Guten Morgen,

ich habe das ganze jetzt nur grob überflogen, aber folgender Weg sollte doch notfalls funktionieren, oder?:
Das habe ich bei einer DKW von 1936 gemacht, wo ich keinerlei Unterlagen hatte.

1. §21 Abnahme
2. Eidesstattliche Versicherung bzgl. Verlust der Unterlagen beim Notar ausstellen lassen.
3. mit oben genannten Dokumenten beim Straßenverkehrsamt eine Aufbietung veranlassen.
4. Nach ca. 4 Wochen Wartezeit beim Straßenverkehrsamt das Moped zulassen.

Das kostet ein paar hundert Euro, aber das ist doch besser als das Moped wieder zu verkaufen...

Gruß Tobias
 
21er Abnahme ist nicht notwendig. Es fehlt doch lediglich ein Fahrzeugschein. Das Motorrad war sogar in den letzten Jahren angemeldet (d.h. weiterhin im System der Zulassungsbehörden registriert) und es gibt ein Fahrzeugbrief.
Das sind ganz andere Voraussetzungen als bei einen Fahrzeug, was u.U. schon Jahrzehnte nicht mehr angemeldet war