfer stammt laut Osram-ABG wohl ursprünglich aus den Exportversionen der Mercedes-Modellreihe 107 (SL- und SLC-Modelle), für die die ABG gilt. Vielleicht hilft das bei Diskussionen mit der Rennleitung oder den Graukitteln.

E1_1451.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
den Scheinwerfer der R45/R65 und R80ST legalisieren
Bereits in der ABG enthalten ist der 160mm-Scheinwerfer E1 14592, Serie beim BMW E21 (315/316/318) und VW Polo/Derby I und Audi 50. Angesichts der homöopathischen Reststückzahlen dieser historischen Fahrzeuge wundert mich ein bißchen, daß dafür die lichttechnische Prüfung gemacht wurde.

Es wird Zeit, daß die H4-LED auch nach UN-ECE R37 zugelassen werden, wie Philips das für seine H11 durchführt hat. Dann würde dieser ganze Zirkus aufhören.
 
Wir haben dieses Thema auf der Rückfahrt von unserem gestrigen Treffen am Hegaublick diskutiert. Nach Studium dieses Fadens bin ich jetzt etwas verwirrt. Muss ich die LED eintragen lassen, wenn es eine Freigabe von Osram dafür gibt?
Ich denke nein. Liege ich da richtig?
Wenn deine BMW mit der in der AGB aufgeführten ABE-Nummer des Motorrades und der richtige Scheinwerfer verbaut ist, reicht die Mitnahme der ABG

Hans
 
Habe grade nochmal die aktuelle Kompatibilitätsliste auf der Osram-Seite studiert. Dort steht zwar z.B. die G/S auch noch nicht drin, jedoch findet sich ganz am Ende folgender Absatz:
1772494116486.png
Vielleicht kann man da nochmal nachhorchen...

Grüße,
Steven
 
Habe grade nochmal die aktuelle Kompatibilitätsliste auf der Osram-Seite studiert. Dort steht zwar z.B. die G/S auch noch nicht drin ...
Hallo Steven,

diese Liste ist nicht das entscheidende Dokument. Wichtig ist, daß die G/S in der ABG aufgeführt ist (Version 14 vom KBA). Nur dieses Dokument interessiert die Prüforganisationen und die Polizei. Deshalb sollte man das ja auch ausdrucken und mitführen.
Wenn Osram es bisher versäumt hat die Kompatibilitätsliste zu ergänzen, ist das kaufmännisch gesehen wohl zu deren Nachteil, berührt allerdings nicht die Legalität dieser Lampen z.B. in der G/S.

Nebenbemerkung: vermutlich reicht ein Mitführen der ABG auf dem Smart-Phone, falls man solch ein Teil mitnimmt. Hängt im Endeffekt vom Kontrollierenden ab.
 
Vielleicht kann man da nochmal nachhorchen...
Hallo Steve,
wie von Wolfram angesprochen und im ersten Post geschrieben: Nur die ABG gilt.

Zum Thema der Telefonnummer: Da bekommst du nur ein Ticket und vielleicht einen Rückruf. Derzeit kommt nichts zurück. Meine Vermutung: Da ist zu viel reingekommen, die machen erstmal "dicht"

Hans
 
... dass nur die ABG gilt ist mir auch klar. Trotzdem darf man ja auch die anderen Dokumente lesen und den darin enthaltenen Endverbraucherhinweisen folgen. ...
Hallo Steven,

verstehe deine Intention nicht. Wenn Du weißt, daß nur die ABG gilt, bist du doch bestens informiert.

Und selbstverständlich darfst du lesen was du möchtest. Wenn Osram da etwas nachlässig ist bei der Aktualisierung dieser K-Liste, ist das doch nicht dein Problem. Sie schaden sich höchstens selbst, weil sie weniger Umsatz machen.
 
