duneseeker

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Stark editiert, ich bitte um Entschuldigung und gelobe Besserung, nachts um Eins keine schwierigen Sachverhalte mehr in eMails zu schreiben

Hast Du neue, aktuelle Erfahrungen mit HU und Reifen, mit Austragungen?
Oder hast Du Erfahrung mit den Eintragungen im Fahrzeugschein Deiner GS, daß eben keine Notwendigkeit zu Austragung der Michelin T66 oder Abnahme des tatsächlich verbauten Reifen besteht?
Wenn - wie bei meiner GS außer dem Format eigentlich keine Reifenbindung im Schein besteht - GRÜN markiert, aber eine weitere Reifengröße mit Einschränkungen im Schein steht - GELB markiert, (diese Besonderheit, den T 66 als weitere Größe mit der Ausnahme, daß Radial und Diagonal ausschließlich beim T66 gemischt werden darf)

Meine GS steht still momentan:
ohne gültige HU, mit einem HEIDENAU K 60 Scout drauf. Dieser hat einen Defekt und kriegt so sowieso kein "neuen TÜV")
Eine grobe sachkundige Inaugenscheinnahme ergab als erste Einschätzung,
daß ich diesen Quatsch mit dem T66 austragen lassen müßte.
Daß die GS drei Reifenfabrikatsbindungen habe.
Daß der jetzige K60 Scout zu wenig Platz zur Schwinge habe (Kontrolle 'Hüllkurve' negativ, 2mm zu wenig

Die hier im Forum hinterlegten Dokumente zur Allgemeinen Betriebserlaubnis der R80GS Typ 247E, Ausführung 1 führt diese drei Fbrikatsbindungen nicht auf, ebenso wenig wie der Fz.-Schein.

Hat jemand bereits Erfahrungen auf den 2-Ventil GSen mit dem Enduroreifen Continental TKC 80² ?
das wäre mein Favorit.
Oder Erfahrungen mit anderen soften Enduroreifen wie TKC80, Anakee Wild, MITAS Enduro Trail, Karoo 4, Heidenau Ranger, PIRELLI RALLY STR etc. im Hinblick auf die aktuelle Regelung?
Ist da genug Platz zur Schwinge?

Ich will nicht einfach einen Reifen vergeblich kaufen. Sonst bleibe ich womöglich auf einem neuen Reifen sitzen und habe immer noch keine neue HU- Plakette auf der Wasserrohr-GS

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Uff ist das schwierig zu lesen.

Reifenbindung hin oder her, ein Reifen der zu Dicht an der Schwinge ist, darf so nicht gefahren werden.

Dafür haben findige Händler schon vor vielen Jahren Distanzscheiben im Programm gehabt.

Zugegeben, das mit den heute lieferbaren Reifen ist nicht immer einfach, aber auch kein großes Problem.
 
Uff ist das schwierig zu lesen.

Reifenbindung hin oder her, ein Reifen der zu Dicht an der Schwinge ist, darf so nicht gefahren werden.

Dafür haben findige Händler schon vor vielen Jahren Distanzscheiben im Programm gehabt.

Zugegeben, das mit den heute lieferbaren Reifen ist nicht immer einfach, aber auch kein großes Problem.
Bitte um Entschuldigung, das war echt 'ne Zumutung.

Eine Distanzscheibe kann ich nur ohne ABE / Gutachten im Netz finden :-/
Wenn nichts mit Stolle ins Motorrad hineinpaßt bei der angegebenen Größe 130/80-17, dann müßte ich das Rad umspeichen lassen. 😳
 
Um eine ABE hat sich damals bei dem Thema keine Sau geschert.

Täte ich auch heute nicht, die 3mm fallen doch nicht auf.

Alternativ kann man ein Hinterrad einer R80-100R nehmen, das ist wegen dem 140er Reifen weiter nach links gespeicht.

Hätte ich sogar zufällig eins abzugeben.

