wo bitte steht denn in den alten deutschen Vorschriften, dass man einen Tacho NICHT durch einen E-geprüften Tacho ersetzen darf ? Braucht der jetzt ne Einzelabnahme durch den Herrn Inschnöör mit Fahrversuch zur Überprüfung der Wegdrehzahl ??? Dann darf ich wohl auch den Scheinwerfer mit Talglichtfunzel nicht durch einen E-geprüften H4 ersetzen? Oder auch hier mit Einzelabnahme und Fahrversuch bei Nacht ???
Deutscher Beamten-Irrsinn
Mann, bin ich foh, dass ich so alt bin. Die Jungen tun mir leid, weil der Schwachsinn kann nur noch größer werden.
Wolfgang aus S.
Deutscher Beamten-Irrsinn

Mann, bin ich foh, dass ich so alt bin. Die Jungen tun mir leid, weil der Schwachsinn kann nur noch größer werden.
Wolfgang aus S.