Hallo zusammen

War Österreich nicht das Land, wo die Polizei die Geschwindigkeit auch schätzen dürfen? Radarpistole quasi überflüssig.
Oder irre ich mich da?

Gruß, der Jörg

In Polen habe ich eine Verkehrsüberwachung gesehen, da peilte uns der junge Vollzugsbeamte mit einem Fernglas an. Vielleicht wollte er auch nur sehen, ob wir brav die Hände am Lenker und die Füße auf den Rasten haben...
 
Hallo Jörg

Theoretisch schon. ;)
Wird aber seit es Radarpistolen gibt kaum mehr gemacht.

Ist mir einmal passiert, und das ist auch schon 40 Jahre her.
In 70er Beschränkung geschätzten 90 mit geschultem Beamtenauge geschätzt.
Hab ich aber ohne großen Widerspruch gezahlt. Es waren ein paar km/h mehr. :D
 
War Österreich nicht das Land, wo die Polizei die Geschwindigkeit auch schätzen dürfen? Radarpistole quasi überflüssig.
Oder irre ich mich da?

Hallo,

das ist möglicherweise dort theoretisch noch möglich. Aber ich kann Dir versichern, die haben so viel moderne Technik: Fest intstallierte Blitzer, mobile Lasermessgeräte, "Section - Control" Messung, die brauchen nichts schätzen.
Und auch die Verfolgung im Ausland ist bestens organisiert: Der zuständige Landeshauptmann schickt Dir dann eine Anonymverfügung mit dem Bußgeld nach Hause, das im Vergleich zu Deutschland etwas teurer ist. Es gilt die Halterhaftung.

Übrigens ist es nicht überall gleich: Ich war früher recht viel in Vorarlberg und Tirol unterwegs. Tirol ist vergleichsweise human, in Voralrberg hat mich immer die extreme Kontrolldichte genervt vor allem in Verbindung mit teilweise wirklich blöder Beschilderung (in Streusiedlungen erkennt man teilweise auch bei gutem Willen nicht immer genau, wann der Ort bzw. das Speed-Limit aufhört). Dass das regional unterschiedlich ist, ist aber auch bei uns so. Bayern ist recht locker, in BW gibts viel mehr stationäre Blitzer und die Rennleitung hat bei den Motorradfahrern mehr den Wadlbeisserreflex als die Kollegen in Bayern.

Alles übrigens meine höchst subjektive Meinung.

Grüße
Marcus

Nachtrag: Da hat mich der rasende Fritz mit seinem Beitrag versägt.
 
Zuletzt bearbeitet:
... Dass das regional unterschiedlich ist, ist aber auch bei uns so. Bayern ist recht locker, in BW gibts viel mehr stationäre Blitzer und die Rennleitung hat bei den Motorradfahrern mehr den Wadlbeisserreflex als die Kollegen in Bayern...

Absolut richtig.
Und wir in RLP stehen ganz hinten in der Rangliste der Kontrolldichte. :D
Mit diesem Argument hat sich unser Verkehrsminister jetzt Aufrüstung bewilligen lassen.
 
Hier in Österreich darf das Zeitlimit der Überprüfungsplakette bis maximal 4 Monate überzogen werden. Diese gilt immer jeweils bis zum Monat der Erstzulassung in das dann darauffolgende Jahr. Das heißt, wenn ich überziehe verlängert sich deshalb der Überprüfungszeitraum natürlich nicht.
Neue PKW`s müssen das erste mal nach 3,dann nach 2 und danach jährlich zur Überprüfung.
Motorräder grundsätzlich jährlich.

Fahre ich nun ins Ausland habe ich, wenn ich überziehe, dafür eine saftige Strafe zu erwarten. :evil:

Finde ich irgendwie blöd wenn ich da in Ländern Strafe zahlen soll, in denen die Überprüfung deren Fahrzeuge in einem wesentlich größeren Zeitabstand vorgeschrieben ist.

Das Fahrzeug ist doch zugelassen,geprüft und unterliegt den hier behördlichen Bestimmungen die auch in anderen Ländern Europas anerkannt werden sollten.

