Lt. dem Brickler reichte der Scheinwerfer.

Und wie ich ganz am Anfang auch schon schrieb, habe ich von einem Osram Mitarbeiter die Informationen das nur der Scheinwerfer geprüft wird, das Fahrzeug seht nur zur Orientierung in der Liste! Ebenfalls bin ich parallel bei einer Prüfstelle hier vor Ort gewesen, der Sachverständige hat mir unabhängig von Osram bestätigt, das wenn ich einen Scheinwerfer finde, der für die LED Freigegeben ist, und ins Scheinwerfergehäuse passt, alles legal sei! Da ich einen Einsatz gefunden habe, der fast 180 mm im Durchmesser hat, und damit in viele alte Motorräder passt, vor allem in meine, hab ich da auch kein "Fass" aufgemacht. Die Philips LED passt in meinem Fall sogar ins Gehäuse der /5, es muss aber etwas aufgeräumt sein.
 
Moin,

vor einiger Zeit hatte ich die Billiglampen ohne Kühlung angesprochen, hier eine für 6V. Im Vergleich mit der Bilux ein deutlicher Fortschritt. Auch die LED in Lupenform kommt da nicht mit.


Wenn der Motor läuft kommt noch etwas mehr Licht auf die Straße. Müsste vielleicht noch ein bisschen höher eingestellt werden.
Hat bei mir aber nur den Grund Strom zu sparen, damit der Akku immer genug abbekommt und mir der Motor nach einer Bummeltour vor einer Kreuzung im Stangas nicht an Strommangel abstellt.

Gruß
Willy
 

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Moin,

vor einiger Zeit hatte ich die Billiglampen ohne Kühlung angesprochen, hier eine für 6V. Im Vergleich mit der Bilux ein deutlicher Fortschritt. Auch die LED in Lupenform kommt da nicht mit.


Wenn der Motor läuft kommt noch etwas mehr Licht auf die Straße. Müsste vielleicht noch ein bisschen höher eingestellt werden.
Hat bei mir aber nur den Grund Strom zu sparen, damit der Akku immer genug abbekommt und mir der Motor nach einer Bummeltour vor einer Kreuzung im Stangas nicht an Strommangel abstellt.

Gruß
Willy

Hallo Willy, im Auto merke ich mit den Marken-LEDs von Philips eine deutliche Verbesserung der Straßenausleuchtung, billig-LEDs teste ich erst garnicht! Da die Dinger eh in keiner Weise legal sind, ist mir das Geld zu schade, auch bei ein paar Euro 😉
Im übrigen hab ich hier noch was für dich, wenn du dich erinnerst 🤔
 
Hallo Willy, im Auto merke ich mit den Marken-LEDs von Philips eine deutliche Verbesserung der Straßenausleuchtung, billig-LEDs teste ich erst garnicht! Da die Dinger eh in keiner Weise legal sind, ist mir das Geld zu schade, auch bei ein paar Euro 😉
Im übrigen hab ich hier noch was für dich, wenn du dich erinnerst 🤔

Hi,

hier treiben sich ja auch einige Leute mit 6Volt Maschinen herum die mit wenig Limaleistung auskommen müssen und in der Regel nur tagsüber unterwegs sind. Dafür sind diese Lampen, wenn man mit der Illegalität leben kann, gar nicht so schlecht. Man wird gut gesehen aber es blendet nicht und sollte man doch mal bei Dunkelheit fahren, sind sie Glühlampen von der Leuchtkraft her überlegen.
Natürlich kann man die Dinger, (in 12V) auch bei leistungsschwachen 12V Anlagen einsetzen wenn kein Platz für eine Marken LED ist.

Im Auto brauche ich solche Dinge nicht weil ich mich seit fünfzig Jahren die Fahrgeschwindigkeit den Möglichkeiten meiner Fahrzeuge anpasse und nicht immer schneller werden muss. Außerdem hat selbst meine 44 Jahre alte Dose schon reichlich Limaleistung, 85Ampere gibt die als Höchstleistung ab, da muss ich keinen Strom sparen. :gfreu:

Wegen der Plakette sind wir irgendwie nicht zusammen gekommen, dann habe ich die /7 aufgeklebt und es einfach vergessen, werde halt älter. Wenn du mir das Ding noch überlässt, können wir es nächste Woche nochmal probieren?

