wo bitte steht denn in den alten deutschen Vorschriften, dass man einen Tacho NICHT durch einen E-geprüften Tacho ersetzen darf ? Braucht der jetzt ne Einzelabnahme durch den Herrn Inschnöör mit Fahrversuch zur Überprüfung der Wegdrehzahl ??? Dann darf ich wohl auch den Scheinwerfer mit Talglichtfunzel nicht durch einen E-geprüften H4 ersetzen? Oder auch hier mit Einzelabnahme und Fahrversuch bei Nacht ???
Deutscher Beamten-Irrsinn :---)

Mann, bin ich foh, dass ich so alt bin. Die Jungen tun mir leid, weil der Schwachsinn kann nur noch größer werden.

Wolfgang aus S.
 
#296 Da wäre ich mir nicht so sicher, eine 2V GS hat mit einiger Sicherheit keine EG-ABE und da sind dann die baujahrmässiger deutschen Vorschriften einzuhalten.

Beispielsweise beim Blinkerabstand und beim Tacho erst recht.

Ja klar, und bei Modellen von KTM, Quad´s sind die Dinger heute serienmäßig verbaut...

Grüße Guido

Ps. es war der einzige Mangel...
 
Ja klar, und bei Modellen von KTM, Quad´s sind die Dinger heute serienmäßig verbaut...

Grüße Guido

Ps. es war der einzige Mangel...

Die haben mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine EG-ABE und keine deutsche nationale ABE.

Enger Blinkerabstand ist bei neuen Moppeds zulässig , bei einem Fahrzeug mit deutscher nationaler ABE nicht.
 
Ja klar, und bei Modellen von KTM, Quad´s sind die Dinger heute serienmäßig verbaut...

Grüße Guido

Ps. es war der einzige Mangel...

hei Guido,

Ist da nicht mehr der nette Ältere Prüf-Ing. der bei dir und bei meiner GS alles sooo schön eingetragen hat?
Das wäre ja dann richtig Sch.......X(,daa ginge ja der Zirkus wieder los bei meinem HPN Aufbau.

PS mein Imo hab ich eintragen lassen.
 
Die haben mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine EG-ABE und keine deutsche nationale ABE.

Enger Blinkerabstand ist bei neuen Moppeds zulässig , bei einem Fahrzeug mit deutscher nationaler ABE nicht.

Das ist jetzt aber Äpfel und Birnen vergleichen. Es wird lediglich ein Teil gegen ein anderes getauscht und keine Abstände geändert. Blinker gegen welche mit E-Nummer tauschen ist ausdrücklich erlaubt !
Ebenso Auspuffanlagen die wohl noch deutlicher unter Beobachtung stehen, Federbeine ect. Was soll jetzt bitte beim Tacho soviel anders sein zu mal die Funktion nicht angezweifelt wird ?
 
NOCHMAL, wir reden über ERHEBLICHE MÄNGEL...

Unser Sachverständiger hat an Ihrem Fahrzeug Mängel festgestellt. Die Abweichungen von den Vorschriften können zu einer Verkehrsgefährdung führen...

ja klar, Deutsche Vorschriften...
Bei der GS kann man am Lenker hin und her bewegen, das ändert niGS am Abgas;;-)

Kopfschüttelgrüße Guido
 
hei Guido,

Ist da nicht mehr der nette Ältere Prüf-Ing. der bei dir und bei meiner GS alles sooo schön eingetragen hat?
Das wäre ja dann richtig Sch.......X(,daa ginge ja der Zirkus wieder los bei meinem HPN Aufbau.

PS mein Imo hab ich eintragen lassen.

Tja Klaus ich gebe dir gern den Namen des kompetenten Herrn...
Natürlich gern persönlich. Ich wollte ja zu einem Dipl.Ing. weil die Jungs haben es echt drauf in der Prüfstelle, noch nie wurde ich als zahlender Kunde so abgefertigt.