Hallo Steven,
der Text von Phillips wurde schon mehrfach angesprochen. Und wird meiner Meinung nach falsch interpretiert. Es gilt Fahrzeug mit originaler Ausstattung, d.h. E-Nummer des Fahrzeugleuchtkörpers zum Fahrzeug, welches aufgelistet ist. Bei Osram ist in unserem Fall die ABE-Nummer der BMW's mit aufgeführt, d.h. eine 1:1 Zuordnung.

Wir/Ich will hier in dem Thread nur den Sachstand aufführen, entscheiden darf jeder für sich alleine.

Hans
 
@Wolfram: Meine Intention war eigentlich nur die genau für das GS Problem zutreffenden angegebenen Kontaktinformationen mit euch zu teilen (Ich hätte jetzt ganz braun einfach die Liste in der ABG mit zur Kompatibilitätsliste gezählt). Wenn diese schon bekannt waren tut es mir leid.

@Hans: Wissen wir denn, ob die Philips ABG anders aufgebaut ist? Vielleicht kann diese Osram Hotline ja genau die richtige Interpretation darlegen, wenn man denn jemanden erreicht - das war meine Hoffnung
 
Wissen wir denn, ob die Philips ABG anders aufgebaut ist?
Anders herum: Was wird denn seitens der Prüforganisationen und Polizei erwartet? D.h. beide müssen sich an die StVo (vermutlich) halten

Zu Phillips: Die haben unsere BMW' nicht enthalten, d.h. ich kann keinen Vergleich ziehen

Hans

ps.: Am besten wäre es, wenn die getesteten Leuchtkörper allgemein zugelassen würden, dann wären alle aus dem Schneider und legal mit einem Sicherheitsgewinn unterwegs
 
Hallo Steven,
Bernd hatte von Osram nochmal etwas gutes gepostet:


Hans
 
ps.: Am besten wäre es, wenn die getesteten Leuchtkörper allgemein zugelassen würden, dann wären alle aus dem Schneider
Meines Wissens nach haben alte Saab-Modelle Probleme mit H4-LEDs.
Dort bekommt man wohl keine Hell/Dunkel Grenze hin (abgezapft aus einem Saab-Forum).
Was aber erkennen läßt, dass es eine generelle Freigabe nicht geben kann, da es nicht mit allen Reflektoren zu funktionieren scheint.
 
Zwei Anmerkungen aus meiner Sicht:

Die Erstellung der Nachträge zu den Genehmigungen ist mit nicht wenig Aufwand verbunden. Abgesehen davon, dass man das betreffende Fahrzeug braucht, müssen neuwertige Scheinwerfer verbaut sein. Dann kommt die technische Prüfung mit Dokumentation. Letztlich muss das alles zum KBA zur Genehmigung. Dieser Aufwand ist für den Hersteller nur interessant, wenn entsprechend viele Nachrüstungen zu erwarten sind.
Das heißt aber auch, wenn Osram ein Marktsegment überschaubarer Größe erschlossen hat, rechnet sich für Philips der Aufwand wohl nicht, dort auch etwas anbieten zu können (und umgekehrt)..

Ich hatte ja lange auch die Hoffnung, dass die Entwicklung langfristig zu einer generellen Freigabe der LED-Leuchtmittel führt.
Tatsächlich scheint es aber Scheinwerferkontruktionen zu geben, mit denen das bisher nicht gelingt. Zu den Details müssten die Fachleute bei den Herstellern was wissen.
 