Gruß
Willy
PS. ?( werds nachher ändern, muss getzt wech....
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

hier treiben sich ja auch einige Leute mit 6Volt Maschinen herum die mit wenig Limaleistung auskommen müssen und in der Regel nur tagsüber unterwegs sind. Dafür sind diese Lampen, wenn man mit der Illegalität leben kann, gar nicht so schlecht. Man wird gut gesehen aber es blendet nicht und sollte man doch mal bei Dunkelheit fahren, sind sie Glühlampen von der Leuchtkraft her überlegen.
Natürlich kann man die Dinger, (in 12V) auch bei leistungsschwachen 12V Anlagen einsetzen wenn kein Platz für eine Marken LED ist.

Im Auto brauche ich solche Dinge nicht weil ich mich seit fünfzig Jahren die Fahrgeschwindigkeit den Möglichkeiten meiner Fahrzeuge anpasse und nicht immer schneller werden muss. Außerdem hat selbst meine 44 Jahre alte Dose schon reichlich Limaleistung, 85Ampere gibt die als Höchstleistung ab, da muss ich keinen Strom sparen. :gfreu:

Wegen der Plakette sind wir irgendwie nicht zusammen gekommen, dann habe ich die /7 aufgeklebt und es einfach vergessen, werde halt älter. Wenn du mir das Ding noch überlässt, können wir es nächste Woche nochmal probieren?

Gruß
Willy
PS. ?( werds nachher ändern, muss getzt wech....

Aber auch im Auto wird die Lichtleistung nicht besser. Ich bin auch im alten Auto unterwegs, und habe mit herkömmlichen H4 Lampen den meisten neueren Fahrzeugen nichts mehr entgegen zu setzen, die Zeit bleibt halt nicht stehen! Zum einen werden die Scheinwerfer selber nicht besser, und zum anderen kann es auch vorkommen, das am Scheinwerfer die 12v garnicht mehr ankommen. Klar kann und sollte man das alles in Ordnung bringen, trotzdem blenden Scheinwerfer neuerer Generationen schon ziemlich wenn man "nur" H4 hat. Und das ist nicht nur mein Eindruck. Ich bin jedenfalls froh, das ich jetzt legal die LEDs Spazieren fahren darf!
 
Die blenden auch, wenn man selber LED hat. Das hat vor allem mit der im Alter zunehmenden Blendempfindlichkeit des Auges zu tun. Man kann sich aber angewöhnen, dem Reflex zu widerstehen direkt auf die Lichtquelle zu schauen. Im peripheren Sichtfeld fällt die Blendwirkung geringer aus.

Naja, laut ADAC sind es aber gerade jüngere Fahrer die sich geblendet fühlen...https://www.google.com/amp/s/amp.fo...scheinwerfer-so-oft-blenden_id_259605882.html
Im übrigen habe ich in der Vergangenheit bereits vermeidet direkt in den Scheinwerfer zu schauen! Jetzt wo ich selber LEDs fahre, ist es nicht mehr so extrem, aber das ist auch nur meine Erfahrung.
 
Ich denke auch, dass die Idee mit dem Einbau eines (in einem anderen Fahrzeug) für die LED-Lampe zugelassenen Scheinwerfers zu kurz geht.

Dies ist jedenfalls die Antwort von Philips, welche ich auf meine Anfrage zu diesem Thema bekommen habe.

[FONT=centrale_sans_book]" Sehr geehrter Herr *******, es freut uns zu hören, dass Sie sich für die Produkte von Philips Automotive interessieren. Wir informieren, dass sich die Zulassung in der Tat auf den Scheinwerfer bezieht. Dennoch steht in dies in Verbindung mit dem entsprechenden Modell, in dem es ursprünglich ab Werk verbaut wurde. D.h. Modellübereinstimmung bedeutet nicht strassenzugelassen. Aus Modellübereinstimmung in Kombination mit dem zugelassenen Scheinwerfer/Genehmigungsnummer (z.B. E1 1234) hingegen resultiert die Strassenzulassung."[/FONT]

Hintergrund war eine Anfrage von mir zu einem zugelassenen 5,75 Zoll Scheinwerfer, welchen ich, sofern es diesen gibt, dann in meine G/S und in meine Guzzi einbauen wollte.