Und nochmal, sollte an irgendeinem Fahrzeug von mir ein Sichheitsrelavanter Mangel gefunden werden, der mir entgangen ist, bin ich der erste der das versteht!

Aber jetzt mal zum Nachdenken; noch nie wurde ich von dem Verein gefragt wie alt die Bremsflüssigkeit ist, und mein derzeit ältestes Fahrzeug ist 42 Jahre alt...

Grüße Guido
 
...ich sach doch - Korinthenkacker, durfte nachts nicht ran oder musste Macht demonstrieren, vielleicht war der triumphierend vorgezeigte Schein mit vielen Einträgen auch der Auslöser nach dem Motto "da wollen wir doch mal sehen, ob wir nicht doch was finden!" :nixw:
Hatte ich vor ca. 10 Jahren bei einer alten LC4 auch, der Originaltacho war ein 60mm analoges Rundinstrument, eine KTM-Sportenduro hatte original einen Fahrradtacho BC500 in einem kleinen Kunststoffgehäuse mit Fernlichtkontrolle. Weil die Tachowelle kaputt war habe ich auf den Tacho umgerüstet - Prüfer hatte kein Erbarmen. Nach langem hin- und her habe ich meine Prüfgebühr zurückgefordert, alternativ ein Gespräch mit dem nächsten Vorgesetzten - er hat mir das Geld zurückgegeben...
Beim nächsten TÜV 10 km weiter gab es keine Probleme...

Gruß - Thomas

p.s.: ich halte es mittlerweile beim Tüv immer so, dass ich nur freundlich guten Tag sage und nur dann etwas sage, wenn ich gefragt werde... und auch dann gibt es von mir häufig nur ein Schulterzucken
 
Mit Motorrädern grundsätzlich und mit umgebauten ganz besonders gilt:
Sich vorher erkundigen, welcher Prüfer auf welcher Prüfstelle Motorrad-affin ist!
Es steckt oft nichts weiter als mangelnde Erfahrung und Unsicherheit dahinter.
Es wäre von dem betroffenen Prüfer natürlich kundenfreundlicher gewesen, an diesem Punkt einen passenden Kollegen hinzuzuziehen. :pfeif:
 
Ich hab gerade mal ein aktuelles wirklich gutes Beispiel für Inkompetenz und Geldgier anlässlich einer HU beim TÜV .

Die Karre hat nach der letzten HU einen Innenausbau bekommen bei dem die FIN zugebaut wurde. Die FIN ist bei der Karre an einer ziemlich ungünstigen Stelle angebracht.

Anlässlich der fälligen HU hat der Prüfer die Karre geprüft und bei AU und HU als einzigen - allerdings erheblichen - Mangel die nicht zugängliche FIN bemängelt und in der Folge die Plakette versagt und trotzdem abkassiert.

Ich bin der Meinung die FIN ist unmittelbar am Beginn der Prüfung auf ihre Richtigkeit und ihr Vorhandensein zu prüfen, weil andernfalls halt das Prüfobjekt nicht identifizierbar und die Prüfung abzubrechen bzw. erst garnicht zu beginnen ist.

Andernfalls könnte man einfach ein mängelfreies identisches Fahrzeug vorführen und binnen 4 Wochen dann mit dem "richtigen" Fahrzeug zur Nachkontrolle erscheinen.
 
Ich hab gerade mal ein aktuelles wirklich gutes Beispiel für Inkompetenz und Geldgier anlässlich einer HU beim TÜV .

Die Karre hat nach der letzten HU einen Innenausbau bekommen bei dem die FIN zugebaut wurde. Die FIN ist bei der Karre an einer ziemlich ungünstigen Stelle angebracht.

