Ausn. WW vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinterem Radialreifen`` (und) ``zu 15: Reifen nur von einem Hersteller``.
Dann hast du Glück (oder es wurde schon geändert) - hilft andern aber nicht. Denn der Eintrag entspricht nicht dem Auslieferungsstandart.

Umsetzungshinweise sind hier zusammengetragen:


Hans
 
Hallo Hans,
ja, klar, meine Papiere wurden letztes Jahr entsprechend nach Abnahme durch einen fähigen Prüfer geändert, das hatte ich versehentlich nicht erwähnt. Auslieferungsstandard war damals mit der werkseitigen Eintragung Michelin Radial - identisch so wie in Beitrag #10 Bild von MK66.
Aber auch noch Danke und Respekt für die immer wieder tollen Zusammenstellungen und Anleitungen.
Grüße Helmut
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim TKC 70 darf die HU-Abnahme nicht verweigert werden.

Beim TKC 70 Rocks, das ist ein Radialreifen, wäre die Vorgehensweise des Prüfers dagegen korrekt.

Nachdem ich beim ersten Anlauf zur HU-Abnahme noch arglos und unvorbereitet von dem Thema überrascht wurde, bin ich nun noch einmal bei der DEKRA gewesen und hatte, gewappnet mit den guten Infos hier aus dem Forum, auch noch den alten Kfz-Brief für den Besuch ausgegraben.

Daraufhin hat mir ein (anderer) Sachverständiger mit Blick auf den Brief bestätigt, dass die HU-Abnahme nicht hätte verweigert werden dürfen.
Die Reifenbindung bezog sich nur auf Zeilen 22 und 23, wo die Kombi diagonal vorne und radial hinten mit Fabrikatsbindung belegt ist.
Die Zeilen 21 und 22 - diagonal vorne und hinten - sind ohne Bindung. Damit wären die diagonalen TKC 70 okay.

Unklar blieb, was aus einer weiteren Bemerkung im Schein folgt, die sich liest, als konterkariere sie die Bindung der Zeilen 22 und 23: "Aus.: WW. Vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinterem Radialreifen gleichen Typs und gleichen Herstellers".

Der ursprüngliche Sachverständige hat sowieso angekündigt, sich bei mir zu melden. Dann sollte auch das klar werden.

Gruß.
Ulf
 
Wie wir gelernt haben reicht korrekte Größenangabe, LI und SI in Verbindung mit den Service-Informationen auch nicht. Man muss die Teilegutachten lesen und verstehen und prüfen lassen, sonst ist man illegal unterwegs.

Also vorsichtig.


 
Hallo Hans,
ja, klar, meine Papiere wurden letztes Jahr entsprechend nach Abnahme durch einen fähigen Prüfer geändert, das hatte ich versehentlich nicht erwähnt. ...
Wenn da keine Dimension für hinten genannt ist, war der Prüfer vielleicht doch nicht so fähig.
 
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Unklar blieb, was aus einer weiteren Bemerkung im Schein folgt, die sich liest, als konterkariere sie die Bindung der Zeilen 22 und 23: "Aus.: WW. Vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinterem Radialreifen gleichen Typs und gleichen Herstellers".

Der ursprüngliche Sachverständige hat sowieso angekündigt, sich bei mir zu melden. Dann sollte auch das klar werden.

Gruß.
Ulf
Das ist in der Tat Wischiwaschi.
 
Unklar blieb, was aus einer weiteren Bemerkung im Schein folgt, die sich liest, als konterkariere sie die Bindung der Zeilen 22 und 23: "Aus.: WW. Vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinterem Radialreifen gleichen Typs und gleichen Herstellers".

Das ist in der Tat Wischiwaschi.
Das würde ich jetzt zu meinen Gunsten so interpretieren, daß die Fabrikatsbindung auf den Michelin aufgehoben ist und Du die Diagonalreifen vorne mit Radial hinten mischen kannst, sofern vom gleichen Fabrikat und Typ. Wobei ich nicht weiß, ob diese Kombi auf dem Markt so zahlreich vertreten ist.

Laß Dir doch die 59,- € wieder erstatten. Oder wandle um in Radial vorne und hinten. Wäre sicherlich sinnvoller.
 
Ein radialer TKC 70 Rocks fürs Hinterrad in Kombi mit dem diagonalen TKC 70 vorne wäre eine Option, wenns etwas mehr ins Grobe gehen soll, aber noch keine TKC 80-Stolle gefragt ist.
Radiales Material für vorne in passender Dimension kenne ich nicht, habe aber auch bisher nicht danach gesucht.
 
Laß Dir doch die 59,- € wieder erstatten. Oder wandle um in Radial vorne und hinten. Wäre sicherlich sinnvoller.
Moinsen.
Nachtrag: Die Erstattung der Gutachtenkosten wurde mir von der DEKRA ohne Umschweife angeboten. Dazu noch die Bemerkung, dass der von mir genannte Preis in der Höhe nur in Verbindung mit einer HU gilt. Ansonsten kostet das Gutachten 160 €.
Der Sachverständige erwähnte noch, dass es allein für die ABE der 100 GS 21 Nachträge gibt.
Ich hatte den Eindruck, dass speziell das Reifenbindungsthema auch in seiner Berufsgruppe nicht gerade für Begeisterung gesorgt hat.

Grüße.
Ulf
 
... Die Erstattung der Gutachtenkosten wurde mir von der DEKRA ohne Umschweife angeboten. ...
Das ist ja dann i.O.. Wobei es ja eigentlich gar nicht dazu kommen dürfte. Deine Reifen waren ja o.k..

