Lt. dem Brickler reichte der Scheinwerfer.
Hallo Christian,
ich habe das wiedergegeben, was mir der Mitarbeiter von Philips gesagt hat.
Lt. dem Brickler reichte der Scheinwerfer.
Lt. dem Brickler reichte der Scheinwerfer.
Moin,
vor einiger Zeit hatte ich die Billiglampen ohne Kühlung angesprochen, hier eine für 6V. Im Vergleich mit der Bilux ein deutlicher Fortschritt. Auch die LED in Lupenform kommt da nicht mit.
Wenn der Motor läuft kommt noch etwas mehr Licht auf die Straße. Müsste vielleicht noch ein bisschen höher eingestellt werden.
Hat bei mir aber nur den Grund Strom zu sparen, damit der Akku immer genug abbekommt und mir der Motor nach einer Bummeltour vor einer Kreuzung im Stangas nicht an Strommangel abstellt.
Gruß
Willy
Hallo Willy, im Auto merke ich mit den Marken-LEDs von Philips eine deutliche Verbesserung der Straßenausleuchtung, billig-LEDs teste ich erst garnicht! Da die Dinger eh in keiner Weise legal sind, ist mir das Geld zu schade, auch bei ein paar Euro
Im übrigen hab ich hier noch was für dich, wenn du dich erinnerst![]()
Hi,
hier treiben sich ja auch einige Leute mit 6Volt Maschinen herum die mit wenig Limaleistung auskommen müssen und in der Regel nur tagsüber unterwegs sind. Dafür sind diese Lampen, wenn man mit der Illegalität leben kann, gar nicht so schlecht. Man wird gut gesehen aber es blendet nicht und sollte man doch mal bei Dunkelheit fahren, sind sie Glühlampen von der Leuchtkraft her überlegen.
Natürlich kann man die Dinger, (in 12V) auch bei leistungsschwachen 12V Anlagen einsetzen wenn kein Platz für eine Marken LED ist.
Im Auto brauche ich solche Dinge nicht weil ich mich seit fünfzig Jahren die Fahrgeschwindigkeit den Möglichkeiten meiner Fahrzeuge anpasse und nicht immer schneller werden muss. Außerdem hat selbst meine 44 Jahre alte Dose schon reichlich Limaleistung, 85Ampere gibt die als Höchstleistung ab, da muss ich keinen Strom sparen.
Wegen der Plakette sind wir irgendwie nicht zusammen gekommen, dann habe ich die /7 aufgeklebt und es einfach vergessen, werde halt älter. Wenn du mir das Ding noch überlässt, können wir es nächste Woche nochmal probieren?
Gruß
Willy
PS.werds nachher ändern, muss getzt wech....
...trotzdem blenden Scheinwerfer neuerer Generationen schon ziemlich wenn man "nur" H4 hat. ...
Die blenden auch, wenn man selber LED hat. Das hat vor allem mit der im Alter zunehmenden Blendempfindlichkeit des Auges zu tun. Man kann sich aber angewöhnen, dem Reflex zu widerstehen direkt auf die Lichtquelle zu schauen. Im peripheren Sichtfeld fällt die Blendwirkung geringer aus.
Ich denke auch, dass die Idee mit dem Einbau eines (in einem anderen Fahrzeug) für die LED-Lampe zugelassenen Scheinwerfers zu kurz geht.
Christian
Ich denke auch, dass die Idee mit dem Einbau eines (in einem anderen Fahrzeug) für die LED-Lampe zugelassenen Scheinwerfers zu kurz geht.
Dies ist jedenfalls die Antwort von Philips, welche ich auf meine Anfrage zu diesem Thema bekommen habe.
[FONT=centrale_sans_book]" Sehr geehrter Herr *******, es freut uns zu hören, dass Sie sich für die Produkte von Philips Automotive interessieren. Wir informieren, dass sich die Zulassung in der Tat auf den Scheinwerfer bezieht. Dennoch steht in dies in Verbindung mit dem entsprechenden Modell, in dem es ursprünglich ab Werk verbaut wurde. D.h. Modellübereinstimmung bedeutet nicht strassenzugelassen. Aus Modellübereinstimmung in Kombination mit dem zugelassenen Scheinwerfer/Genehmigungsnummer (z.B. E1 1234) hingegen resultiert die Strassenzulassung."[/FONT]
Hintergrund war eine Anfrage von mir zu einem zugelassenen 5,75 Zoll Scheinwerfer, welchen ich, sofern es diesen gibt, dann in meine G/S und in meine Guzzi einbauen wollte.
Schönen Gruß
Christian
Aber was spricht dagegen den anderen passenden und geeigneten Scheinwerfer in deine Q eintragen zu lassen und dann auf LED umzurüsten
Praktisches Beispiel:
Der Scheinwerfer xxx aus dem Golf II mit Typgenehmigung yyy ist zugelassen für ein LED-Leuchtmittel von Fa. zzz.
Wenn ich exakt diesen Scheinwerfer in mein anderes Fahrzeug einbaue, kann ich prüfen lassen, ob dieser Einbau fachlich ok ist und mir dann die Eignung per §19.2 bescheinigen lassen.
Das ist ein gangbarer rechtlich sauberer Weg.
Praktisches Beispiel:
Der Scheinwerfer xxx aus dem Golf II mit Typgenehmigung yyy ist zugelassen für ein LED-Leuchtmittel von Fa. zzz.
Wenn ich exakt diesen Scheinwerfer in mein anderes Fahrzeug einbaue, kann ich prüfen lassen, ob dieser Einbau fachlich ok ist und mir dann die Eignung per §19.2 bescheinigen lassen.
Das ist ein gangbarer rechtlich sauberer Weg.
Natürlich kann man einen anderen Scheinwerfer in sein Fahrzeug einbauen und Abnehmen lassen, und unter Anderem muss hierbei dann zum Beispiel auch eine Möglichkeit der Leuchtweitenverstellung gegeben sein.
Das Ändert aber nichts an dem Umstand, dass du dann immer noch nicht über die nötige Prüfung (und Zulassung) des LED-Leuchtmittels mit diesem Scheinwerfer in deinem Fahrzeug verfügst.
Dies ist dummerweise aneinander gekoppelt.
Schönen Gruß
Christian
In diesem Zusammenhang würde es mich einmal interessieren, ob überhaupt einmal irgendwelche Scheinwerfer bei der Zulassung durchgefallen sind, oder ob die bisher alle mit der LED betrieben werden können.
Schönen Gruß
Christian
...
In diesem Zusammenhang würde es mich einmal interessieren, ob überhaupt einmal irgendwelche Scheinwerfer bei der Zulassung durchgefallen sind, oder ob die bisher alle mit der LED betrieben werden können.
Schönen Gruß
Christian
Um auf deine Frage einzugehen:
Wenn ein Scheinwerfer einer Yamaha genehmigt ist und du den in eine BMW baust, ist erst mal nicht selbstverständlich, dass da alles 1:1 identisch ist. Deshalb muss dieser Einbau geprüft werden.
Wenn BMW einen Scheinwerfer mit einer internen Teilenummer an den Modellen A, B und C verwendet, ist das was anderes.
Gut, dann halte ich mich jetzt mit meiner Fragerei zurück![]()