Geht vorwärts.
Heute bei einer Prüfstelle gewesen, wo ich früher zeitlang alle Kfz. vorgeführt habe, wenn mir die Farbe der Plakette nicht mehr zusagte.
Die Eintragungen im Fahrzeugschein meiner GS sieht er so wie ich: wenn das (Standard) Reifenformat des Fahrzeugs entsprechend Ziff. 20 und 21 erfüllt ist, steht einer Plakette nichts entgegen und ist auch keine Abnahme, Austragung oder sonsitges etc. erforderlich.
Der vormals von mir konsultierte Sachverständige hatte vermutlich in seinen Unterlagen die ABE
einer BMW nachgeschlagen. Dabei möglicherweise der Vielfalt der Ausführungen des Typ 247E zum Opfer gefallen. Und mir hinsichtlich von angeblich drei Reifenbindungen eine Auskunft gegeben, die auf Ausführung A2, B, C möglicherweise D oder vllt. D2, eher nicht auf die Ausf. E zutrifft, vieleicht auch doch.
Nicht aber auf meine

und ich hab mich daraufhin verunsichern lassen und bin durch die Recherchen und durch Forum mäandert.
Jetzt reiß ich mich mal wieder zusammen, bestelle mir einen Hinterreifen, der 130/80-17 65S erfüllt, fahre zur Prüfstelle, wo auch dieses Motorrad vormals schon drei Mal war, und ..... die GS scheitert dann vllt. an einem anderen Mangel, der mir entgangen ist. Aber nicht am Hinterreifen!
Und ob der neue Reifen dann (bitte bitte nicht) schleift werde ich dann soweit möglich ohne gültige HU, vorher schon erFahren.
Und umgehend schon auf der Fahrt zur Prüfstelle engmaschig kontrollieren.
Nu gehts weiter.... hach. WElchen Reifen nehme ich denn bloß?

Hatte mich ja doch auf den neuen TKC 80² versteift! .... den bietet CONTINENTAL in richtiger Breite, Verhältnis und Felgendurchmesser an!
Auf der Heimseite ist dort zu lesen:
"[...] Dank der breiten Palette an Dimensionen – vier Vorderradgrößen in 19 und 21 Zoll sowie sechs Hinterradgrößen in 17 und 18 Zoll – passt der Reifen auf Reiseenduros und Adventure-Bikes namhafter Hersteller wie BMW, K....."




Und dann gibts den ausschließlich mit dem Geschwindigkeitsindex R!
Selbst die lahme dicke Bertha hat mit ihren lt. Papieren 168 Klamotten ein "S" ins Heftchen geschrieben gekriegt!!
Wer soll denn außer vllt. die alten Einzylinder à la DR 650, XT600 so einen lahmen Reifen fahren?
Andere Reiseenduros haben heute drei Mal so viel PS wie die Dicke Bertha! (okay - die ü200 kmm/h KRacher haben dann auch europäiscche Zertifikate statt deutsche Betriebszulassung, wo ja alles anders läuft, als beim Alteisen.
Aber schon die kleine 2V - GS reißt die Hürde!
Und wiiieder zu früh geärgert, anstatt erstmal schlauer werden:
Der TKC 80² trägt ein M+S Symbol.....
Alter, Du bist ja von gestern! Das gibts doch gar nicht mehr!