Schönen Gruß

Christian
 
Ich denke auch, dass die Idee mit dem Einbau eines (in einem anderen Fahrzeug) für die LED-Lampe zugelassenen Scheinwerfers zu kurz geht.
Christian

Ja vermutlich.
Aber was spricht dagegen den anderen passenden und geeigneten Scheinwerfer in deine Q eintragen zu lassen und dann auf LED umzurüsten (oder gleichzeitig eintragen)

Gruß Ulrich
 
Ich denke auch, dass die Idee mit dem Einbau eines (in einem anderen Fahrzeug) für die LED-Lampe zugelassenen Scheinwerfers zu kurz geht.

Dies ist jedenfalls die Antwort von Philips, welche ich auf meine Anfrage zu diesem Thema bekommen habe.

[FONT=centrale_sans_book]" Sehr geehrter Herr *******, es freut uns zu hören, dass Sie sich für die Produkte von Philips Automotive interessieren. Wir informieren, dass sich die Zulassung in der Tat auf den Scheinwerfer bezieht. Dennoch steht in dies in Verbindung mit dem entsprechenden Modell, in dem es ursprünglich ab Werk verbaut wurde. D.h. Modellübereinstimmung bedeutet nicht strassenzugelassen. Aus Modellübereinstimmung in Kombination mit dem zugelassenen Scheinwerfer/Genehmigungsnummer (z.B. E1 1234) hingegen resultiert die Strassenzulassung."[/FONT]

Hintergrund war eine Anfrage von mir zu einem zugelassenen 5,75 Zoll Scheinwerfer, welchen ich, sofern es diesen gibt, dann in meine G/S und in meine Guzzi einbauen wollte.


Schönen Gruß

Christian

Wie mehrfach gesagt, die Aussage von Osram war eine andere. Und mal ganz logisch gedacht, was soll anderes sein, ob der Scheinwerfer in einem Auto oder einem Motorrad eingesetzt wird? Gut, die Einbauhöhe, aber dafür wird der Scheinwerfer ja eingestellt. Und die zugelassenen Zubehör Scheinwerfer mit LED, gibt es da irgend eine Fahrzeugbindung? Soll jeder machen wie er meint, ich habe nicht nur vom Hersteller das OK bekommen, auch von einem Sachverständigen.
 
Aber was spricht dagegen den anderen passenden und geeigneten Scheinwerfer in deine Q eintragen zu lassen und dann auf LED umzurüsten

Wahrscheinlich nichts, aber dann würde diese Art von Zulassung (Der Scheinwerfer in genau dem Fahrzeug) trotzdem nicht mehr stimmen, und damit würde die Freigabe des Scheinwerfers wohl infrage gestellt.

(Habe ich mir nicht ausgedacht)


Schönen Gruß

Christian
 
Praktisches Beispiel:
Der Scheinwerfer xxx aus dem Golf II mit Typgenehmigung yyy ist zugelassen für ein LED-Leuchtmittel von Fa. zzz.
Wenn ich exakt diesen Scheinwerfer in mein anderes Fahrzeug einbaue, kann ich prüfen lassen, ob dieser Einbau fachlich ok ist und mir dann die Eignung per §19.2 bescheinigen lassen.
Das ist ein gangbarer rechtlich sauberer Weg.
 
Praktisches Beispiel:
Der Scheinwerfer xxx aus dem Golf II mit Typgenehmigung yyy ist zugelassen für ein LED-Leuchtmittel von Fa. zzz.
Wenn ich exakt diesen Scheinwerfer in mein anderes Fahrzeug einbaue, kann ich prüfen lassen, ob dieser Einbau fachlich ok ist und mir dann die Eignung per §19.2 bescheinigen lassen.
Das ist ein gangbarer rechtlich sauberer Weg.

Ok, danke Michael. Dann lasse ich den zur Not auch Eintragen, damit die Sache "Wasserdicht" wird!
 