Dieser Aufwand ist für den Hersteller nur interessant, wenn entsprechend viele Nachrüstungen zu erwarten sind.
Das heißt aber auch, wenn Osram ein Marktsegment überschaubarer Größe erschlossen hat, rechnet sich für Philips der Aufwand wohl nicht, dort auch etwas anbieten zu können (und umgekehrt).
An dem Punkt verstehe ich OSRAM auch nicht wirklich. Der 180mm-Scheinwerfer E1 14572 wurde nicht nur bei BWW von /6 bis Monolever, RxxR, unverkleideten K und diversen 4-Ventilern verbaut, sondern auch sechs Jahre lang bei Guzzi in der California 2 und fünfzehn Jahre lang bei Ducati in der Monster-Baureihe. Den rechteckigen Scheinwerfer E4 315 der F650 und den kleinen Rundscheinwerfer E5 408 der G/S betrifft das genauso. Aus meiner Sicht hat sich OSRAM durch unvollständige Verwendungslisten selber wirtschaftlichen Schaden in Form von entgangenem Umsatz und zusätzlichen Kosten für Nachträge zugefügt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus meiner Sicht hat sich OSRAM durch unvollständige Verwendungslisten selber wirtschaftlichen Schaden (...) zugefügt.
War / ist die Information über die Verwendung dieser Scheinwerfereinsätze denn irgendwo (einfach) abfragbar (z.B. bei Bosch)? Wenn nicht, kann man m.E. den Leuten bei Osram keinen Vorwurf machen, wenn sie allein aus der Prüfnummer keine komplette Kompatibilitätsliste ableiten können.
 
War / ist die Information über die Verwendung dieser Scheinwerfereinsätze denn irgendwo (einfach) abfragbar (z.B. bei Bosch)? Wenn nicht, kann man m.E. den Leuten bei Osram keinen Vorwurf machen, wenn sie allein aus der Prüfnummer keine komplette Kompatibilitätsliste ableiten können.
Die Informationen hat Osram für unsere BMW von uns bekommen, siehe ersten Post. Warum sie nicht mit aufgenommen wurde, ist leider unbekannt.

Hans
 
Die Informationen hat Osram für unsere BMW von uns bekommen, siehe ersten Post. Warum sie nicht mit aufgenommen wurde, ist leider unbekannt. ...
Hallo,

Osram hat während des ganzen Verfahrens aussagekräftige Bilder von der Montagesituation des Scheinwerfers am Motorrad verlangt. Sie wollen sicher stellen, daß das alles solide ist und nichts "wackelt". Wir brauchen jetzt nicht darüber diskutieren, daß dafür ja eigentlich schon der Hersteller Sorge getragen hat. Bei der G/S ist das auch so.
Mir sind aber auch schon Motorräder begegnet, bei denen der Scheinwerfer wie ein Lämmerschwanz gewackelt hat. Und daß die hierbei entstehenden Blendeffekte bei den Leds noch unangenehmer sind kann man sich gut vorstellen.

Wohl deshalb wurde in die ABG nur die G/S aufgenommen, obwohl Osram von uns die Information erhalten hatte, in welchen Motorrädern von BMW der Scheinwerfer noch verbaut ist, sogar ergänzt um die aktuellen Zulassungszahlen. Daß der Einbau bei den schon erwähnten Typen im Prinzip identisch ist mit der Situation bei der G/S hat offensichtlich nicht ausgereicht, daß diese Fahrzeuge auch in der ABG erscheinen.
 
Die Bilder wurden für die GS91 und K75S wie den F650 genau so mitgegeben, wie es verlangt wurde. Bei den GSen dann vier Versionen, 80 und 100, Normal und PD. An dem konnte es eigentlich nicht liegen.


Hans
 
War / ist die Information über die Verwendung dieser Scheinwerfereinsätze denn irgendwo (einfach) abfragbar (z.B. bei Bosch)? Wenn nicht, kann man m.E. den Leuten bei Osram keinen Vorwurf machen, wenn sie allein aus der Prüfnummer keine komplette Kompatibilitätsliste ableiten können.
Wenn ich die Daten des G/S Scheinwerfereinsatzes kombiniert mit dem Hersteller Bosch suche, finde ich gleich mehrere Autoteileanbieter, die mir die Verwendung des Einsatzes in anderen Fahrzeugen angeben. Beispiel:
Anhand irgendeiner zuverlässigen Informationsquelle werden die Teilehändler diese Kompatibilitätslisten ja erstellt haben. Der Hersteller (hier: Bosch) ist da sehr wahrscheinlich die Quelle.