Moin Hubi,
kannst ja mal deinen Prüfer danach fragen. Der wird dir keine Fundstelle nennen können.
Fahrzeuge müssen (ja, trifft auch nicht auf alle zu, bei Vorkriegsfahrzeugen könnte es wieder anders sein) mit zwei unabhängigen Bremskreisen ausgestattet sein. Dies sind beim Auto als Betriebsbremse das Bremspedal nebst den üblicherweise hydraulischen betätigen Radbremsen. Als zweiter Bremskreis gilt die Handbremse die unabhängig von der Fußbremse betätigt wird und auch unabhängig von dieser wirkt.
Beim Motorrad sind ebenfalls die zwei unabhängigen Bremskreise vorgeschrieben. Wobei meist, aufgrund der Radlastverteilung, die Hinterradbremse schwächer wirkt als die Vorderradbremse. Aber hier ist halt erst ab kurzem (in Bezug auf Motorräder und Vorschriften heißt bei mir diese Formulierung ab etwa EZ 2000) ein zweiter Bremslichtschlater Pflicht. Vorher reichte einer, bzw. wo kein Bremslicht vorgeschrieben war auch gar keiner.
Was prüft den der Tüv? Der Tüv prüft, ob das Fahrzeug den bei der Erstzulassung gültigen Vorschriften genügt. Ob ein Fahrzeughersteller zu der Zeit die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen übertrifft, kann nicht Grundlage der Prüfung sein, da sonst für jedes Fahrzeug nicht das Gesetz ausschlaggebend wäre, sondern die Fahrzeug ABE.
Durch einen Sondereintrag (z. B. Ochsenaugen) hingegen prüft der Tüv, ob dieser Umbau zum Zeitpunkt der EZ des Fahrzeugs den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Das der Umbau nicht mehr der Fahrzeug-ABE entspricht ist ja klar. Auf Grund welcher Grundlage dürfte der TÜV den sonst Eintragungen vornehmen, wenn er nicht von der Fahrzeug-ABE abweichen dürfte?
Es darf natürlich nicht jeder Prüfer alle Abnahmen machen (Rangordnung etc.), deshalb sollte man sich diesbezüglich immer mit dem kompetentesten unterhalten.
Viele Prüfer gehen bei ner Hauptuntersuchung aber so vor, dass sie prüfen, ob das was dran ist auch funktioniert. Eigentlich haben die Prüfer auch feste Punkte abzuklären bei ner HU.
Z. B. Lenkkopflager. Bei Moppeds mit Hauptständern kein Problem. Aber bei welchen ohne Hauptständer? Wenn der Prüfer bei dir immer das Lenkkopflager geprüft hat, da Hauptständer vorhanden, dann schraub den mal beim nächsten Mal ab, ich würde wetten, dass der die nun aufwändigere Überprüfung nicht macht.
Gruß
Jogi