Praktisches Beispiel:
Der Scheinwerfer xxx aus dem Golf II mit Typgenehmigung yyy ist zugelassen für ein LED-Leuchtmittel von Fa. zzz.
Wenn ich exakt diesen Scheinwerfer in mein anderes Fahrzeug einbaue, kann ich prüfen lassen, ob dieser Einbau fachlich ok ist und mir dann die Eignung per §19.2 bescheinigen lassen.
Das ist ein gangbarer rechtlich sauberer Weg.

Genau das war auch die Aussage von Herrn Köhler von Osram Automotive.
 
Natürlich kann man einen anderen Scheinwerfer in sein Fahrzeug einbauen und Abnehmen lassen, und unter Anderem muss hierbei dann zum Beispiel auch eine Möglichkeit der Leuchtweitenverstellung gegeben sein.

Das Ändert aber nichts an dem Umstand, dass du dann immer noch nicht über die nötige Prüfung (und Zulassung) des LED-Leuchtmittels mit diesem Scheinwerfer in deinem Fahrzeug verfügst.

Dies ist dummerweise aneinander gekoppelt.


Schönen Gruß

Christian
 
Natürlich kann man einen anderen Scheinwerfer in sein Fahrzeug einbauen und Abnehmen lassen, und unter Anderem muss hierbei dann zum Beispiel auch eine Möglichkeit der Leuchtweitenverstellung gegeben sein.

Das Ändert aber nichts an dem Umstand, dass du dann immer noch nicht über die nötige Prüfung (und Zulassung) des LED-Leuchtmittels mit diesem Scheinwerfer in deinem Fahrzeug verfügst.

Dies ist dummerweise aneinander gekoppelt.


Schönen Gruß

Christian

Deckt sich nicht mit meinen Infos, bez. Hat es bei mir kein Problem dargestellt!

Gruß Christian
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde die Lage auch irgendwo widersprüchlich.

Die haben z.B. den Scheinwerfer (also einen einzigen, allerdings musste der hierfür neu sein) der K-Baureihe getestet, und dann für alle Modelle (K100 RS/LT K1100 RS/LT u.a.) freigegeben.

Da werden die diesen Scheinwerfer ja auch nicht extra in all diese Modelle eingebaut haben um dessen Tauglichkeit dann in genau diesem Fahrzeug explizit zu testen.

Genauso verhält es sich mit der Freigabe für den Käfer, Bully, 1500er und 1600er von VW.
Hier tragen die ja auch dem Umstand Rechnung, dass diese Fahrzeuge alle den gleichen Scheinwerfer haben, und die PKW-Modelle aus diesem Grunde mit Zugelassen wurden (die werden sich keinen VW1600 besorgt, und den dann getestet haben).

In diesem Zusammenhang würde es mich einmal interessieren, ob überhaupt einmal irgendwelche Scheinwerfer bei der Zulassung durchgefallen sind, oder ob die bisher alle mit der LED betrieben werden können.


Schönen Gruß

Christian
 
In diesem Zusammenhang würde es mich einmal interessieren, ob überhaupt einmal irgendwelche Scheinwerfer bei der Zulassung durchgefallen sind, oder ob die bisher alle mit der LED betrieben werden können.


Schönen Gruß

Christian

Für meine 12 er GS 2012 ist die LED nur für das Fernlicht zugelassen, was mir niGS hilft.
Ob beim Abblendlicht die Hell/Dunkelgrenze schlecht ist?
 
So, jetzt hab ich mal etwas Zeit gehabt. Und zwar habe ich am 17.10.2022 die erste E-Mail mit folgendem Inhalt bekommen:

....vielen Dank für Ihre Nachricht.

die eigentliche Zulassung hat der Scheinwerfer! Würden Sie uns bitte ihren Fahrzeugschein mit einer Aufnahme vom Scheinwerfer inklusive Nummer zukommen lassen?

Wir würden dann eine genaue Prüfung ihres Fahrzeuges starten.

