Vix_Noelopan

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Hallo zusammen,

ich habe mich verkalkuliert. Und zwar grob :evil:.

Es geht um die vor sieben Monaten ersandene R 100 RT Classic, die ich mir derzeit herrichte. Das BigBore-Kit ist montiert, die 94er Vergaser ebenso, es fehlt motorseits lediglich der Einbau der Zündanlage. Zudem sollen die Gabel und die VR-Bremsanlage der 247E-Serie sowie ein vorgestern bei »Frankenboxer« Peter erstandenes schönes YSS-Federbein eingebaut werden.

Wie bereits vor einiger Zeit geschrieben, habe ich das Problem, dass die RT qua ABE-Nr. nicht vom BB-Kit-Gutachten erfasst ist, da zu jung. Kein Problem, sicherte mir Fa. Siebenrock zu, wir können das trotzdem eintragen lassen, samt der größeren Vergaser. Im Vertrauen hierauf nahm ich den Umbau letzten Dezember mit dem Abbau der Köpfe zwecks Einbringens zweiter Kerzenbohrungen für die Doppelzündung in Angriff.

Ich plante, sobald ich mit allem fertig bin, ein Kurzzeitkennzeichen zu erstehen, um die nötigen Probe- und Einstellungsfahrten zu absolvieren und das gute Stück schließlich zwecks Eintragung und HU zu Siebenrocks zu fahren. Gestern surfte ich jedoch mal im WWW rum und forschte auf der Seite meiner Zulassungsbehörde nach den nötigen Formalitäten, um kurz darauf vom Schlag getroffen zu werden :entsetzten:: Ich musste da lesen, dass das Kurzzeitkennzeichen nur dann einigermaßen freizügig zu benutzen sei, wenn eine gültige HU vorliegt. Habe ich natürlich nicht, das gute Stück ist seit etwa fünf Jahren abgemeldet. Dies ist, wie weitere Recherchen meinerseits ergaben, in völligem Einklang mit dem Text des § 16a Abs. 6 u. 7 FZV.

Was mache ich nun? Was würde geschehen, wenn ich trotzdem mit dem Kurzzeitkennzeichen 150 km nach Stuttgart bzw. Wendlingen reite und erwischt würde? Wäre das eine Straftat oder »nur« eine Ordnungswidrigkeit? Mit welchen Konsequenzen hätte ich zu rechnen? Welche Möglichkeit(en) habe ich alternativ? Rückbau und Vorstellung zur HU hier kommt eigentlich nicht mehr in Frage, so zu tun, als sei der Motor original, ebenfalls nicht - ich will es mir mit dem mir gegenüber bislang stets großzügigen Ingenieur wahrlich nicht verscherzen.

Beste Grüße, Uwe
 
Hi,
soweit ich das verstanden habe, musst du eine gültige HU haben, wenn du das Fahrzeug zwischen zwei Orten überführts. Ausnahme ist der direkte Weg, um eine HU zu machen. Sprich Wendlingen SR mit TÜV geht.

Hans

ps.: Ich würde einen Schrieb, z.B. Terminvereibarung, mitnehmen. Das macht es der Polizei einfacher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Uwe,

ein Kumpel hat für seine K75 ein Kurzkennzeichen ohne HU bekommen, allerding musste er es in dem Kreis holen wo das Mopped zuletzt zugelassen war. War bei Ihm nur ein Kreis weiter :D

Ob das allgemeines Recht ist kann ich allerdings nicht sagen :nixw:

Viele Grüsse und gutes gelingen
Ralf
 
Hallo,

hier ist der Gesetzestext. Soweit ich es korrekt verstehe, darf ich ohne gültige HU das Kennzeichen nur innerhalb des für mich zuständigen Zulassungsbezirks, höchstens jedoch in einem der Nachbarbezirke, und auch nur zwecks Erlangung einer HU (also zur Fahrt zu TÜV, Dekra, GTÜ o.ä.) benutzen.

Der Bezirk,in dem Wendlingen vermutlich liegt, ist der landkreis Esslingen. Und der ist mehrere Bezirke vom Main-Tauber-Kreis (dem meinigen) entfernt :(.

Beste Grüße, Uwe
 
Hallo,

hier ist der Gesetzestext. Soweit ich es korrekt verstehe, darf ich ohne gültige HU das Kennzeichen nur innerhalb des für mich zuständigen Zulassungsbezirks, höchstens jedoch in einem der Nachbarbezirke, und auch nur zwecks Erlangung einer HU (also zur Fahrt zu TÜV, Dekra, GTÜ o.ä.) benutzen.

Der Bezirk,in dem Wendlingen vermutlich liegt, ist der landkreis Esslingen. Und der ist mehrere Bezirke vom Main-Tauber-Kreis (dem meinigen) entfernt :(.

Beste Grüße, Uwe

Für eine HU 150km ??? Das dem Vollzugsbeamten unterwegs zu erklären, dürfte schwierig werden......

Es sei denn, es gibt keine nähere Prüfstelle.

Ja, macht Sinn. Und ja, Wendlingen liegt im LK ES.