Schneeflocke! ALPINE! MußtDu haben! In Europa! Auf den Reifen!
Auf allen Reifen? Nein, eine von unbeugsamen Endurofahrern bevölkerte Motorradblase hört nicht auf, mit Stollenreifen dem losen Untergrund Widerstand zu leisten.
So finden sich auf der Heimseite von CONTINENTAL Erläuterungen. Demnach .... hmm. Jetzt bin ich von dem ganzen Recherchieren zu erschöpft, darüber nachzusinnen, ob ich
diese CONTINENTAL - Seite hier verlinken darf? Ob ich daraus Teile zitieren darf......
....bereits vor dem von langer Hand geplanten Ableben des M+S-Symbols haben ein kleiner Kreis kluger Bürokraten unbeugsam bemerkt: Das 3PMSF Symbol ("Schneeflocke") taugt nicht auf allen Reifen. Nein, eine kleine Schar von Pneus hört nicht auf, Widerstand zu le..... also Motorradreifen taugen generell nicht, die Voraussetzungen der Schneeflocken-Zertifizierung zu erfüllen.
So wurde die 55. Änderung der Straßenverkerhszulassungsordnung, im Weiteren StVZO erfunden und auserkoren, das M+S Zeichen zu retten!
Um nicht sachliche Fehler einzubringen, kopiere ich den Text denn doch lieber 1zu1 und hoffe auf Sozialkontrolle durch Euch, wenn ich damit das Forum oder gar die Mods oder vielleicht auch niur mich selbst in Gefahr bringe.
- Mit der Veröffentlichung der 55. Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften am 02.07.21 im Bundesgesetzblatt wurde die StVZO (§36) dahingehend geändert, dass M+S Reifen als zulässige Bereifung für winterliche Wetterverhältnisse (Absatz 4) gelten, sofern sie auf Fahrzeugen der Klasse L (2- und 3-rädrige Fahrzeuge, sowie Quads) verwendet werden und die Reifen nach UNECE R75 zertifiziert sind (Absatz 11).
- Bei der o.g. Verwendung dieser Reifen ist es erlaubt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt(Absatz 5), wenn:
- die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers sichtbar ist (durch einen Aufkleber oder durch z.B. eine digitale Anzeige im Cockpit).
- diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Da eine Verwendung von Motorradreifen für winterliche Straßenverhältnisse nicht saisonal eingeschränkt ist und alle Continental M+S Motorrad Reifen eine Zulassung nach UNECE R75 besitzen, können diese somit
bedenkenlos auf Motorrädern montiert werden, solange die weiteren technischen Daten der Reifen die Anforderungen des Fahrzeuges erfüllen:
- Bei Fahrzeugen mit EG-Typzulassung müssen zumindest die Anforderungen an Reifengröße und -tragfähigkeit erfüllt sein.
- Bei Fahrzeugen mit ABE sind zusätzlich die Reifenbauart und ggf. vorhandene Reifenfabrikatsbindungen zu berücksichtigen. Andernfalls muss die neue Bereifung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Zurück zum Anfangspunkt.
Bleibt also alles anders.
Ich berufe mich auf eben diese Änderung, und ziehe mit diesem Schreiben auf die Mission, die BMW Typ 247E, die im Nachtrag Ausführung1, Ziff. 6.3.10. genannte Bereifung, allerdings mit einer verminderten zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 170 km/h entsprechend dem GEschwindigkeitsindex R betreiben zu wollen, lasse diesen auf das Hinterrad des mit lt. ABE mti einer Höchstgeschwindigkeit von 168 km/h angegebenen Kraftrades aus spandauer Produktion durch Fachkräfte aufbringen, um dann mit der Q .... nein nicht in den Abendhimmel zu reiten, sondern erstmal einer sachverständigen Hauptuntersuchung zu unterwerfen.
Wer es bis hier geschafft hat - Reschpäckt! - sollte erstmal nur einen kurzen Blick in die Anlage XXIX der StVZO und natürlich in die Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften werfen.
Und befinden, daß mein Geschreibsel vergleichsweise dagegen einfach wie Dialoge aus den Lustigen Taschenbüchern oder Überschriften der BILD erscheinen....
Während das mitlaufende Navi durch die verschlungenen Pfade amtlicher Mitteilungen, Änderungsverordnungen, aus Hannover-Vahrenwald abbiegend in die "tyre knowledge" und über den Anhang XXIX am Berg anfahrend - während das Navi also "Fahrtpasue in 5 Minuten" vorschlägt....
Bislang habe ich mir keine Gedanken gemacht, daß neben meiner BMW Reise
enduro, der R80GS (von Einzelpersonen aus dem familiären Umfeld auch bezeichnet 'Dicke Bertha'), daß also auch meine andere BMW, eine vergleichsweise leichte und sportliche
Enduro nicht der Unter-Unterklasse L3e-AxE, während x dabei 1, 2 oder 3 .... " Du mußt Dich entscheiden, drei Felder sind frei", also der Unter-Unterklasse, die neben der genannten anmutigen Ziffern-Buchstaben-Kombination 'Enduro-Kraftrad' bezeichnet ist, nicht dieser Unter-Unterklasse innewohnenden Voraussetzungen genüge wird.
Wie wirklichkeitsnah und lebensgerecht der Anhang XXIX zur StVZO gestaltet ist, wird weiterhin deutlich - ja zergeht einem als gelernter Verwaltungswirt wie auch als leidenschaftsloser Technokrat auf der Zunge, wenn die Subsumtion des schwarz-gelben Meisterwerks der Ingenieurskunst aus dem tiefen Westen Berlins in der Unterklasse L3e-A3 gelingt und die Bezeichnung der Klasse "Kraftrad mit hoher Leistung" daraufhin die Sinne entgültig vernebelt, dann weiß ich:
vielleicht gibts das "pickerl", vielleich tauch nicht.
Ich würd gern fortfahren, muß mich aber mal eben um den Hund kümmern. Motorrad hat jetzt mal Pause
Wenn Satire und Wirklichkeit verschwimmt - liegt es dann an der Satire?
...