Da müsste dann doch nüchtern betrachtet auch jedes Fahrzeug aus dem Ausland * (also auch das von Ton :D) * das nach deren gesetzlichen Bestimmungen nur alle paar Jahre mal überprüft werden muss und nun auf Österreichs Straßen fährt und den hier geltenden zeitlichen Rahmen der Überprüfung überschritten hat beanstandet und deren Lenker zur Kasse gebeten werden. :nixw:

* :wink1:
 
Hallo Fritz,

wir müssen nicht, wir dürfen.
Ist so wie beim Ehemann und dem Hausfreund.
Der erstere muss, der letztere darf :lautlachen1:
Wir hier in CH werden sogar schriftlich eingeladen zur Fahrzeugprüfung.
Da immer mehr Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen (eingelöst) werden, werden die Prüfungsintervalle auch immer länger, da die zuständigen Behörden auch nicht Personal bis zum Abwinken haben.
Da kann es durchaus mal vorkommen, dass die Zeit bis zur nächsten Prüfung 5-7 Jahre dauern kann.
Wenn man die Einladung dann in den Händen hält, kann man den Termin nach Gutdünken verschieben, mitunter holt man da dann nochmal ein halbes Jahr heraus.
Ich weiss auch ne Möglichkeit, wie man hier gar nicht zur Motorfahrzeugkontrolle gehen muss, das behalte ich aber für mich :P
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt ist aber gut, Fritz.
Der * rettet dich da noch mal.

Auf dem Gebiet der Fahrzeugüberprüfung ist die EG noch meilenweit von Standards entfernt, die sie in anderen Bereichen mit Übereifer durchgesetzt hat.
Mir war schon immer bewusst, dass die Ostenreicher die besseren Deutschen sind. Wenn das zum Standard der EU würde, wären wir in D sauer, der Rest würde kotzen.
Ich kann mir derzeit nicht vorstellen, dass es da zu EG-Standards kommt. Aber ich hätte bis Ende der 80er Jahre auch eine Reunion von BRD und DDR für unmöglich gehalten -von daher ... :D
 
Na ja Michael, war ja auch als Denkanstoß über die uneinheitlichen und verwirrenden nationalen Bestimmungen im vereinten Europa gedacht.;)

Da kann man bei Nichtwissen der doch sehr verschiedenen gesetzlichen Verkehrsbestimmungen im wahrste Sinne des Wortes manchmal gehörig draufzahlen.

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Überprüfen dürfen hier in Österreich die Prüfstellen des jeweiligen Bundeslandes, Mechanikermeister konzessionierter Werkstätten sowie berechtigte Mitarbeiter des Auto und Motorradclubs von ÖÄMTC und ARBÖ.
 
Ich war neulich mit der RT beim GTÜ. Der junge Herr, der die Probefahrt nur ca. 20 m ums Eck rum zum Abgasprüfstand machte hatte die Plakette bereits draufgeklebt, als er die beiden Hebel links und rechts in der Verkleidung entdeckte: "Was ist denn das??"

Das sind die Hebel für die Klappscheinwerfer - kurz mal vorgeführt und blieb dem Herrn Sachverständigen erst mal der Mund offen - "sowas hab ich auch noch nicht gesehen - gehen die denn auch?" fragte er, als er sich wieder gefangen hatte.

Ich schaltete den Nebelscheinwerfer ein und dann das Zusatzfernlicht, worauf er feststellte, dass von den beiden Klappscheinwerfern jeweils nur einer funktionierte. Ich erklärte ihm, dass das damals so Vorschrift gewesen sei.

Kopfschüttelnd zog er von dannen.

Die letzten beiden Male beim TÜV/GTÜ fielen die Klappscheinwerfer gar keinem auf bzw. der Prüfer fragte nicht danach.
 
Danke für die Aufklärung Hans. :D

Ich dachte immer die Hebel wären für den Notfall. :pfeif:
Einer der zum Abwerfen der Verkleidung und einer für den Schleudersitz. :&&&:

:wink1:
 
Ich schaltete den Nebelscheinwerfer ein und dann das Zusatzfernlicht, worauf er feststellte, dass von den beiden Klappscheinwerfern jeweils nur einer funktionierte. Ich erklärte ihm, dass das damals so Vorschrift gewesen sei.

Hat die sich inzwischen geändert?

Manfred
 
Ich meine was anderes: WEnn man Abblendlicht + 2 Nebelscheinwerfer einschaltet (die sind an den Sturzbügel montiert) ist dieses bei Mopeds nicht zulässing da das Erscheinungsbild mit einer Lokomotive verrwechselt werden kann.
Deshalb: Abblendlich +1 Nebel- oder 1 Fernscheinwerfer
Manfred
 
.... passt schon. Eine gute Kuh läuft doch wie auf Schienen geradeaus.