Hans
 
Ja, das erscheint mir derzeit als die vernünftigste Lösung. Eventuell doch zuvor ein Kurzzeitkennzeichen zwecks Einstellungsfahrten. Schließlich muss die Ignitech korrekt programmmiert und die Vergaser richtig justiert werden, bevor ich beim TÜV auflaufe. Wenn ich damit »erwischt« werde, kann ich immer noch ruhigen Gewissens sagen, ich sei auf dem Weg zur HU, zumal die Prüfstellen selbst hier in der tiefsten Pampa durchaus kundenorientierte Servicezeiten haben.

Bliebe trotzde die Frage: Straftat oder Ordnungswidrigkeit? Sanktionen?

Beste Grüße, Uwe
 
Die eigentliche Frage ist doch, bekommst du ein Kurzzeitkennzeichen überhaupt? Oder musst du Skimaske und Pistole mitnehmen? Oder reicht eine glaubwürdige Erklärung, das du zu einem schon festgemachten TÜV-Termin fährst?


Stephan
 
Servus,
das Hauptproblem ist:
kein Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles. :oberl:

Das mit der HU für Kurzzeitkennzeichen gilt seit letztem Jahr.
Alternativ bei gutem Kontakt zu einer Werkstatt ein rotes Kennzeichen besorgen

Thomas
 
Das eigentliche Problem ist, daß ein rundum neu zusammengebauter Motor erst einmal richtig warmgefahren gewesen sein muss, bevor sich irgendwie sinnvolle Werte bei ASU ergeben. Allein schon Montageöl im Brennraum... Ohne TÜV und AU kann man das legal fast nicht mehr machen - nicht mal auf die Nordschleife lassen sie Dich als Privatfahrer, wenn Du keine reguläre Zulassung hast...

Unser Hobby scheint nicht wirklich bei der Gesetzesänderung im Fokus gewesen zu sein, sondern all die zwölfthand-Golf II-Piloten ohne Bremse und mit schleifendem Auspuff.

Mein TÜV Mann hat dafür Verständnis und nimmt mir bei passender Erklärung die ASU wohlwollend ab.
 
Servus,
das Hauptproblem ist:
kein Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles. :oberl:

Das mit der HU für Kurzzeitkennzeichen gilt seit letztem Jahr.
Alternativ bei gutem Kontakt zu einer Werkstatt ein rotes Kennzeichen besorgen

Thomas

Das Verleihen von roten Dauerkennzeichen führt ebenfalls zum Verlust des Versucherungsschutzes und kostet den Betrieb eventuell sein rotes Kennzeichen!!

Das ist kein guter Rat.

Ingnitech und Vergaser kann man ohne Probefahrt einstellen. Bei SR dürften sie wohl in der Lage sein die Vergaser minimal nachzujustieren. Also auf einen Anhänger und hin da....A%!
 
Hallo,

in besagtem § 16a FZV steht ausdrücklich, dass ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU ausgestellt werden kann - mit besagten Einschränkungen eben und mit entsprechendem Vermerk in der Zulassungsbestätigung Teil I. Auch für dieses Kennzeichen ist eine Bestätigung des Versicherers der persönlichen Wahl erforderlich (EVB, früher Deckungskarte). Den bisherigen Ausführungen entnehme ich, dass der Versicherungsschutz ausschließlich innerhalb der im Vermerk gesetzten Grenzen gilt?

Beste Grüße, Uwe
 
Hallo,

liegt wohl auch an der Zulassungsstelle....... :pfeif:

Ich hatte auf meiner K100RS keinen TÜV und mußte auch noch den §21 machen weil ich das Moped aus Österreich einführte und es noch Nie in Deutschland zugelassen war.

Kurzkennzeichen ging ohne Probleme..... auch bei meiner Versicherung gab es keine Probleme.
Besprich deinen Fall doch mal mit der Zulassungsstelle.
Die sind oftmals kulanter als man denkt.

Vg Werner
 
Is nicht beim TÜV zur Abnahme auch eine Fahrt mit dem Motorrad notwendig ? Brauchst du nicht dafür schon n Kurzzeitkennzeichen ?
Also auch bei Anreise per Anhänger ?
 
Das weiß ich nicht, bin nun jedoch schon aweng erschrocken. Aber läge nicht ein satter Zirkelbezug vor, wenn dem tatsächlich so wäre?

Ich werde jedoch am Montag mal beim örtlichen Prüfstellenleiter vorsprechen und ihm mein Problem erläutern. Mal sehen, was er dazu sagt. Oder ich fahre nach Tauberbischofsheim zu dem Ingenieur, mit dem ich bislang ausschließlich gute Erfahrungen in Sachen Vertrauen und Kulanz erlebt habe.

Beste Grüße, Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann doch so nicht funktionieren. Ohne HU kein Kennzeichen und ohne Kennzeichen keine HU. Der TÜV hat entweder eine rote Nummer oder macht das ohne. Das sollte funktionieren. Nur leider sind sich die Prüfer nicht immer einig. Das fing schon bei den Reifenfreigaben an, die mein Heimat-TÜV nicht akzeptieren wollte. Die Dekra schon und plötzlich wollte auch der TÜV wieder. Eiserne Regel: Vorher bei der Prüfstelle anfragen.
 
