Hier noch mal für alle ein Auszug aus der StVZO:

Bei mehreren Mängeln derselben Mängelklasse kann das Fahrzeug in die
nächsthöhere Mängelklasse eingestuft werden, wenn die zu erwartenden
Auswirkungen aufgrund des Zusammenwirkens dieser Mängel sich
verstärken. Die pflichtgemäße Entscheidung hierüber trifft die prüfende
Person.
Danke Dir dür die Aufklärung!