Wer auf der Straße Lokomotiven sieht, hat den Zug verpasst :D .Ganz besonders in diesem Fall der Gesetzesverklausulierer
Liebe Grüße :wink1:
Martin
 
Ich weiss auch ne Möglichkeit, wie man hier gar nicht zur Motorfahrzeugkontrolle gehen muss, das behalte ich aber für mich :P[/QUOTE]

Das würd mich sehr interessieren. Nicht weils nötig ist für mich, sondern weil ich mich immer wieder freue wenn man kleine Löcher im dichten Sicherheitsnetz der Eidgenossen findet
Viele Grüße
Peter
 
Hallo,

Ich meine was anderes: WEnn man Abblendlicht + 2 Nebelscheinwerfer einschaltet (die sind an den Sturzbügel montiert) ist dieses bei Mopeds nicht zulässing da das Erscheinungsbild mit einer Lokomotive verrwechselt werden kann.
Deshalb: Abblendlich +1 Nebel- oder 1 Fernscheinwerfer
Manfred

Es ist nur nach StVZO nicht zulässig.
Bei neueren Fahrzeugen, die nach EU-Recht zugelassen sind, dürfen 2x Nebelscheinwerfer gleichzeitig leuchten.

Gruß
Eduard
 
Ich war Donnerstag beim TÜV. Ohne Termin. Obwohl ich am Ende der Schalnge stand, hat mich der junge Kollege direkt dran genommen. Der wollte mal unbedingt Gespann fahren.

Währenddessen konnte ich mit seinen Kollegen Smalltalk halten. Unter anderem wurde ich darüber aufgeklärt, warum da ein britischer, laut Kfz.-Kennzeichen, Landrover vom TÜV kontrolliert wurde. Der Eigentümer in Tarnfleck, war auch bei der Armee. In den Papieren stand er mit seinem Rang, nicht mit dem vollen Namen drin.

Er braucht wohl regelmässig einen Stempel, das sein Kfz technisch in Ordnung ist. Wenn er im Ausland stationiert ist, kann das von einer entsprechender Stelle dort gemacht werden. Das ist halt der TÜV.


Dieses Jahr muß ich noch im September und im November hin. . .


P.S.: Das alte 2V Gespann ist ohne Mängel durchgekommen.


Stephan
 
Ich war heut' mit der Honda Monkey (die ist heuer 40 geworden) beim DEKRA. Fahren wollt' er nicht ?( (mit der Basic letzte Woche wollte er...).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war Donnerstag beim TÜV. . . .

Unter anderem wurde ich darüber aufgeklärt, warum da ein britischer, laut Kfz.-Kennzeichen, Landrover vom TÜV kontrolliert wurde. Der Eigentümer in Tarnfleck, war auch bei der Armee. In den Papieren stand er mit seinem Rang, nicht mit dem vollen Namen drin.

Er braucht wohl regelmässig einen Stempel, das sein Kfz technisch in Ordnung ist. Wenn er im Ausland stationiert ist, kann das von einer entsprechender Stelle dort gemacht werden. Das ist halt der TÜV.

Dieses Jahr muß ich noch im September und im November hin. . .

### Wir wollten doch keine Politik in den Threads, Hans ###
 
Währenddessen konnte ich mit seinen Kollegen Smalltalk halten. Unter anderem wurde ich darüber aufgeklärt, warum da ein britischer, laut Kfz.-Kennzeichen, Landrover vom TÜV kontrolliert wurde. Der Eigentümer in Tarnfleck, war auch bei der Armee. In den Papieren stand er mit seinem Rang, nicht mit dem vollen Namen drin.

Er braucht wohl regelmässig einen Stempel, das sein Kfz technisch in Ordnung ist. Wenn er im Ausland stationiert ist, kann das von einer entsprechender Stelle dort gemacht werden. Das ist halt der TÜV.

Die Inselbewohner scheinen dem TÜV gerne Freude zu machen.
Leider weiss ich nicht wie die Story ausgegangen ist aber ich hatte es am beim warten am Rande mitbekommen wie dort einer für seinen Rover mit britischen Kennzeichen eine Feinstaubplakette haben wollte.
Normal kein Problem nur war da ein VW Motor drin. Was für ein wenig Ratlosigkeit sorgte. :D