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  1. #1

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    Neue Führerscheinregelung 48PS Drossel

    Hallo Kollegen,

    ab diesem Jahr gilt ja die neue Führerscheinregelung, daß Fahranfänger Moped's bis 48 PS fahren dürfen; nun liebäugelt mein Sohn natürlich mit meiner GS, die 50 PS hat; eine 34 PS Drossel habe ich schon gefunden, aber die ist natürlich jetzt uninteressant. Kennt jemad eine Firma, die schon auf die neue Regel reagiert hat?
    Schöne Grüße
    Boxer_fan

    PS: Daß das Ganze eine Geldschneiderei ist, ist klar, aber das will ich hier auch nicht diskutieren.

  2. #2
    Gewerbetreibender Avatar von frankenboxer
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    AW: Neue Führerscheinregelung 48PS Drossel

    Hallo Alfred,

    eine sehr gut sortierte Firma, was Leistungsreduzierungen anbelangt, ist alpha-technik, die bieten auch schon eine Vielzahl von Drosselsätzen auf 35kW für BMWs an. Unsere 2-Ventiler werden allerdings nicht berücksichtigt. Ich bin mir allerdings auch sicher, dass auch in Zukunft keine entsprechenden Drosseln angeboten werden, die Kosten für ein Mustergutachten stehen in keinster Relation zu den zu erwartenden Absätzen, die Mehrheit der jungen Klasse A Einsteiger wird sich ja kaum mit unseren Alteisen befassen.

    Als einzige Alternative sehe ich nur einen kooperativen TÜV oder DEKRA Inschenör, der die 48 PS, nachgewiesen durch eine Prüfstandsmessung, gewillt ist in die Papiere einzutragen.

    Ich stehe vor dem gleichen Problem.
    Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter

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    Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft

  3. #3
    Gewerbetreibender Avatar von Euklid55
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    AW: Neue Führerscheinregelung 48PS Drossel

    Hallo,

    eine fettere Düse und die 48 PS werden erreicht auf dem Prüfstand. Möglich wäre auch die Alufußdichtung doppelt zu nehmen.

    Gruß
    Walter
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  4. #4
    Avatar von motoclub
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    AW: Neue Führerscheinregelung 48PS Drossel

    Das Problem ist weniger, aus 50PS 48 zu machen - de-tunen sozusagen - sondern die 48 PS in die Papiere zu bekommen. Da gibt es IMHO 3 Optionen:
    1 - Motorrad wechseln, z.B. gab's die R65 in einer 48PS Variante, wenn ich mich recht erinnere. Oder die neue Guzzi.
    2 - Einzelabnahme - setzt sehr viel Kooperationsbereitschaft von TÜV und Behörde voraus. Wenn die sich stur stellen, wird's ekelig.
    3 - Einbau eines bereits 'zertifizierten' Leistungs-Reduktionskits. Das muss von außen erkennbar sein, sonst kann der TÜV verlangen, solange zu zerlegen, bis es eindeutig ist.

    Ich könnte mir schon vorstellen, daß es Leute gibt, die für ausgewählte Modelle (nämlich die, die in hoher Stückzahl gebaut wurden, da ist der Markt größer) sowas machen, mit einem Gutachten über die Leistungsreduktion.

    Bei Einführung der Versicherungsklassen nach PS gab es sowas z.B. für R27 (ab Werk 18 PS) als dicke Alu-Fussdichtung, mit der wurde die Verdichtung zurückgenommen, und einem Gutachten für die Behörden. An der Dichtung war eine fahne dran, wo "17PS" eingestanzt war, konnte also jeder auf den ersten Blick erkennen.

  5. #5
    Gewerbetreibender Avatar von Euklid55
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    AW: Neue Führerscheinregelung 48PS Drossel

    Hallo,

    die Lösung 2. sehe ich nicht so. Einfach den TÜV vorher fragen.

    Gruß
    Walter
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  6. #6
    Avatar von Ofenrohr
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    AW: Neue Führerscheinregelung 48PS Drossel

    Hallo zusammen,

    auf meine Anfrage (Drosselung R80 Monolever von 50PS auf 48PS) beim TÜV bekam ich folgende Antwort:

    Zitat TÜV Südwest:

    ...die Sache ist in rechtlicher Hinsicht leider nicht so einfach. Was technisch durchaus Sinn machen würde ist rechtlich gesehen leider so nicht machbar.
    Damit die BMW von 50 PS auf 48 PS gedrosselt werden kann, muss ein geprüfter Umbau mit entsprechendem Prüfzeugnis (ABE, Teilegutachten, etc. ) durchgeführt werden. Das Problem ist das notwendige Prüfzeugnis (ABE, etc. ). Auch wenn Sie die Vergaser etwas magerer Bedüsen und auch die Leistung auf 48 PS sinken sollte, fehlt uns die notwendige, rechtliche Grundlage um diesen "Umbau" einzutragen.
    Falls es keinen Umbausatz+Prüfzeugnis für das Modell geben sollte, sehe ich die einzigste Möglichkeit in eine Bescheinigung von BMW.
    Der Hersteller BMW (nicht der BMW-Händler) müsste bestätigen, dass sich durch einen Umbau ............. , für dieses Modell die Leistung auf 48 PS reduziert und alle weiteren abgas- und geräuschrelevanten Werte eingehalten werden.
    Eine solche Bescheinigung wäre dann Grundlage dafür, dass wir den Umbau eintragen könnten.

