Ich muss aber trotzdem an den Buchtitel von Ulrich Wickert denken; „Der Ehrliche ist der Dumme“, was leider wahr ist. Hat sich im Leben schon oft gezeigt.

lg
Uwe
 
Hallo,
wo ist das Problem?
Du setzt Dich am Wochenende drauf, gehst auf die Bahn und gibst Vollgas!
Wenn das Ding bei 140 noch locker und geschmeidig weiterdreht und du Tacho 170 problemlos erreichst gehst Du zu der Zulassungsstelle und lässt den Fehler korrigieren. Das kostet Dich nix. Damit bist Du safe und alles ist okay.
Wenn die bei 140 müde wird, stimmt alles und du bist auch rechtlich sicher.
Um den Unterschied zwischen 27 und 50 PS zu merken brauchst du keinen Gutachter... um einen offensichtlichen Fehler zu korrigieren keinen Anwalt.
Ein Problem kann deine Tochter dann bekommen wenn Sie nen Unfall baut, die Kiste begutachtet wird und sich dann die Versicherung querstellt. Ich würde hier auf der sauberen Seite bleiben, es geht nicht um 2 bis 3 PS sondern um über 20!
Eine Drosselung von 50 auf 48 PS ist recht günstig. Da gibt es keinen Grund deswegen zu maulen. :DEine Entdrosselung von 27 auf 50 PS dürfte auch nicht aufwändig sein, wenn diese nur über die Vergaser erfolgt ist. Dies kannst Du, wenn die Kawa nur 27 hat auch später machen, wenn deine Tochter mehr Fahrerfahrung hat. Wenn das Ding wirklich, ohne Zulassungsfehler 27 PS im Brief hat und später vom Besitzer illegal entdrosselt wurde, kannst du das auch beheben lassen, musst aber dazu vorher zu TÜV. Die tragen das dann aus. Da es die Kawa mit 50 PS gab, kein Problem.. du kannst dort auch in einem "Vorgang" statt der 27 PS die 48 PS Drossel eintragen und alles ist gut.

Gruß

Kai
 
Es gibt keine Frage, wieviel Leistung die Maschine wirklich hat.
Die Frage ist, ob es jetzt, bis zur Änderung, eine A2 Maschine ist.
 
Nein!
Ist es nur wenn die 27 PS real stimmen, ansonsten ist es nur gefaktes Papier!
Es ist (Versicherungs) Betrug wenn es aus irgend einem Grund aufliegt, zudem Fahren ohne gültigen Führerschein. ...Der Betrug stammt zwar nicht von Dir sondern vom Vorbesitzer was aber dann niemanden interessiert!

Gruß

Kai
 
Hi,

die Leistung merkt man in der Tat sofort.
34PS 140, mit viel Anlauf 145Km/h und bei 6000U/Min wurde sie träge.
48PS locker 160Km/h und der Motor drehte über 7000 wenn man es zuließ.

Was die Eintragungen angeht, so war die offene Leistung eingetragen*, es wurde sogar 2007 von einer Vertragswerkstatt kostenpflichtig geprüft, weil der Besitzer Zweifel an der Leistung hatte. Ausgebaut habe ich die Drosselung dann kurz nachdem ich sie gekauft und etwas gefahren hatte.
*Eingetragen 35KW bei 6000U/Min, ist aber falsch weil da 7000U/Min stehen müsste.

Es wird oft Unfug eingetragen. Meiner offenen Kreidler (alte Kl 4) wollte man eine BA für ein Versicherungskennzeichen ausstellen, die 85Km/h aber eintragen, ich habe da einige Nerven gelassen.

Gruß
Willy
 
Hallo Kai,

Betrug liegt sicher nicht vor, da der Vorbesitzer die Maschine mit 50 PS angemeldet und verkauft hat. Der Fehler liegt hier klar bei der Zulassungsstelle, die die korrekte Eintragung verbockt hat.

Der Kniffel ist hier in den Papieren. Die Maschine ist 30 Jahre alt und hat (Hypothese/) eh keine 50 PS mehr auf dem Prüfstand (/Hypothese). Die reale Leistung dürfte sich also eher im Bereich der A2 Welt bewegen (aber das ist natürlich auch geschätzt). Nun haben wir den Bereich der eingetragenen Leistung, der realen Leistung, und der ursprünglich eingetragenen Leistung.

Es belibt immer noch die Einschätzung des Juristen offen. Auf die warten wir Alle.

lg
Uwe
 
Nein!
Ist es nur wenn die 27 PS real stimmen, ansonsten ist es nur gefaktes Papier

Hier wiederum mein Hinweis auf die kleinen Guzzis, die demnach alle A2 tauglich sein müssten. Die Papiere weisen aber 50 PS aus.

