Moin,
Original von Hofe:
... Anderes Beispiel: Der in den neuen Papieren häufig eingetragene Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" könnte beim Beamten ein Verlangen nach ebendieser Betriebserlaubnis hervorrufen. M.W. ist hier nicht eindeutig geklärt, ob der Fahrer nun diese BE mitzuführen hat oder ob seitens des Kontollierenden ein unerlaubter Betriebszustand nachgewiesen werden muss; das wurde schon in mehreren Freds ohne abschließende Sicherheit diskutiert. Der Beamte hat hier -wie auch bei seiner Meinung nach zu lauten oder manipulierten Auspuffanlagen oder ähnlichem- die Macht, die Weiterfahrt zu untersagen. Ob dann die Behörde dem Halter etwas nachweisen muss oder umgekehrt, sei dahingestellt, auf jeden Fall bleibt das Mopped stehen, wenn der Beamte das will. Und zwar unabhängig davon, was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, denn diese Teile könnten ja trotzdem von den Eintragungen abweichen.
...
Moin,
die mitzuführenden Papiere sind in StVO / EZV / StVZO
abschließend geregelt.
* Führerschein
* Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2, Kennzeichen-Fahrtenbuch fürs rote KZ, ...)
* ggf. ABE für nicht eingetragene Umbauten und Reifenfreigabe bei nicht ausgetragener Markenbindung.
Ende, finito, aus.
Und Weiterfahrt untersagen ist (außer bei
nachgewiesenen, die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigenden technischen Mängeln genauso rechtswidrig wie die angeblich in einigen Ecken der Bananenrepublik immer nach praktizierte Stillegung / Beschlagnahmung wegen zu lautem Tröt. Letzteres ist nach aktuellem Recht lediglich noch eine Ordnungswidrigkeit die mit Ordnungsgeld und Mängelzettel incl. 'Wieder'vorführung zu ahnden ist. (Witzigerweise ist das ausgebaute mitführen des dB-eaters in Verbindung mit einer der üblichen Ausreden ("hat so geklappert", ...) hier eher kontraproduktiv, da dann ggf. Vorsatz unterstellt werden kann, was die Sache auf ein ganz anderes Level hebt.
Der Grün- oder Blaufink darf vor Ort das Standgeräusch messen oder ggf. eine Messung bei einer mit zumutbarem Aufwand erreichbaren Meßstelle veranlassen. (Was hier zumutbar ist haben auch schon Gerichte letztinstanzlich entschieden => nicht mehr als xy km [mir ist wie 10 oder 15 - müßte ich raussuchen] Umweg und in Reiserichtung gelegen).
Von daher - wenn der Kollege von der Rennleitung meint mein Mopped bliebe (ohne daß die Vorraussetzungen aus dem ersten Satz gegeben sind) stehen, darf er
a) mir das schriftlich und unter Angabe seines(r) Namens / Dienstnummer begründen
b) sich in unmittelbarer Folge telefonisch mit (m)einem Fachanwalt für Verkehrsrecht unterhalten und
c) sich im Anschluß mit einer Anzeige / Dienstaufsichtsbeschwerde wahlweise wegen Inkompetenz, Amtsanmaßung oder Nötigung (im Dienst) auseinandersetzen.
Und nein - das alles ist keine graue Theorie - ich habe mit meinem Reisedrachen (FJR) das Prozedere zu a) - c) durch 2 Instanzen durch. Anlaß waren 2 Laser Carbon Endtöpfe incl. Rückbau des Kat. (Sitzt in den Originalentöpfen). Die Töpfe waren/sind E1 gestempelt und explizit für die FJR freigegeben. Waren deutlich lauter als das Original aber weit weg von Brülltüte und vor allem im legalen Rahmen.
Grüße Jörg,
der bei DEM Thema immer leicht cholerisch reagiert.