Das kann doch so nicht funktionieren. Ohne HU kein Kennzeichen und ohne Kennzeichen keine HU. Der TÜV hat entweder eine rote Nummer oder macht das ohne. Das sollte funktionieren. Nur leider sind sich die Prüfer nicht immer einig. Das fing schon bei den Reifenfreigaben an, die mein Heimat-TÜV nicht akzeptieren wollte. Die Dekra schon und plötzlich wollte auch der TÜV wieder. Eiserne Regel: Vorher bei der Prüfstelle anfragen.



Denke, dass der TÜV/DEKRA Mann gar nie nicht OHNE Kennzeichen und Versicherungsschutz eine Probefahrt machen wird.
Vg Werner

PS: Bei meiner §21 Abnahme z.B. war der TÜV Prüfer 30 Minuten auf öffentlichen Strasse unterwegs.
 
Denke, dass der TÜV/DEKRA Mann gar nie nicht OHNE Kennzeichen und Versicherungsschutz eine Probefahrt machen wird.

Das stimmt auch wieder, stellt jedoch kein wirkliches Problem dar. Entweder ich transportiere die Kiste per Hänger zu Siebenrock, wo mit einiger Wahrscheinlichkeit ein rotes Kennzeichen vorhanden sein dürfte, oder es klappt tatsächlich hier vor Ort mit Kurzzeitkennzeichen.

Beste Grüße, Uwe
 
....ist Quatsch. Er bekäme lediglich keine Plakette. Die gibt es erst bei Zulassung des Fahrzeuges. Die HU kann auch bei einem stillgelegten Fahrzeug durchgeführt werden.

Korrekt!:oberl:

Probefahrt muß nicht sein. Brems- und Lenkproben können auch auf abgeschlossenem Gelände durchgeführt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das stimmt auch wieder, stellt jedoch kein wirkliches Problem dar. Entweder ich transportiere die Kiste per Hänger zu Siebenrock, wo mit einiger Wahrscheinlichkeit ein rotes Kennzeichen vorhanden sein dürfte, oder es klappt tatsächlich hier vor Ort mit Kurzzeitkennzeichen.

Beste Grüße, Uwe



Ich würde zu SR fahren, mit dem Anhänger. Da würde ich ja eh mal gerne hinwollen :pfeif:

Vg Werner
 
Wie kann es sein dass Siebenrock Teile verkauft die nicht bei jeder TÜV-Prüfstelle zugelassen werden können. Das zieht doch nach sich das wenn man bei der Polizei angehalten wird und die einen aus technischen unsachverstand zur nächstgelegenen TÜV Stelle schicken diese dann auch wieder nein zur Eintragung sagt und der Ärger dann doppelt so groß ist außerdem glaube ich dass Siebenrock sowohl eine rote Nummer als auch einen Leistungsprüfstand hat wo sie ausgiebig dein Motorrad einfahren können.



Grüße küppi
 
Wie kann es sein dass Siebenrock Teile verkauft die nicht bei jeder TÜV-Prüfstelle zugelassen werden können. Das zieht doch nach sich das wenn man bei der Polizei angehalten wird und die einen aus technischen unsachverstand zur nächstgelegenen TÜV Stelle schicken diese dann auch wieder nein zur Eintragung sagt und der Ärger dann doppelt so groß ist außerdem glaube ich dass Siebenrock sowohl eine rote Nummer als auch einen Leistungsprüfstand hat wo sie ausgiebig dein Motorrad einfahren können.



Grüße küppi

Hallo Küppi

Zum einen kann jedermann alle kaufbaren Teile in einem Onlineshop käuflich erwerben, da wird nicht vom Verkäufer nachgefragt, ob der Käufer das Teil auch genau für die vorgeschriebenen Modelle kauft.
Vielleicht nutzt Siebenrock auch die Möglichkeit mit Uwes Motorrad ein Mustergutachten für genau das Modell zu erarbeiten, anschließend wäre das Modell mit freigegeben für andere Kaufinteressenten.
Das weiß ich aber nicht, sind nur so meine Gedanken.
Zum Thema Leistungsprüfstand bei Siebenrock, auch den läßt er sich bezahlen, und wenn Uwe das Wissen und die Möglichkeit hat, das selbst durchzuführen, spart er dadurch auch Geld und weiß anschließend, was er gemacht hat.

Just my Five cent . )(-:
 
Hallo,

dass das BB-Kit qua Gutachten nicht direkt zu meinem Möppi passt, war mir von Beginn an bewusst. Ich habe es folglich erst nach schriftlicher Zusage bestellt, dass das Möppi anschließend auch abgenommen und die Veränderung(en) eingetragen werden können, sogar mit den 94er Vergasern. Dass ich hierzu dorthin zu fahren habe, habe ich in Kauf genommen. Siebenrock zu beschuldigen ist daher fehl am Platze.

Was ich allerdings nicht wusste, sind die Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Kurzzeitkennzeichen. Der Fehler liegt eindeutig bei mir.

Beste Grüße, Uwe