Ist gefaktes Papier, aber das kontrolliert die Rennleitung. Was denn sonst auch?

lg
Uwe
 
Hallo,
Ich finde das deswegen unproblematisch, weil egal wie man es dreht, Du sowie eine andere Leistung eintragen musst. Du brauchst 48 PS, ob du von 50 runter oder von 27 hoch ist erst mal schnuppe.
Einfacher ist es von 50 PS runter...
Wenn die Karre 170 läuft, kauf Dir nen Drosselsatz von Alphatec und fahr zum TÜV....fertig.
Wenn die nur 27 PS hat wird es aufwändiger, da Du erst mal feststellen musst wie die gedrosselt wurde. Dann die 27 PS Drossel raus, die 48 PS Drossel rein und zum TÜV.
:nixw:

Gruß

Kai
 
Hier wiederum mein Hinweis auf die kleinen Guzzis, die demnach alle A2 tauglich sein müssten. Die Papiere weisen aber 50 PS aus.

Ist gefaktes Papier, aber das kontrolliert die Rennleitung. Was denn sonst auch?

lg
Uwe

Das ist auch bei der 80 G/S so (circa 47 PS gemessen von Motorrad) und vielen anderen. Das sind aber PS im Toleranzbereich, auch je nachdem wie gut das Ding zusammengebaut wurde etc etc..... und keine 20 PS!!!!
Man kann, wenn es sein muss jede 50 PS Maschine durch einen verbrauchten Luftfilter oder falsche Bedüsung auf 48 PS bringen wenn man nur will! Eingetragen bekommt man das aber nicht und es wird kein A2 Mopped daraus....

Gruß

Kai
 
Hallo Kai,

Betrug liegt sicher nicht vor, da der Vorbesitzer die Maschine mit 50 PS angemeldet und verkauft hat. Der Fehler liegt hier klar bei der Zulassungsstelle, die die korrekte Eintragung verbockt hat.

Der Kniffel ist hier in den Papieren. Die Maschine ist 30 Jahre alt und hat (Hypothese/) eh keine 50 PS mehr auf dem Prüfstand (/Hypothese). Die reale Leistung dürfte sich also eher im Bereich der A2 Welt bewegen (aber das ist natürlich auch geschätzt). Nun haben wir den Bereich der eingetragenen Leistung, der realen Leistung, und der ursprünglich eingetragenen Leistung.

Es belibt immer noch die Einschätzung des Juristen offen. Auf die warten wir Alle.

lg
Uwe

Putzig ist dass die gemessene Leistung nicht zählt, sondern die ab Werk eingetragene. Es muss, wenn der Motor real nur 45PS hat, aber 50 in den Papieren stehen, also trotzdem eine 48PS Drossel montiert werden.

Gruß
Willy
 
Na dann kurz meine Meinung; ich war von 1965 bis 2021( Von 73 bis 02 Selbstständig) Fahrlehrer, die letzten 20 Jahre nur Motorrad.( A1 bis A von 02 bis 21 Angestellter (Rentner) . Ich würde jeden Anfänger raten anschließend ein Motorrad ---stark ähnlich--- seines Ausbildungsfahrzeug zu fahren . Natürlich nur wenn es ein einigermaßen modernes Kfz war, und sie die Füße ordentlich auf den Straße bekam und die Bedienung leichtgängig genug war. Ich habe leider zu viele GURKEN ( technisch verwahrlost) als Ausbildungs Kfz und Prüfungs Kfz gesehen ,zwar modern (ABS logo) aber ??. Deswegen die Frage ,wie wurde das Fahrschulmotorrad empfunden? Da hilft nur eine Probefahrt mit einem gut gewarteten Motorrad. Grüße Hans
 
Servus, Uwe,

spannendes Thema.

Interessant wär, über die Meinung des ADAC Anwalts hinaus, wie dann in so einem gelagerten Fall, die Staatsanwaltschaft ihre "Klageschrift" gestalten, formulieren würde.......


Liebe Grüße aus Naturns

Bernhard
 
Moin,

Wer soll denn warum verklagt werden? Die Zulassungsstelle wegen eines Flüchtigkeitsfehlers und warum?
Das ist doch in 5 Minuten korrigiert! Wer hat dadurch einen wirtschaftlichen Nachteil wenn der Besitzer das bemerkt und reklamiert?? Ein Problem wird erst daraus wenn dieser den Fehler wieder besseren Wissens (!) zu seinem Vorteil verwendet und etwas passiert... Unfall etc.

Mensch Leute, macht doch nicht so einen Aufriss daraus.