Best regards,

AM Q SRV CQM
ams OSRAM


Darauf habe ich wie gewünscht geantwortet, und tatsächlich auch einen Rückruf erhalten. Am Telefon wurde mir auch gesagt, dass das in der Liste aufgeführte Fahrzeug nur der Orientierung dienen würde, geprüft wird natürlich nur der Scheinwerfer! Mir ist auch klar, dass ich hierfür nur die mündliche Aussage habe, aber so ist das jetzt nun mal.

Hat hier eigentlich irgendjemand von euch, der einen zugelassenen LED Scheinwerfer (also Kompletteinheit) eingebaut hat, den beim TÜV eintragen lassen?

Ich bin mir echt nicht sicher, aber ist es wirklich so das, wenn ich Beispielsweise den Originalen Scheinwerfer einer Yamaha, an eine BMW Schraube, dieses Eintragen lassen muss? :nixw: Da müsste man doch genau so sagen, dass der Scheinwerfer nur zusammen mit der Yamaha seine Zulassung hat, oder liege ich da falsch?
 
Zuletzt bearbeitet:
...
In diesem Zusammenhang würde es mich einmal interessieren, ob überhaupt einmal irgendwelche Scheinwerfer bei der Zulassung durchgefallen sind, oder ob die bisher alle mit der LED betrieben werden können.


Schönen Gruß

Christian

Ich hatte wegen des Autos meines Vaters auch bei Osram angefragt. Der Scheinwerfer des Golf V / Golf Plus war nach deren Angaben nicht zulassungsfähig (Gründe habe ich nicht nachgefragt).
 
Und der Originale Scheinwerfer der /5 würde laut Osram auch nicht gehen! Das war ja mein Ursprüngliches Anliegen, neben dem Auto!
 
Um auf deine Frage einzugehen:
Wenn ein Scheinwerfer einer Yamaha genehmigt ist und du den in eine BMW baust, ist erst mal nicht selbstverständlich, dass da alles 1:1 identisch ist. Deshalb muss dieser Einbau geprüft werden.
Wenn BMW einen Scheinwerfer mit einer internen Teilenummer an den Modellen A, B und C verwendet, ist das was anderes.
 
Um auf deine Frage einzugehen:
Wenn ein Scheinwerfer einer Yamaha genehmigt ist und du den in eine BMW baust, ist erst mal nicht selbstverständlich, dass da alles 1:1 identisch ist. Deshalb muss dieser Einbau geprüft werden.
Wenn BMW einen Scheinwerfer mit einer internen Teilenummer an den Modellen A, B und C verwendet, ist das was anderes.

Ok,also müsste auch der Umbau einer R75/5 auf /6 oder /7 Scheinwerfer eingetragen werden...hätte ich jetzt tatsächlich vernachlässigt 🫣 Wie kann es dann zu Zubehör Scheinwerfer geben, bei denen nachweislich der Kabelbaum geändert werden muss, die aber trotzdem Eintragungsfrei sind ?(
 
Liebe Leuts,

fragt doch nicht so viel, auch wenns draussen noch zu kalt zum Fahren ist.
Was ich jetzt noch schreiben würde, verkneif ich mir, ihr könnts euch aber sicherlich denken.

Gruss Holger in der Hoffnung auf angenehmere Temperaturen.

P.S. vielleicht kommt meine Einstellung ja auch einfach daher, dass ich technisch belastet bin. Und alles was ich mache, das muss ich vor mir selbst vertreten können.
 
Zuletzt bearbeitet:
In den entsprechenden Gesetzestexten (StVZO §50, UNECE R1) steht nichts von einer Fahrzeugbindung, demnach erlaubt die erfolgreich bestandene lichttechnische Prüfung die allgemeine Verwendung.

Da bin ich anderer Meinung.
In der Typgenehmigung eines Fahrzeugs stehen auch solche Dinge wie die Teile der lichttechnischen Ausstattung. Daher ist ein anderes Teil nicht per se zulässig.
Hier als Beispiel ein Auszug von der BE der R75/5:

Image2.jpg
 
Hi Michael,

und die ganzen "E" geprüften Scheinwerfer dürfen dann nur an Fahrzeugen verbaut werden, die in dem Heftchen aufgeführt sind?
Und wenns das Heftchen wegen EU gar nich gibt?

Gruss Holger