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Hallo,
ich war im März mit meiner 100 er Gs beim TÜV. Bereift mit Heidenau.
Ich weiß nicht ob er geschaut hat oder nicht drauf geachtet hat,
es kam keine Reaktion zu Fabrikatsbindung und hab mein Stempel gekriegt.
War TÜV Nord.

Gruß Stefan
 
Du musst gar nichts austragen lassen, um einen beliebigen Reifen zulässiger Abmessung und Bauart zu verwenden. Für Diagonalreifen der grün markierten Abmessungen gibt es keinerlei Reifenbindung. Die Bindung an Michelin T66 gilt nur für die Mischbereifung vorn diagonal und hinten radial. Den Heidenau bin ich auch schon gefahren, hat ohne Änderung gepasst.
 
Den K60-Scout hab ich auch oft und lange gefahren und nie Probleme gehabt. Schleifen tut er an der Schwinge nicht. Zum Austragen hat Frank schon alles geschrieben. Keine Panik schieben und dem Prüfer klarmachen, dass die Bindung nur für die Mischbereifung gilt.
 
Wobei das grundlegende Problem ist, dass der Freigang des Reifens zum Schwingarm bei den 2V Paralevern sehr knapp ist. An einer absolut serienmäßigen R100R wollte mir der AaS bei der GTÜ einen nicht sonderlich breit bauenden Reifen in Seriengröße nicht eintragen wegen "zu wenig Freigang". Beim AaS vom TüV hat es dann geklappt. Aber ganz offen: Die GS Fahrer kennen vielleicht noch den Conti TKC80 der breit baute und nach einigen Betriebsstunden am Schwingarm streifte, so dass die Stollen mit der Flex eingekürzt werden mussten. Ich hatte "früher" extra für den TKC80 eine R100R Felge. Ursächlich ist es m.M. Murks was BMW da konstruiert hat und bei der Homologation abgenommen wurde. Hilft aber hier nicht weiter.

In dem konkreten Fall hier würde ich mal bei einer anderen Prüforganisation vorsprechen.

Gruß
Marcus
 
Es würde mich wundern , wenn es im Zubehör Distanzscheiben geben würde .

Distanzscheiben wurden doch bei BMW in unterschiedlichen Stärken verbaut .

Auf jeden Fall bei den Paralever Ziegeln .

Und wenn der Prüfer beim Reifen in Seriengrösse nach der Hüllkurver fragt wirds eher sowieso nix .

Ich würde einen anderen Prüfer suchen .

Mischbereifung mit T66 war damals die neueste Entwicklung interessant war die Haltbarkeit des Hinterreifens. Das war irgendwann glaubich auch wahlweise ab Werk eingetragen und sparte die Abnahme
 
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Ich fahre den Ranger der noch ein paar mm schmäler als der Scout ist.
160 Km/h Aufkleber auf den Scheinwerfer und der Tüvmann war zufrieden
 
Sind diese 2mm der Trommel und den Bremsbacken denn egal ?
Distanzscheiben gibt es: Bei SWT gar mit 5mm! Dann mit sichtbarem Spalt. Für Wüste und Reise, um etwa leicht reversibel ohne Umspeichen auch 140er Rallye Raid Reifen unter zu kriegen.
Aber, ohne ABE, nicht straßenzugelassen. ;(:nixw:

Ja, und genau darum geht es mir ja, eine "tüv-konforme" Lösung.
 
Ich fahre den Ranger der noch ein paar mm schmäler als der Scout ist.
160 Km/h Aufkleber auf den Scheinwerfer und der Tüvmann war zufrieden
Das ist interessant! Daß der Wildhüter schmaler ist als der "normale" K 60! Dann ist der RANGER eine Alternative für die GS!
Ich hatte den Scout auf der GS und auf unserer DAKAR, den RANGER auf meiner Ténéré.

War Deine Erfahrung mit den Prüfinstitutionen in diesem JAhr?