Hallo,
ich empfinde es manchmal sehr Grenzwerten, was hier zum Thema HU geschrieben wird.
Zum Thema: Es wird ein Vertrag zur HU mit einer Prüforganisation abgeschlossen. Laut der Leistungsbeschreibung hat der Prüfer das Fahrzeug auf Tauglichkeit zu überprüfen. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob das Fahrzeug das gleiche ist, welchen in den Papieren steht. Ob er nun das Fahrzeug am Anfang oder am Ende auf die ID überprüft, ist zweitrangig. Der Vertrag ist auszuführen, die Kosten sind zu erstatten.

In deinem Fall hat er sich soweit kulant gezeigt, dass er dir die Gleichheit der ID abgenommen hat. Es gäbe ja auch andere Möglickeiten der Interpretation.

Und wie immer im Leben: Mal überlegen, wie man selber in diesem Fall als Prüfer gehandelt hätte.

Hans
 
In deinem Fall hat er sich soweit kulant gezeigt, dass er dir die Gleichheit der ID abgenommen hat. Es gäbe ja auch andere Möglickeiten der Interpretation.



Hans

Hallo Hans,

er hat sich in dem Fall eben NICHT kulant gezeigt, sondern irgendeinem von ihm laut Prüfbericht NICHT IDENTIFIZIERBAREN Fahrzeug bis auf die nicht ansatzweise erkennbare Fahrgestellnummer Mängelfreiheit bescheinigt.

Im HU-Bericht steht kurioserweise die Fahrgestellnummer aus den Fahrzeugpapieren.

Es gab KEINE Plakette sondern es muss eine Nachkontrolle durchgeführt werden.

Sofern die Prüfung dem Kunden berechnet wird hat sie mit dem Vergleich der Übereinstimmung des Fahrzeuges mit den Papieren zu beginnen.

Das schreibt der betroffene TÜV SÜD sogar so auf seiner Internetpräsenz als erste 3 Punkte.

https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1329474197705233710079/checkliste-hu-pkw.pdf

Wenn der Prüfer anders prüft, dann ist die Bezahlung sein Problem und nicht das des Kunden.

Hier hat er sich aber für Raffgier entschieden und abkassiert.

Wer bezahlt beispielsweise einen Handwerker , wenn der das falsche Fahrzeug repariert oder die falsche Wohnung streicht oder was auch immer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kulanz: er hätte das Fahrzeug still legen lassen können.

Zu dem Punkt drei: Die Liste ist für den Besitzer als Check vorab gedacht, um zu wissen, worauf der Prüfer bei der Überprüfung schaut. Hat er ja, nicht gefunden und durchgefallen. Nichts verwerfliches. Bei einer Prüfung im Studium wäre das Verschleiern als Urkundenfälschung durchgegangen.

Ich kann einfach keine Abzocke erkennen. Würde die Bremse nicht funktionieren, hättest du die Aberkennung auch annehmen und bezahlen müssen.

Hans
 
Nachtrag:
ich würde die FGN an einer besser zugänglichen Stelle einschlagen lassen und bekunden lassen. Dann hat man auch bei einer Verkehrskontrolle kein Problem.

Hans
 
Stillegen darf der Prüfer nur bei verkehrsunsicherem Fahrzeug, hierfür sind die Hürden recht hoch und dies muss im Zweifel auch einer juristischen Prüfung standhalten.

Man sollte davon ausgehen können, dass der Prüfer denselben Wissenstand und Prüfungsablauf kann wie es dem Kunden als Laien geraten wird.

Äüssere dich doch auch bitte noch zu meiner Frage betreffend der anderen Handwerkerleistungen.
 
Du interpretierst die Geschichte schon sehr eigenartig.
In welcher Reihenfolge geprüft wird, ist rechtlich erst mal völlig schnuppe.
Maßgeblich dafür ist die StVZO. Die sagt, was zu prüfen ist, aber nicht in welcher Reihenfolge.
Wenn du offensichtlich schon vorher wusstest, dass die FIN unzugänglich zugebaut ist, hättest du das gleich zu Prüfbeginn sagen können. Wenn der Prüfer dann nicht bereit ist, die Prüfung zu stornieren, würde ich deine Beurteilung verstehen.

