Auch für Bayer gilt das Gewährleistungsrecht. Kann mit AGB nicht ausgeschlossen werden.

Es geht doch gar nicht um die Gewährleistung, sondern darum, dass Elektroteile von der Rücknahme, bzw. dem Umtausch ausgeschlossen werden. Wer möchte denn anschließend diese Teile, die jemand zum Ausprobieren bestellt hat, kaufen? Möglicherweise durch einen anderen Fehler (Überspannung usw.) beschädigt?
 
Hallo Jonathan, nachdem ich über den Winter meinen Vergasern ein Ultraschallbad und einen neuen Dichtsatz spendiert habe, hatte ich zum Start dieses Jahres ein ähnliches Startverhalten bei meiner R80, wie du es hier beschreibst. Ich habe die Vergaser einfach nicht richtig eingestellt gekriegt und sowohl das Standgas, als auch bei Mittellast lief das Motorrad einfach insgesamt nicht rund.. Daraufhin mal die Drehschieber für den Startvergaser angeschaut und siehe da, R und L waren vertauscht. Nun startet es super und hat sich auch einstellen lassen - auch die "Leistungslöcher" sind weg.
Lohnt sich bei dir vielleicht auch mal anzuschauen.

Viel Erfolg :)