Und, hat jemand vllt. eine solche Erfahrung wie mqp schon mit dem brandneuen Conti TKC 80² gemacht? :gfreu:



Daß der Reifen an der Schwinge schliff (oder schleifte?), hatte ich meiner Erinnerung nach nur bei einzelnen der vermutlich etwa 8 bis zehn TKC 80, die ich auf dem GS-Hinterrad montiert hatte. Bis hin dazu, daß ich bei der ersten Feststellung auf Tour mich genötigt fühlte, mit dem Teppichmesser nachschnitzen zu müssen :pfeif:
 
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genau darum geht es mir ja, eine "tüv-konforme" Lösung.
TÜV wäre mir persönlich ziemlich zweitrangig, wenn es denn funktionieren würde.
Aber jede auch nur ansatzweise eingelaufene Bremstrommel dürfte sich dem Versatz um 2 Millimeter mit einer Verweigerung ihrer ordentlichen Funktion doch entgegenstemmen.

Dann müßte die Bremsbacke um den gleichen Betrag im Bereich der Beläge schwingenseitig abgeschliffen werden, um wieder in die Nut im Bremsring der Nabe zu passen, und dort zu wirken.
Selbstverständlich würde dadurch die effektive Bremsfläche entsprechend reduziert, und dies bei einer Bremse, über die es aus gutem Grund schon im Originalzustand keinerlei Lobeshymnen gibt.
 
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Guter Einwand bei einem Krad mit sechstelligem Kilometerstand :fuenfe:

Insgesamt geht es mir auch darum, die GS in technisch ordentlichen Zustand zu bewegen und nicht bloß darum, allein den teils absurden Bestimmungen gerecht zu werden (was ja insbesondere hinscihtllich eben der REifen inzwischen was völlig anderes ist)

"Der TÜV" ist aber sowas von abgelaufen, erstmal also muß die GS überhaupt wieder eine frische Plakette aufs Kuchenblech erlangen.
 
Die ganz sichere Nummer wäre ein Metzeler Enduro 3 "Sahara", mit dem das Motorrad auch ausgeliefert wurde. Zur damaligen Zeit war das kein schlechter Reifen, aber er hält halt nicht lange. Welchen Abstand zur Schwinge der auch immer hat, damit muss dein TÜV leben.
 
Ein Stück weit hat uns das Problem leider auch BMW eingebrockt.
Einerseits die eigentlich zu schmale oder mindestens grenzwertige Felge und
dann die von Haus aus knappe Luft des Reifens zu den festen Bauteilen...
 
Geht vorwärts.
Heute bei einer Prüfstelle gewesen, wo ich früher zeitlang alle Kfz. vorgeführt habe, wenn mir die Farbe der Plakette nicht mehr zusagte.
Die Eintragungen im Fahrzeugschein meiner GS sieht er so wie ich: wenn das (Standard) Reifenformat des Fahrzeugs entsprechend Ziff. 20 und 21 erfüllt ist, steht einer Plakette nichts entgegen und ist auch keine Abnahme, Austragung oder sonsitges etc. erforderlich.

Der vormals von mir konsultierte Sachverständige hatte vermutlich in seinen Unterlagen die ABE einer BMW nachgeschlagen. Dabei möglicherweise der Vielfalt der Ausführungen des Typ 247E zum Opfer gefallen. Und mir hinsichtlich von angeblich drei Reifenbindungen eine Auskunft gegeben, die auf Ausführung A2, B, C möglicherweise D oder vllt. D2, eher nicht auf die Ausf. E zutrifft, vieleicht auch doch.

Nicht aber auf meine ;( und ich hab mich daraufhin verunsichern lassen und bin durch die Recherchen und durch Forum mäandert.
Jetzt reiß ich mich mal wieder zusammen, bestelle mir einen Hinterreifen, der 130/80-17 65S erfüllt, fahre zur Prüfstelle, wo auch dieses Motorrad vormals schon drei Mal war, und ..... die GS scheitert dann vllt. an einem anderen Mangel, der mir entgangen ist. Aber nicht am Hinterreifen!

