Original von Hofe
Original von Qboy
Original von Hofe
Anderes Beispiel: Der in den neuen Papieren häufig eingetragene Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" könnte beim

Diesen Satz kann man beim Tüv aus den Papieren austragen lassen.
Nen Teufel werd' ich tun und den Sesselfurzermist auf meine Kosten austragen lassen. Wo kämen wir hin.

Manch ein Tüvler trägt das auch aus,wenn sowieso irgentwas eingetragen wird.Dann kosts nix :D
Bei mir ist der Blödsinn aber auch noch drinn. :O
 
Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

Wie…was…?

Ein TÜVler trägt diesen Satz in den Papieren ein und dann später wieder aus, und verlangt dann auch noch Geld dafür??

Klingt nach legaler Bestechung.


Kopfschüttel…

Hacky
 
Original von Hacky
Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

Wie…was…?

Ein TÜVler trägt diesen Satz in den Papieren ein und dann später wieder aus, und verlangt dann auch noch Geld dafür??

Klingt nach legaler Bestechung.


Kopfschüttel…

Hacky
Nö, das macht nicht der TÜV.
Bei mir stand dieser Satz nach der Umschreibung vom Vorbesitzer aus heiterem Himmel im Schein.
Scheint ein KBA-Standardsatz zu sein, den die Zulassungsstellen "eintragen".
 
Hallo Leute,

nur mal so laut gedacht.

Der Umbau auf eine andere Zündung müsste dann ja auch eingetragen werden, ändert ja auch das Abgasverhalten. :schimpf:
 
Das KBA! Noch schimmer!!

Wenn DIE bei mir klingeln, ich lass die nicht rein. NUR meine Dax ist angemeldet, auf meine Freundin. Mehr nicht. Und die Nachbarn halten dicht (hoffe ich).

Gruß
Hacky
 
Hacky,

das mit "nicht reinlassen" war die GEZ. Auch drei Buchstaben, aber da gehts um Radio und Fernsehen. Nicht um Deine sonstigen Spielzeuge! :lautlachen1:

Sollte die DAX (schon wieder drei Buchstaben...) allerdings ein Radio verbaut haben, ist dieses (bei geschäftlich genutzten Fahrzeugen) anmeldepflichtig!!! :oberl: :schadel:

Sollten sie (oder das KBA oder die Zeugen Jehovas) mal wieder vor der Tür stehn, empfiehlt sich daher folgendes Vorgehen:

:entsetzten: :saecke: :aetsch: :schimpf:

Gebührende Grüße vom Fritzmaddin!
 
Moin,

Original von Hofe:

... Anderes Beispiel: Der in den neuen Papieren häufig eingetragene Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" könnte beim Beamten ein Verlangen nach ebendieser Betriebserlaubnis hervorrufen. M.W. ist hier nicht eindeutig geklärt, ob der Fahrer nun diese BE mitzuführen hat oder ob seitens des Kontollierenden ein unerlaubter Betriebszustand nachgewiesen werden muss; das wurde schon in mehreren Freds ohne abschließende Sicherheit diskutiert. Der Beamte hat hier -wie auch bei seiner Meinung nach zu lauten oder manipulierten Auspuffanlagen oder ähnlichem- die Macht, die Weiterfahrt zu untersagen. Ob dann die Behörde dem Halter etwas nachweisen muss oder umgekehrt, sei dahingestellt, auf jeden Fall bleibt das Mopped stehen, wenn der Beamte das will. Und zwar unabhängig davon, was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, denn diese Teile könnten ja trotzdem von den Eintragungen abweichen.
...

Moin,
die mitzuführenden Papiere sind in StVO / EZV / StVZO abschließend geregelt.
* Führerschein
* Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2, Kennzeichen-Fahrtenbuch fürs rote KZ, ...)
* ggf. ABE für nicht eingetragene Umbauten und Reifenfreigabe bei nicht ausgetragener Markenbindung.

