Hallo Theo,

eventuell findest noch eine schöne Abdeckkappe aus Gummi (Kunststoff) für den Schraubenkopf.
Der ist zwar nicht scharfkantig, aber so eine Kappe würde dem ganzen Konstrukt sicherlich gut zu Gesicht stehen.

VG
Guido
 
Auch ich find diesen Zustand zum Kotzen und einer aufgeklärten und demokratischen Gesellschaft für unwürdig.
Aber, es gibt auch noch Prüfer mit An- und Verstand. Im Rahmen der Abnahme meiner Umbaumassnahmen sagte der Prüfer von sich aus,
dass er die "Reifenfabrikatsbindung nach Betriebserlaubnis" austragen würde. Er hat dann in der Kopie vom Schein alles, was raus muss mit Leuchtmarker gekennzeichnet und das auf dem Gutachten auch so vermerkt. Die auf dem Amt hätten sonst ihre Probleme das richtig zu machen.
Also, geht doch auch vernünftig.
Mir sagte kürzlich ein TÜV-Prüfer im Vertrauen, dass vor 20 Jahren viele Zulassungsstellen diesen Schwachsinn ohne Sinn und Verstand einfach in den Fahrzeugschein eingetragen hätten. War vielleicht eine Vorgabe von irgendeinem Behördenleiterschreibtischhengst.
Bei meiner CB 750 steht dieser Unsinn immer noch im Fahrzeugschein, weil ich zu faul bin, diesen Unfug korrigieren zu lassen. Jeder Insider weiß, dass die CB niemals eine Reifenfabrikatbindung hatte. Wenn bei einer Kontrolle dann POM Fritz oder ein ahnungsloser Prüfer da motzt, dann soll er doch mit seinem Handy oder Computer die ABE abrufen. Da wird er dann halt nichts finden; ich bin da ziemlich entspannt.
Gruß
Frank
 
Nuja, wenn ich mir das so anschau, dann sieht das so aus, als ob du da beim runterschalten evtl. doch den Seitenständer etwas runter drückst.
Könnte in linken Kurven zum Funkenflug kommen.
 
ich bin der Meinung , dass der Prüfende bei einer Abnahme der Cockpitverkleidung eher Nix am Seitenständer und Schalthebel zu suchen hat.
 
ich bin der Meinung , dass der Prüfende bei einer Abnahme der Cockpitverkleidung eher Nix am Seitenständer und Schalthebel zu suchen hat.
Falsch.
Bei einer Abnahme nach §19.3 oder §19.2 ist Voraussetzung, das das Fahrzeug einer HU standhält.
Fällt da was auf, kann die Abnahme verweigert werden.
Beispiel aus der Praxis:
Kommt ein junger Mann und will Räder mit Breitreifen abnehmen lassen.
Bei der routinemäßigen Prüfung dazu (Radaufhängungen) fällt auf,
dass es massive Durchrostungen im tragenden Bereich gibt.
Leider keine Abnahme möglich.
 
Man kann sich das Leben auch schwer machen.
Ich war mit und ohne Verkleidung zur HU, mit Hoch oder mit Flachlenker, mit S-Bank und der Standard Bank mit Reling, auch der /7 Tank ist nie aufgefallen.
Klar war da die Sache mit dem Versicherungsschutz....:pfeif: .....

Gruß
Willy
 
So, war heute nochmal mit dem alten Fahrzeugbrief (zum Glück hatte ich den noch) beim Prüfer. Er hat mir ohne jede weitere Diskussion Recht gegeben, die Eintragung storniert und mir mein Geld zurückgegeben.
Thema erledigt. Beim nächsten Mal nehme ich halt den alten Brief gleich mit.
Wird noch lustig bei meinen anderen Moppeds, der Passus steht bei einigen (zu Unrecht) drin. Aber eins nach dem Anderen...
Danke nochmals an die fleißigen Wissenden hier im Forum.
Btw: BMW hat mir leider nicht geantwortet, also kann ich nix für die Datenbank beitragen.
 
Soeben noch kurz die RT getüvt.
Somit hat sich das Thema für meine 3 angemeldeten Mopeten bis 2027 erledigt.
In der unter alten Kumpels entspannten Atmosphäre. :gfreu:
NäGStes Jahr sind lediglich die zwei 4Räder fällig.

VG
Guido
 
Eine originale 2V-GS hat keine Reifenfabrikatsbindung gemäß Hersteller.
Punkt....Aus.....Fertig!
Egal was die frisch "Ausgebildeten" bei GTÜ, Dekra & Co. zu glauben oder zu "wissen" meinen.
Das stimmt so nur insofern, wenn die Bauart Diagonal vorn und hinten gefahren wird. Für den Fall eines Reifens in Radialbauweise hinten besteht für die GS auch in den alten Papieren und der ABE eine Reifenfabrikatsbindung. Insofern ist auch der Satz in der ZB1 richtig. Wenn vor und hinten Diagonal drauf in Seriengröße und mit passendem Load- und Speedindex drauf sind, ist das Reifenfabrikat egal und nicht zu beanstanden.

Gruß
Marcus
 
Für den Fall eines Reifens in Radialbauweise hinten besteht für die GS auch in den alten Papieren und der ABE eine Reifenfabrikatsbindung.
Bevor das Verwirrspiel gleich aufs Neue beginnt: (Marcus, Du kennst Dich mit dem Thema jedoch aus)

Für die GS II = ja
Für die GS I (wie meine) = nein.

Wurde aber etwas später im Thread nochmal zusammengefasst.

Und Du, Marcus, hattest das Thema ebenfalls bereits mehrfach bestens zusammengefasst.

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet: