Hallo Udo,
prima, daß Deine Rücksprache mit dem Händler zur Korrektur der Rechnung führte.
Erschreckend sind viele Rechnungen. Letztens wollte mein Ölhändler 700 Eur mehr als auf der Anzeige am Ölwagen angezeigt (amtl. geeicht) und ausgedruckt abkassieren. Er behauptete, daß der Fahrer beim Losfahren das Gefühl hatte, daß der LKW jetzt ja viel leichter sei als eingefüllt.

Eine Angabe der übrigen Kunden an diesem Tag mit Entnahmemengen und Gesamtfüllung des LKW an diesem Tag hat die Firma verweigert...

Nach der 1. Mahnung

hab ich dann auf Kanzleipapier geschrieben, dann haben sie aufgehört.
Das wichtigste ist, daß eine Reklamation sachlich und argumentativ vorgetragen wird. Trotz allem Nachdruck, kurzen Fristssetzungen usw. kann man dem Händler auch eine "Rückzugsmöglichkeit" wie "es handelt sich offenbar um ein Mißverständnis, daß...." geben, um durch Ausstellung einer korrigierten Rechnung den Platz der Schande zu verlassen.
Wie bereits beschrieben, sind Ersatzteilpreise, Arbeitswerte und -zeiten von Werkstatt zu Werkstatt unterschiedlich. Und natürlich stellt so ein ersatzteilbehaftetes Tätscheln des Fahrzeugs von proffessionellen Händen eine Mischkalkulation dar. Aber auch bei mündlicher Beauftragung darf mitgebrachtes Öl nicht oder weitere Arbeiten über dem Auftrags- und Zeitrahmen hinaus berechnet werden.
Da ich einige Prozesse wegen gerissener Zahnriemen (genau, es sind wahrhaftige Halunken), führte, nahm ich die Gelegenheit beim Schopfe und wechselte eben diesen (Dose) selbst. War ein erhellendes (Erfolgs-) Erlebnis. Mangels Gewährleistung auf selbst durchgeführte Arbeiten habe ich beim Riß in 4 Jahren bis auf den Motorschaden auch keine Probleme mit irgendwelchen Gewährleistungsstreitigkeiten.
Der Ombudsmann ist sicher eine prima Einrichtung, früher gab es ja auch Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes. Mich würde interessieren, ob jemand Erfahrungen mit diesen Stellen sammeln konnte. Gerne auch PIN oder Mail, da die meisten Fälle vermutlich Dosenreparaturen betreffen werden.
Beste Grüße
Marcus