Gegenfrage:
Wäre die FIN zugänglich gewesen und es hätte sich gezeigt, dass eine Ziffer nicht der Angabe in den Papieren entspricht -daran wäre sicher auch der Prüfer schuld gewesen...

Fakt ist, dass ein erheblicher Mangel vorlag und die HU deswegen nicht positiv abzuschließen war. Für die Ursache bist du verantwortlich und ein anderer soll jetzt der Böse sein. ?(
 
Der Kunde ist absoluter Techniklaie , hat die Karre gebraucht gekauft und war selber zur HU.

Ich habe hiervon erst Kenntnis erlangt, weil ich das "Vergnügen" hatte die FIN freizulegen.

Ohne zweifelsfreie Identität der Fahrzeugpapiere und des Prüfberichtes mit dem Prüfobjekt ist die Prüfung für den Allerwertesten.

Ganz zuende gedacht stellt sich die Frage inwieweit der Prüfbericht mangels Feststellung der Identität des Fahrzeuges mit dem Prüfbericht und den Fahrzeugpapieren nicht irgendwie eine Falschbeurkundung ist.

Einen Prüfbericht lediglich mit dem amtlichen Kennzeichen aber ohne FIN hätte ich verstanden aber nicht einen Prüfbericht mit FIN.

Dem Prüfer sind wahrscheinlich kurz vorm Kleben der Plakette Zweifel gekommen ob es sich nicht eventuell um ein Testfahrzeug handelt.
 
Wer bezahlt beispielsweise einen Handwerker , wenn der das falsche Fahrzeug repariert oder die falsche Wohnung streicht oder was auch immer.

Och, da gibt's sicher 'ne Menge Antworten - z.B. Die Haftpflichtversicherung des Handwerkers, wenn er irrtümlich aber nicht grob vorsätzlich gehandelt hat. Häufig wird die Haftung sicher auch bei dem liegen, der dem Handwerker Zugang zu Wohnung oder Fahrzeug verschafft hat. Wer hat denn dem Prüfer Dein "falsches" Fahrzeug vorgestellt?
;)

Frohe Feiertage!
 
Hallo Forumisti,

zum Thema "TÜV-Prüfer", oftmals verächtlich auch als "Graukittel" tituliert, kann ich lediglich beitragen, dass ich fast ausschließlich positive Erfahrungen gemacht habe. Man sollte sich darüber klar sein, dass der Sachverständige mit seiner Unterschrift für die Dinge geradesteht, die er abnimmt - und sollte es mal um diffizile Dinge gehen, kann man Komplikationen schon im Vorfeld verhindern, indem man ein vorbereitendes Gespräch führt (z.B. bei gewünschten Eintragungen).

Ansonsten gilt auch hier das schöne deutsche Sprichwort: "Wie du kommst gegangen, so wirst du empfangen" sprich "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus", will sagen, ein vernünftiger Umgangston sollte eine Selbstverständlichkeit sein, Höflichkeit und eine Prise Humor entkrampfen die Atmosphäre.

Herzliche Grüße

Alfons
 
Hallo Forumisti,

zum Thema "TÜV-Prüfer", oftmals verächtlich auch als "Graukittel" tituliert, kann ich lediglich beitragen, dass ich fast ausschließlich positive Erfahrungen gemacht habe. Man sollte sich darüber klar sein, dass der Sachverständige mit seiner Unterschrift für die Dinge geradesteht, die er abnimmt - und sollte es mal um diffizile Dinge gehen, kann man Komplikationen schon im Vorfeld verhindern, indem man ein vorbereitendes Gespräch führt (z.B. bei gewünschten Eintragungen).

Ansonsten gilt auch hier das schöne deutsche Sprichwort: "Wie du kommst gegangen, so wirst du empfangen" sprich "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus", will sagen, ein vernünftiger Umgangston sollte eine Selbstverständlichkeit sein, Höflichkeit und eine Prise Humor entkrampfen die Atmosphäre.

