Heute bei DEKRA schlechte Aussichten für neue HU bekommen. Kein Fahrzeug Schein - keine HU. Erstzulassung 4 87 wird schwierig da wohl kein Datensatz greifbar . . .
 
Genau SO wurde mir das erklärt. . . Woher weißt Du das ?
Wollte mir noch eine 85er ST gönnen. . . Die würde ich dann wohl nie zugelassen bekommen ( wenn ich da auch was verbummelt hätte )
 
Heute bei DEKRA schlechte Aussichten für neue HU bekommen. Kein Fahrzeug Schein - keine HU. Erstzulassung 4 87 wird schwierig da wohl kein Datensatz greifbar . . .
Seit wann abgemeldet?
Normalerweise gibt es bei Abmeldungen vor 2005 keinen Fahrzeugschein, nur den alten Brief und eine Abmeldebescheinigung. Die hast du nicht mehr?
 
Gekauft hab ich das Motorrad September 24 , hatte noch HU 5 oder 6 / 26 . Da gab es den " entwerteten" Fahrzeugschein. DEN hab ich verbummelt . . . Wahrscheinlich hätte ich den mal mit um irgendwas zu bestellen ( BMW bestellt bei uns niGS ohne Fahrzeugschein) und dabei irgendwie vermöhlt 😢
 
Ja , den Brief und auch einen Kaufvertrag ( der interessiert aber niemanden) Meine Zulassungsstelle sagt - neue HU + zulassen. GtÜ kann keine HU machen und DEKRA sagt wird schwierig bei dem Baujahr. . .
 
Ja, ohne Schein machen die keine HU, wegen fehlenden Abgleich der technischen Daten.
Ich würde nochmal mit der Zulassungsstelle sprechen. Hast du evtl. noch das letzte HU-Dokument? Oder kennst das alte Kennzeichen und den Verein, wo die letzte HU gemacht wurde?
Aber eigentlich sollte eine Neuausstellung des Fahrzeugscheins auch ohne HU gehen. Du willst ja nicht anmelden, sondern nur den Schein...das Fahrzeug bleibt ja weiterhin abgemeldet und hat damit keine HU Pflicht
 
Hallo,
Ich war dieses Thema leid und ging zum TÜV mit der Frage, was denn da bei der R75/5, der R100S und der R 80GS als
Fabrikatsbindung drinsteht. Der sehr freundliche Mitarbeiter hat dann nachgeschaut und mir nachgewiesen, daß bei allen dreien nur die Reifengröße wie in den Papieren vermerkt, drinsteht.

Grüße HK
 
Gexx : hab das alte Kennzeichen ( nicht die Tafel ) - daraufhin hat die freundliche Dame der Abmelde Zulassungsstelle ja meiner Stelle eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" geschickt das die mir eine Zweitschrift ausstellen KÖNNEN. Das lehnt meine Stelle ab - nur bei ZULASSUNG. Und die gibt es nur MIT HU . . . Jetzt hab ich aber das Problem das mir keiner ne HU macht . . . Der sprichwörtliche " Teufelskreis" 👹
 
"Rotes Kennzeichen" zur Fahrt zum TÜV,
HU machen lassen,
Datenabgleich mit Zul. Besch Teil 2 (Da steht die Nr. der Typgenehmigung drin),
Zulassung
 
Kurzzeit Kennzeichen bekommt man nur mit HU . Schon seit Jahren so . . . Und HU können sie ja angeblich nicht machen = keine Daten . . . Wahrscheinlich muss ich BMW anschreiben. Da bekommt man ja Auslieferungsdaten von 1944 ( hab ich selbst schon gesehen) ich hätte echt nie geglaubt das es bei der R 80 solche Probleme geben kann. . .
 
Im " Brief" steht ja auch die Fahrgestell Nummer = am Ende RT . Darum an anderer Stelle meine Frage nach der Höchstgeschwindigkeit. Reifen stehen ja auch nicht im Brief. . .
 
Kurzzeitkennzeichen bekommt man auch zur HU, dann aber nur dafür.
Schau mal in die Zul.-Besch. Teil 2 / Brief, da steht die ABE-Nr. drin und in der ABE findet der Prüfer die Daten.
 
Dann findet die DEKRA die anscheinend nicht . . . Und GTÜ auch nicht. . . Morgen versuche ich es noch beim TÜV . . .
Vielleicht muss ich mal mit dem Bekannten aus Brandenburg reden das er das Ding bei sich holt , vielleicht ticken die da anders . . .
 
So , sitze gerade bei der DEKRA . . . Komme gerade von BMW Motorrad . . . Läuft wohl gerade darauf hinaus das die R 80 wohl nicht mehr zugelassen werden kann ( zumindest in wirtschaftlichem Rahmen ) . . . Ich denke mal ich lasse den ganzen Ärger und kaufe entweder ein anderes Motorrad oder zumindest einen Rahmen mit den BEIDEN Zetteln. . .
 
Nur weil Du den Fahrzeugschein verdaddelt hast?
Bei aller Liebe, aber das kann nicht der einzig wahre Grund für Deine Misere sein.

VG
Guido
Ja Guido :fuenfe: .


Da hinterlegst du eine eidesstattliche Erklärung beim Landratsamt, dass du den Fahrzeugschein verloren hast, und gut ist es.
Ja, das sind Nerverei(en). Ist leider so.
Du bist nicht der erste, dem so etwas passiert ist.
Und by the way.

Ich hatte mir gerade gestern einen gebrauchten PKW gekauft, ohne TÜV-Nachweis.
Ich bin zur Dekra, die haben mir einen ausgestellt, ja, okay, ich hatte den Fahrzeugschein!
Aber so etwas muss regelbar sein! Wegen Dokumentenverlust wurde noch kein Zweirad verschrottet.
Lass dich richtig, bei den Behörden beraten, jedes Bundesland tickt da leider anderst.

Grüße
Uwe
 
Der BMW ( Motorrad) Fritze sagt sie können mir von BMW ein COC Papier besorgen weil der TÜV er das braucht, DAS würde aber "Geld " kosten . . .
 
Genau das hat der Mann bei der Classic auch gesagt ! Der BMW Händler meinte zu mir er kann das anfordern wird aber teuer. . . Und ohne das COC gibt es keine HU . . . Ganz ehrlich - da soll man noch ruhig bleiben ? Service sieht anders aus . . . dachte ich 👹
 
Letzte Variante : Werd das Ding in eine Werkstatt bringen ,irgendwas beauftragen und gleich mit HU . Mal sehen ob sich da jemand drauf einlässt. Auf keinen Fall aber bei diesem BMW ( Motorrad) Händler . . .
 
COC gibts erst für Kfz die nach EU-Recht zugelassen worden sind. Die R80 hat demzufolge kein COC.
Ein kurzer Blick in den BMW Umrüstkatalog nennt dir auch die Nr. der passenden ABE, falls du sie in den Papiere nicht findest.
Damit sollte der TÜV/DEKRA/... die dann auch finden können!
 
Hallo,

die COC Papiere ist die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Damit kann ein Fahrzeug innerhalb der EU national zugelassen werden (Jedes Land kocht halt sein eigens Süppchen). Gibt es erst seit ca. 10 Jahren (Da lege ich mich nicht fest). Für Deutschland gab es davor die ABE.

Gruß
Walter