Vix_Noelopan
gesperrt
Hallo zusammen,
ich habe mich verkalkuliert. Und zwar grob
.
Es geht um die vor sieben Monaten ersandene R 100 RT Classic, die ich mir derzeit herrichte. Das BigBore-Kit ist montiert, die 94er Vergaser ebenso, es fehlt motorseits lediglich der Einbau der Zündanlage. Zudem sollen die Gabel und die VR-Bremsanlage der 247E-Serie sowie ein vorgestern bei »Frankenboxer« Peter erstandenes schönes YSS-Federbein eingebaut werden.
Wie bereits vor einiger Zeit geschrieben, habe ich das Problem, dass die RT qua ABE-Nr. nicht vom BB-Kit-Gutachten erfasst ist, da zu jung. Kein Problem, sicherte mir Fa. Siebenrock zu, wir können das trotzdem eintragen lassen, samt der größeren Vergaser. Im Vertrauen hierauf nahm ich den Umbau letzten Dezember mit dem Abbau der Köpfe zwecks Einbringens zweiter Kerzenbohrungen für die Doppelzündung in Angriff.
Ich plante, sobald ich mit allem fertig bin, ein Kurzzeitkennzeichen zu erstehen, um die nötigen Probe- und Einstellungsfahrten zu absolvieren und das gute Stück schließlich zwecks Eintragung und HU zu Siebenrocks zu fahren. Gestern surfte ich jedoch mal im WWW rum und forschte auf der Seite meiner Zulassungsbehörde nach den nötigen Formalitäten, um kurz darauf vom Schlag getroffen zu werden
: Ich musste da lesen, dass das Kurzzeitkennzeichen nur dann einigermaßen freizügig zu benutzen sei, wenn eine gültige HU vorliegt. Habe ich natürlich nicht, das gute Stück ist seit etwa fünf Jahren abgemeldet. Dies ist, wie weitere Recherchen meinerseits ergaben, in völligem Einklang mit dem Text des § 16a Abs. 6 u. 7 FZV.
Was mache ich nun? Was würde geschehen, wenn ich trotzdem mit dem Kurzzeitkennzeichen 150 km nach Stuttgart bzw. Wendlingen reite und erwischt würde? Wäre das eine Straftat oder »nur« eine Ordnungswidrigkeit? Mit welchen Konsequenzen hätte ich zu rechnen? Welche Möglichkeit(en) habe ich alternativ? Rückbau und Vorstellung zur HU hier kommt eigentlich nicht mehr in Frage, so zu tun, als sei der Motor original, ebenfalls nicht - ich will es mir mit dem mir gegenüber bislang stets großzügigen Ingenieur wahrlich nicht verscherzen.
Beste Grüße, Uwe
ich habe mich verkalkuliert. Und zwar grob

Es geht um die vor sieben Monaten ersandene R 100 RT Classic, die ich mir derzeit herrichte. Das BigBore-Kit ist montiert, die 94er Vergaser ebenso, es fehlt motorseits lediglich der Einbau der Zündanlage. Zudem sollen die Gabel und die VR-Bremsanlage der 247E-Serie sowie ein vorgestern bei »Frankenboxer« Peter erstandenes schönes YSS-Federbein eingebaut werden.
Wie bereits vor einiger Zeit geschrieben, habe ich das Problem, dass die RT qua ABE-Nr. nicht vom BB-Kit-Gutachten erfasst ist, da zu jung. Kein Problem, sicherte mir Fa. Siebenrock zu, wir können das trotzdem eintragen lassen, samt der größeren Vergaser. Im Vertrauen hierauf nahm ich den Umbau letzten Dezember mit dem Abbau der Köpfe zwecks Einbringens zweiter Kerzenbohrungen für die Doppelzündung in Angriff.
Ich plante, sobald ich mit allem fertig bin, ein Kurzzeitkennzeichen zu erstehen, um die nötigen Probe- und Einstellungsfahrten zu absolvieren und das gute Stück schließlich zwecks Eintragung und HU zu Siebenrocks zu fahren. Gestern surfte ich jedoch mal im WWW rum und forschte auf der Seite meiner Zulassungsbehörde nach den nötigen Formalitäten, um kurz darauf vom Schlag getroffen zu werden

Was mache ich nun? Was würde geschehen, wenn ich trotzdem mit dem Kurzzeitkennzeichen 150 km nach Stuttgart bzw. Wendlingen reite und erwischt würde? Wäre das eine Straftat oder »nur« eine Ordnungswidrigkeit? Mit welchen Konsequenzen hätte ich zu rechnen? Welche Möglichkeit(en) habe ich alternativ? Rückbau und Vorstellung zur HU hier kommt eigentlich nicht mehr in Frage, so zu tun, als sei der Motor original, ebenfalls nicht - ich will es mir mit dem mir gegenüber bislang stets großzügigen Ingenieur wahrlich nicht verscherzen.
Beste Grüße, Uwe