Gruß

Kai
 
Die Einschätzung des Threadstarters kann ich nicht teilen:

Sehe ich anders:
Er weiß, dass die Kiste vor dieser Zulassung mit 50 PS geführt wurde; D.h. er ist im Bilde hierüber, dass das Amt einen Fehler gemacht hat;
Nach meiner Einschätzung hat er eine Mitwirkungspflicht und muss das "anzeigen", dass der Sachverhalt korrigiert wird.

Aber mir egal: Lass was passieren und die Tochter wird zur Rechenschaft gezogen ...

Das müsst ihr beide entscheiden, ob euch dieses Rätselraten solche möglichen Schwierigkeiten wert ist

Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Um nochmal kurz zur Frage zurück zu kommen,

wer eine BMW als Fahrschulmotorrad hatte, der kommt normalerweise mit jedem Modell zurecht, solche Exoten wie beispielsweise mit Tankschaltung und Fußkupplung mal außen vor.
Wer nur eine 2V fährt, der wundert sich, wenn er auf ein japanisches Motorrad klettert, wie leicht es sein kann ein Krad zu bedienen. Er bemerkt verblüfft dass ein Gang schon greift, wenn er meint den Schalthebel kaum berührt zu haben, er staunt wie leicht und kurz die Bewegungen der Gashand sind, das Krad aber trotzdem Fahrt aufnimmt und so weiter.

Es ist meine Meinung die sich, wie ich betonen möchte, nicht gegen eine 2V richtet, sie hat halt einen eigenen Stil. Ich fahre schon ewig 2V aber auch gern andere neben ihr.

Gruß
Willy
 
Na dann ich noch einmal; wer eine 5 stündige Ausbildung hat, kann nicht Motorrad fahren !!Zum Beispiel: Hat Sie bremsen (im Regelbereich ABS) geübt? ich meine damit nicht anhalten! In Deutschland werden bis zur Prüfung in guten Fahrschulen ca´30 bis 40 Stunden bis zur Prüfung benötigt. Dann darf diese Person Motorrad fahren, von Können ist da keine Rede. Das Können kommt dann mit Erfahrung, im Sinne des Wortes. Also ein leichtes, leicht zu bedienendes Fahrzeug mit ABS und nicht Wuchtbrummen von 200+ Kilos.
 
Ja, bestimmt .... Wenn die Aspiranten vorher nicht Fahrradfahren konnten! :D:D:D:&&&:
Wer bezahlt das denn...???

Also das widerspricht meiner Erfahrung. Mein Sohn ist mit den Pflichtfahrstunden zurechtgekommen, schon bei der 125er. Meine Tochter auch und wird das auch beim Motorrad, zumindest fährt Sie mit ihrer 125 schon zwei Jahre gut und sicher.
Ich hatte glaube ich 6 oder 8 Fahrstunden..... :pfeif:
Es ist auch nicht so, dass man in der Fahrschulen "Motorradfahren" lernt....weder früher noch heute.
Man lernt "regelgerecht" fahren mehr nicht!
Alles andere ist Übung, da geb ich Dir recht, allerdings umfasst der Bereich bis zum halbwegs sicher fahren unter allen Bedingungen, circa 10 000 km. Ja und üben muss man das, jedes Frühjahr wieder....
Das möchte dann wirklich niemand mehr bezahlen..... :pfeif:

Gruß

Kai
 
Früher war es so dass wir zur TÜV Prüfstelle fuhren und dort einen Fragebogen ausfüllten, taten wie dies weitgehend fehlerfrei, gab es als Belohnung einen Führerschein der Klassen 4 und 5, für Fahrzeuge mit Antrieb aller Art.

Nun folgten zwei Lehrjahre auf einem Moped, Mokick oder Kleinkraftrad, alle aus meinem Bekanntenkreis haben diese Zeit schadlos überlebt.

Da der praktische Teil der Kl 1 sozusagen schon erledigt war, (die DKW RT250 war nach der Kreidler keine Herausforderung) haben wir, die wir uns so kannten, maximal eine Stunde praktisches Fahren, um das Fahrschulkrad kennen zu lernen, absolviert. Meine Stunde wurde sogar vergessen, sie war dann die Fahrt zum Prüfungslokal.

Unser Glück war es, nicht in einer Villengegend aufgewachsen zu sein so dass die Kohle knapp war und es keine billigen Motorräder mit weit über 100PS gab. Wir fuhren preiswerte Karren zwischen 8 und 30PS, meine erste Kl. 1 war einen 175er Jawa.

Meine erste Große kam nach der W15 Zeit in Form einer CB450dohc, dann eine Laverda 750, danach eine SR, (heute langweilige Einsteigermotorräder) und danach immer bunt gemischt weiter.

Gruß
Willy