Ich merke mal wieder: ohne daß man sich selbst schlau macht, ist man ab und zu in diesem Land verloren. Eigentlich sollte einem ja der Sachverständige erklären, was Sache ist, und nicht umgekehrt. Sagt ja schon der Name "Sachverständiger"!

Durch das Forum kann man ab und zu richtig Geld sparen. ;)
 
Nachtrag: Die neuen Conti TKC 80.2 gibt es in den üblichen 2-Ventiler-Dimensionen nach meinen Infos vorne und hinten nur als Radialreifen.

Grüße
Ulf
 
Ich hatte gerade im Tourenfahrer gelesen, das es die Radiale Version nicht für die Serie geschaft hat und darum nur Diagonalreifen zur Verfügung stehen.

Muss ich nochmal nachschauen
 
Hallo Ulf,

schau noch mal genau, das R steht beim TKC 80² nicht für die Reifenbauart, sondern für den Speedindex:
90/90-21 M/C 54R TL M+S bzw. 130/80-17 M/C 65R TL M+S
so steht es bei den Conti Reifenfreigaben für die GS-Modelle.

Bei einem Radialreifen müsste das heißen 130/80 R 17 usw.

Gruß

Werner
 
Hallo Werner,

Stockfehler meinerseits.
Danke für Deine Aufmerksamkeit und Nachilfe.

Grüße
Ulf
 
Kann man, und wenn dann wo die EB Betriebserlaubnis einsehen ? Im Falle der GS die B 791/1 und B 791/2.
Also bis 90 und ab 90. In meinen Scheinen steht: Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten.
Die hat der DEKRA Onkel online eingesehen und meine Reifen für OK befunden. Pirelli Scorpion Rally STR.

Gesehen hab´ ich so eine EG Betriebserlaubnis aber noch nicht.
 
Kann man, und wenn dann wo die EB Betriebserlaubnis einsehen ? Im Falle der GS die B 791/1 und B 791/2.
Also bis 90 und ab 90. In meinen Scheinen steht: Reifenfabrikatsbindung laut Betriebserlaubnis beachten.
Die hat der DEKRA Onkel online eingesehen und meine Reifen für OK befunden. Pirelli Scorpion Rally STR.

Gesehen hab´ ich so eine EG Betriebserlaubnis aber noch nicht.
Hi Achim,
was für Größen hat denn deine GS eingetragen. Ich will eigentlich beim nächsten Wechsel auch den Pirelli Scorpion Rally STR aufziehen. Vorne passt das 90/90/21 in Diagonal. Hinten in 130/80/17 habe ich bei der letzten Suche ca. Februar, den nur als 130/80/R17, also Radial gesehen. Dann wäre der nach meinem Verständniss Eintragungspflichtig.

Micha
 
Moin Micha
Ich fahr die Originalgrößen.
Das da ein R steht hat bisher niemanden interessiert, ich aber vorher auch nicht beachtet.
Hätte nicht gedacht, das von Relevanz sei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Viel interessanter war es bei der GS mit den 17" Rädern. Da sind 120/70-17 und 160/60-17 eingetragen.
Der DEKRA-Onkel meinte, wenn in der EG Betriebserlaubnis eine Fabrikatsbindung stünde, könne ich die bisherige Einzelabnahme vergessen und müsste die Räder/Reifen erneut prüfen und eintragen lassen. Zum Glück is das auch ne 88er mit EG BE B791/1 ohne Reifenbindung.

Die spinnen doch :entsetzten:
 
Leider doch denn wahrscheinlich steht bei dir, wie auch bei uns, im "Schein" 130/80/17.
Also ohne "R" für Radial- den darfst du ohne Eintagung so nicht fahren.
@MM (Michael), oder schreibe ich da gerade Blödsinn?

Micha
 
Ne, Hans leider nicht richtig, das ist die Kombo Diagonal vorne und Radial hinten, leider.
Das "R" für Radialreifen vor der Durchmesserangabe in Zoll ist der entscheidende Punkt. Wer nicht Anfang der 90er die Kombi Michelin T66 vorne (Diagonal) und T66X hinen (Radial) hat eintragen lassen hat keinen Radialreifen hinten in den Papieren, außer wie bereits geschrieben irgendwann hat eintragen lassen


Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Glück is das auch ne 88er mit EG BE B791/1 ohne Reifenbindung.
Wir haben keine EG BE, sondern eine ABE. UND auch die B791/2 hat keine Reifenbindung für die Diagonalreifen, nur für die Kombi Diagonal/Radial. Laut der/1 gab es keine Zulassung für R hinten (kann man aber erlangen)

Ne, Hans leider nicht richtig, das ist die Kombo Diagonal vorne und Radial hinen, leider.

Micha
Habe gerade gesehen, dass du vorne 17" geschrieben hast. Für vorne 21" gibt es die Variante vorne Diagonal und hinten Radial MIT Fabrikatsbindung, die kann man aber austragen lassen.

Hans
 
Unsere Papiere sind schon zweiseitig. Mit der nächsten Eintragung wären die dann 3 seitig.
Mein AaS hat schon gesagt das er mir für Radial hinten kein "ww" (wahlweise) einträgt. D.h. wenn ich das mache kann ich keine Kombi mit 2 mal Diagonal mehr fahren. Wäre dann immer auf vorne Diagonal und hinten Radial festgelegt----Änderung dann nur wieder über Ein- entspechend- Austragung.

Micha
 
Man müsste wissen was in der ABE steht. Der DEKRA Mann hat das xtra nachgesehen und meine Reifen für OK befunden.
So viel Pech beim Denken kann der doch nich haben ;;-)