Herzliche Grüße

Alfons
:fuenfe:
 
Servus Alfons,

:fuenfe:
Wenn ich nicht befürchten müsste, dass die Flitzpiepen, die sich beim TÜV o.Ä. oder dann anschließend in der Kommentierung der Prüfungssituation aufführen wie die offene Hose, die Gesamtsituation der technischen Prüfungen negativ beeinflussen, könnt's mir fast egal seinX(.
 
Moin,

auch wenn hier einige anderer Meinung sind: von der Sache her hat @Eddiek Recht!

Ohne Übereinstimmung der FIN mit den vorgelegten Papieren => keine Prüfung. Wahlweise wegen nicht vorhandenem zu prüfendem Fahrzeug oder wegen fehlender Fahrzeugpapiere. Die Prüfung beginnt erst nach Feststellung der Fahrzeugidentität. Kann man nachlesen. Durfte ich aber auch schon mal selber erfahren: falsche Papiere zur richtigen Sachs eingesteckt => nix Prüfung => nix Rechnung => bitte mit richtigen Papieren wieder vorstellig werden und auf dem Heimweg nicht von der Rennleitung erwischen lassen. Tschüss.
Die korrekte Ansage vom Prüfer wäre gewesen: kann ich nicht prüfen solange die FIN nicht zugänglich ist.

Grüße,
Jörg.
 
Hallo zusammen,
ich will gewiss hier Niemandem zu nahe treten. Was da aber bei den diversen Prüforganen teilweise für Pfeifen unterwegs sind / waren :entsetzten::entsetzten:
Darauf näher ein zu gehen, würde den Rahmen sprengen.
Gruß
Klaus :schoppen:
 
Hallo zusammen,
ich will gewiss hier Niemandem zu nahe treten. Was da aber bei den diversen Prüforganen teilweise für Pfeifen unterwegs sind / waren :entsetzten::entsetzten:
Darauf näher ein zu gehen, würde den Rahmen sprengen.
Gruß
Klaus :schoppen:

Das gilt aber sinngemäß für die Kundschaft mindestens genau so. ;)
 
In meiner bevorzugten GTÜ-Prüfstelle , TÜV nur noch wenn nicht anders geht aber ist ja ein anderes Thema haben die einen schöööööööööööönen Ausdruck an der Wand.
Geht ungefähr sinngemäss ...
Sämtliche Aussagen wie :
Das war schon immer so ,
Das muss so ,
Das ist original ab Werk ,
Das repararier sofort ,
Letztes mal wurde das aber nicht bemängelt
usv. eine ganze Din A Seite mit teils richtig lustigen Aussagen die ich jetzt nicht mehr so im Kopf habe.
Und dann ein Schlussatz in Richtung "Führen zu dem selben Ergebniss"

So was finde ich natürlich gut , da weiss man wenigstens gleich wo man dran ist. ;)
 
N`abend Gemeinde,

wenn ich zum TÜV rüberrolle, dann habe ich mich auch vorbereitet.
Alles funzt und ich habe die richtigen Papiere dabei. Dazu gehört auch, dass der Prüfer mein Fahrzeug auch identifizieren kann... Wie macht er das? Über die Fahrgestellnummer und diese muss lesbar sein.
Meine G/S hat die Rahmennummer vorne unter dem Typenschild und ich habe mir Sorgen gemacht, da im Schein der übliche Satz "Fahrgestellnummer über dem rechten Hauptständerbock" steht. Der Prüfer war versiert und fand die Rahmennummer schnell.

Dass der Prüfbericht von Eddie eine Rahmennummer aufweist liegt auch nur daran, dass es die Grundlage für die angestrebte Prüfung war - leider durchgefallen, da die Rahmennummer nicht auffindbar war.

Meine Denkweise.

Grüsse
Chris