    Zitat Ende.

    Ich werde das Projekt "48PS-Drossel" wohl nicht weiter verfolgen, sondern mit einer 34PS-Variante vorlieb nehmen.

    Falls doch jemand kurzfristig eine eintragungsfähige 48PS-Variante ausfindig machen sollte, bitte melden.

    Gruß
    Markus

  7. #7
    Avatar von Jogi
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    AW: Neue Führerscheinregelung 48PS Drossel

    Moin Moin,

    vorausgestzt dein Mopped ist vor dem 1.1.1989 erstzugelassen, was ist mit einem Umbau der Auspuffanlage? Ich weiß jetzt nicht wie das bei den 50 PS Maschinen ist, aber die 70 PS 1000er erreichen ihre eingetragene Leistung doch auch wohl eher selten.

    D. h. anderer Auspuff drauf, Leistungsmessung (dürfte sehr wahrscheinlich unter 50 PS liegen), Fahrgeräuschmessung, Eintrag. AU ist nicht vorgeschrieben, gemessene Leistung eintragen, Drosselung erfolgt über Auspuff.

    Gut, die Kosten dürften ne Ecke über einem normalen Drosselsatz liegen, hier würde ich persönlich die Sache aber sportlich angehen.

    Frag doch mal bei den bekannten Tunern und insbesondere den Auspuffschmieden nach, wenn die Mehrleistung durch Auspuffanlagen eingetragen bekommen so müsste dies eigentlich auch bei Minderleistung funktionieren.

    Gruß

    Jogi
    Heutzutage ist dumm zu sein nicht einfach, die Konkurrenz ist zu gigantisch.

  8. #8
    Gewerbetreibender Avatar von frankenboxer
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    AW: Neue Führerscheinregelung 48PS Drossel

    Hab gerade mit meinem TÜVler gesprochen.

    Momentaner Stand: Z.B. Gasschieberanschlag basteln - auf amtlich anerkannten Prüfstand (hier bei uns: RPM in Hesselbach) dann wird die Leistungsreduzierung per Einzelabnahme eingetragen. Wichtig ist, dass eine Manipulation vorgenommen wird, die dann eingetragen werden kann! Eine Leistungsmessung die aufgrund Serienstreuung 48PS ausweist kann nicht eingetragen werden.

    Am Montag wird weiter diskutiert. Ich bin zuversichtlich.
    Geändert von frankenboxer (11.01.2013 um 14:35 Uhr)
    Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter

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  9. #9
    Gewerbetreibender Avatar von Euklid55
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    AW: Neue Führerscheinregelung 48PS Drossel

    Hallo,

    diese Lösung erscheint mir erfolgsversprechend.

    Gruß
    Walter
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  10. #10
    traebbe
    Gast

    AW: Neue Führerscheinregelung 48PS Drossel

    Hallo Jogi,

    ...aber die 70 PS 1000er erreichen ihre eingetragene Leistung doch auch wohl eher selten....
    Das ist ein Gerücht, das einmal von irgendjemand in die Welt gesetzt wurde und keiner Prüfung standhält.
    Ich kann nicht verstehen, warum darauf immernoch herumgeritten wird.
    Es kommt immer drauf an, wie der Motor eingefahren wurde und wie er eingestellt ist.
    Und das ist Fakt.
    In meiner beruflichen Karriere hatte ich 1991 das erste Mal einen nagelneuen Omnibus bekommen, 12 Meter lang, 240 PS, Setra S215 UL.
    Mein Kollege genau die gleiche Fuhre, nur 1,5 Meter kürzer, Setra S213UL. Der hatte genau den gleichen Motor drin.
    Ich hab meinem von Anfang an die Sporen gegeben (ich war noch jung und hatte das utopische Ziel, den Fahrplan einzuhalten), der Kollege fuhr sehr verhalten.
    Der längere hatte zwar immer 1-2 Liter Mehrverbrauch, dafür zog der andere keine Wurst vom Teller.

    Ich würde mal sagen, das Gerücht mit den (nicht-)70 PS muss erst bewiesen werden.

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