Und ob der neue Reifen dann (bitte bitte nicht) schleift werde ich dann soweit möglich ohne gültige HU, vorher schon erFahren.
Und umgehend schon auf der Fahrt zur Prüfstelle engmaschig kontrollieren.



Nu gehts weiter.... hach. WElchen Reifen nehme ich denn bloß? mmmm
Hatte mich ja doch auf den neuen TKC 80² versteift! .... den bietet CONTINENTAL in richtiger Breite, Verhältnis und Felgendurchmesser an!
Auf der Heimseite ist dort zu lesen:
"[...] Dank der breiten Palette an Dimensionen – vier Vorderradgrößen in 19 und 21 Zoll sowie sechs Hinterradgrößen in 17 und 18 Zoll – passt der Reifen auf Reiseenduros und Adventure-Bikes namhafter Hersteller wie BMW, K....."

:schimpf::&&&:X(;( Und dann gibts den ausschließlich mit dem Geschwindigkeitsindex R!
Selbst die lahme dicke Bertha hat mit ihren lt. Papieren 168 Klamotten ein "S" ins Heftchen geschrieben gekriegt!!

Wer soll denn außer vllt. die alten Einzylinder à la DR 650, XT600 so einen lahmen Reifen fahren?
Andere Reiseenduros haben heute drei Mal so viel PS wie die Dicke Bertha! (okay - die ü200 kmm/h KRacher haben dann auch europäiscche Zertifikate statt deutsche Betriebszulassung, wo ja alles anders läuft, als beim Alteisen.
Aber schon die kleine 2V - GS reißt die Hürde!

Und wiiieder zu früh geärgert, anstatt erstmal schlauer werden:
Der TKC 80² trägt ein M+S Symbol.....
Alter, Du bist ja von gestern! Das gibts doch gar nicht mehr!:oberl:
Schneeflocke! ALPINE! MußtDu haben! In Europa! Auf den Reifen!
Auf allen Reifen? Nein, eine von unbeugsamen Endurofahrern bevölkerte Motorradblase hört nicht auf, mit Stollenreifen dem losen Untergrund Widerstand zu leisten.


So finden sich auf der Heimseite von CONTINENTAL Erläuterungen. Demnach .... hmm. Jetzt bin ich von dem ganzen Recherchieren zu erschöpft, darüber nachzusinnen, ob ich diese CONTINENTAL - Seite hier verlinken darf? Ob ich daraus Teile zitieren darf......
....bereits vor dem von langer Hand geplanten Ableben des M+S-Symbols haben ein kleiner Kreis kluger Bürokraten unbeugsam bemerkt: Das 3PMSF Symbol ("Schneeflocke") taugt nicht auf allen Reifen. Nein, eine kleine Schar von Pneus hört nicht auf, Widerstand zu le..... also Motorradreifen taugen generell nicht, die Voraussetzungen der Schneeflocken-Zertifizierung zu erfüllen.
So wurde die 55. Änderung der Straßenverkerhszulassungsordnung, im Weiteren StVZO erfunden und auserkoren, das M+S Zeichen zu retten!

Um nicht sachliche Fehler einzubringen, kopiere ich den Text denn doch lieber 1zu1 und hoffe auf Sozialkontrolle durch Euch, wenn ich damit das Forum oder gar die Mods oder vielleicht auch niur mich selbst in Gefahr bringe.
  • Mit der Veröffentlichung der 55. Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften am 02.07.21 im Bundesgesetzblatt wurde die StVZO (§36) dahingehend geändert, dass M+S Reifen als zulässige Bereifung für winterliche Wetterverhältnisse (Absatz 4) gelten, sofern sie auf Fahrzeugen der Klasse L (2- und 3-rädrige Fahrzeuge, sowie Quads) verwendet werden und die Reifen nach UNECE R75 zertifiziert sind (Absatz 11).
  • Bei der o.g. Verwendung dieser Reifen ist es erlaubt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt(Absatz 5), wenn:
    • die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers sichtbar ist (durch einen Aufkleber oder durch z.B. eine digitale Anzeige im Cockpit).
    • diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Da eine Verwendung von Motorradreifen für winterliche Straßenverhältnisse nicht saisonal eingeschränkt ist und alle Continental M+S Motorrad Reifen eine Zulassung nach UNECE R75 besitzen, können diese somit bedenkenlos auf Motorrädern montiert werden, solange die weiteren technischen Daten der Reifen die Anforderungen des Fahrzeuges erfüllen:

  • Bei Fahrzeugen mit EG-Typzulassung müssen zumindest die Anforderungen an Reifengröße und -tragfähigkeit erfüllt sein.
  • Bei Fahrzeugen mit ABE sind zusätzlich die Reifenbauart und ggf. vorhandene Reifenfabrikatsbindungen zu berücksichtigen. Andernfalls muss die neue Bereifung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Zurück zum Anfangspunkt.
Bleibt also alles anders.
Ich berufe mich auf eben diese Änderung, und ziehe mit diesem Schreiben auf die Mission, die BMW Typ 247E, die im Nachtrag Ausführung1, Ziff. 6.3.10. genannte Bereifung, allerdings mit einer verminderten zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 170 km/h entsprechend dem GEschwindigkeitsindex R betreiben zu wollen, lasse diesen auf das Hinterrad des mit lt. ABE mti einer Höchstgeschwindigkeit von 168 km/h angegebenen Kraftrades aus spandauer Produktion durch Fachkräfte aufbringen, um dann mit der Q .... nein nicht in den Abendhimmel zu reiten, sondern erstmal einer sachverständigen Hauptuntersuchung zu unterwerfen.

Wer es bis hier geschafft hat - Reschpäckt! - sollte erstmal nur einen kurzen Blick in die Anlage XXIX der StVZO und natürlich in die Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften werfen.
Und befinden, daß mein Geschreibsel vergleichsweise dagegen einfach wie Dialoge aus den Lustigen Taschenbüchern oder Überschriften der BILD erscheinen....
Während das mitlaufende Navi durch die verschlungenen Pfade amtlicher Mitteilungen, Änderungsverordnungen, aus Hannover-Vahrenwald abbiegend in die "tyre knowledge" und über den Anhang XXIX am Berg anfahrend - während das Navi also "Fahrtpasue in 5 Minuten" vorschlägt....

Bislang habe ich mir keine Gedanken gemacht, daß neben meiner BMW Reiseenduro, der R80GS (von Einzelpersonen aus dem familiären Umfeld auch bezeichnet 'Dicke Bertha'), daß also auch meine andere BMW, eine vergleichsweise leichte und sportliche Enduro nicht der Unter-Unterklasse L3e-AxE, während x dabei 1, 2 oder 3 .... " Du mußt Dich entscheiden, drei Felder sind frei", also der Unter-Unterklasse, die neben der genannten anmutigen Ziffern-Buchstaben-Kombination 'Enduro-Kraftrad' bezeichnet ist, nicht dieser Unter-Unterklasse innewohnenden Voraussetzungen genüge wird.

Wie wirklichkeitsnah und lebensgerecht der Anhang XXIX zur StVZO gestaltet ist, wird weiterhin deutlich - ja zergeht einem als gelernter Verwaltungswirt wie auch als leidenschaftsloser Technokrat auf der Zunge, wenn die Subsumtion des schwarz-gelben Meisterwerks der Ingenieurskunst aus dem tiefen Westen Berlins in der Unterklasse L3e-A3 gelingt und die Bezeichnung der Klasse "Kraftrad mit hoher Leistung" daraufhin die Sinne entgültig vernebelt, dann weiß ich:
vielleicht gibts das "pickerl", vielleich tauch nicht.

Ich würd gern fortfahren, muß mich aber mal eben um den Hund kümmern. Motorrad hat jetzt mal Pause

Wenn Satire und Wirklichkeit verschwimmt - liegt es dann an der Satire?

...