Ende, finito, aus.
Und Weiterfahrt untersagen ist (außer bei nachgewiesenen, die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigenden technischen Mängeln genauso rechtswidrig wie die angeblich in einigen Ecken der Bananenrepublik immer nach praktizierte Stillegung / Beschlagnahmung wegen zu lautem Tröt. Letzteres ist nach aktuellem Recht lediglich noch eine Ordnungswidrigkeit die mit Ordnungsgeld und Mängelzettel incl. 'Wieder'vorführung zu ahnden ist. (Witzigerweise ist das ausgebaute mitführen des dB-eaters in Verbindung mit einer der üblichen Ausreden ("hat so geklappert", ...) hier eher kontraproduktiv, da dann ggf. Vorsatz unterstellt werden kann, was die Sache auf ein ganz anderes Level hebt.

Der Grün- oder Blaufink darf vor Ort das Standgeräusch messen oder ggf. eine Messung bei einer mit zumutbarem Aufwand erreichbaren Meßstelle veranlassen. (Was hier zumutbar ist haben auch schon Gerichte letztinstanzlich entschieden => nicht mehr als xy km [mir ist wie 10 oder 15 - müßte ich raussuchen] Umweg und in Reiserichtung gelegen).
Von daher - wenn der Kollege von der Rennleitung meint mein Mopped bliebe (ohne daß die Vorraussetzungen aus dem ersten Satz gegeben sind) stehen, darf er
a) mir das schriftlich und unter Angabe seines(r) Namens / Dienstnummer begründen
b) sich in unmittelbarer Folge telefonisch mit (m)einem Fachanwalt für Verkehrsrecht unterhalten und
c) sich im Anschluß mit einer Anzeige / Dienstaufsichtsbeschwerde wahlweise wegen Inkompetenz, Amtsanmaßung oder Nötigung (im Dienst) auseinandersetzen.

Und nein - das alles ist keine graue Theorie - ich habe mit meinem Reisedrachen (FJR) das Prozedere zu a) - c) durch 2 Instanzen durch. Anlaß waren 2 Laser Carbon Endtöpfe incl. Rückbau des Kat. (Sitzt in den Originalentöpfen). Die Töpfe waren/sind E1 gestempelt und explizit für die FJR freigegeben. Waren deutlich lauter als das Original aber weit weg von Brülltüte und vor allem im legalen Rahmen.

Grüße Jörg,
der bei DEM Thema immer leicht cholerisch reagiert.
 
mal ein (weiterer) unqualifizierter beitrag zu dem thema eintragen von mir. :D

meine alte q (bj 89) war ja von anfang an ein umbau (rösner rodgau). der schein enthält eine menge eintragungen, die kein mensch nachvollziehen kann wie: gabel k100 (welche?), rahmenheck r80 (welche?), lampe r100, etc.
nachdem dann die 2 seite des scheines voll war, habe ich mir weitere sinnlose eintragungen gespart. 2 seiten papier erschlägt eh jeden und so eine q wirkt ja irgendwie konservativ und seriös, zumindest meine :D

die umstellung auf 17" räder letzes jahr habe ich nochmal eintragen lassen, das freut dann den herrn vom tüv. aber faktisch fahre ich seit über 100 tkm mit doppelzündung ohne eintragung und da wäre noch eine menge mehr aufzulisten.

auch klar, die keihan freeflows liegen bei mir im keller. dummes auffallen versuche ich auszuschliessen, denn wenn sich mal einer die mühe macht einzusteigen, würde die liste lang. :entsetzten:

in diesem sinne

es ist kein rischtischer inschinör, der sich die freigaben nicht selbst erteilt
claus
 
Moin zusammen,
das war ja mal wieder sehr interessant zu lesen )(-: Fazit: Ich bleibe meiner Plastiktüte mit gesammelten "ABE Werken" treu.

Original von Hofe

Anderes Beispiel: Der in den neuen Papieren häufig eingetragene Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" .....

Jo und als einzige unserer Q-e hat 90/6 dazu noch eingetragen bekommen " Reifen nur paarweise von einem Hersteller " mmmm