Ausn. WW vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinterem Radialreifen`` (und) ``zu 15: Reifen nur von einem Hersteller``.
Dann hast du Glück (oder es wurde schon geändert) - hilft andern aber nicht. Denn der Eintrag entspricht nicht dem Auslieferungsstandart.

Umsetzungshinweise sind hier zusammengetragen:


Hans
 
Hallo Hans,
ja, klar, meine Papiere wurden letztes Jahr entsprechend nach Abnahme durch einen fähigen Prüfer geändert, das hatte ich versehentlich nicht erwähnt. Auslieferungsstandard war damals mit der werkseitigen Eintragung Michelin Radial - identisch so wie in Beitrag #10 Bild von MK66.
Aber auch noch Danke und Respekt für die immer wieder tollen Zusammenstellungen und Anleitungen.
Grüße Helmut
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim TKC 70 darf die HU-Abnahme nicht verweigert werden.

Beim TKC 70 Rocks, das ist ein Radialreifen, wäre die Vorgehensweise des Prüfers dagegen korrekt.

Nachdem ich beim ersten Anlauf zur HU-Abnahme noch arglos und unvorbereitet von dem Thema überrascht wurde, bin ich nun noch einmal bei der DEKRA gewesen und hatte, gewappnet mit den guten Infos hier aus dem Forum, auch noch den alten Kfz-Brief für den Besuch ausgegraben.

Daraufhin hat mir ein (anderer) Sachverständiger mit Blick auf den Brief bestätigt, dass die HU-Abnahme nicht hätte verweigert werden dürfen.
Die Reifenbindung bezog sich nur auf Zeilen 22 und 23, wo die Kombi diagonal vorne und radial hinten mit Fabrikatsbindung belegt ist.
Die Zeilen 21 und 22 - diagonal vorne und hinten - sind ohne Bindung. Damit wären die diagonalen TKC 70 okay.

Unklar blieb, was aus einer weiteren Bemerkung im Schein folgt, die sich liest, als konterkariere sie die Bindung der Zeilen 22 und 23: "Aus.: WW. Vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinterem Radialreifen gleichen Typs und gleichen Herstellers".

Der ursprüngliche Sachverständige hat sowieso angekündigt, sich bei mir zu melden. Dann sollte auch das klar werden.

Gruß.
Ulf
 
Wie wir gelernt haben reicht korrekte Größenangabe, LI und SI in Verbindung mit den Service-Informationen auch nicht. Man muss die Teilegutachten lesen und verstehen und prüfen lassen, sonst ist man illegal unterwegs.

Also vorsichtig.


 
Hallo Hans,
ja, klar, meine Papiere wurden letztes Jahr entsprechend nach Abnahme durch einen fähigen Prüfer geändert, das hatte ich versehentlich nicht erwähnt. ...
Wenn da keine Dimension für hinten genannt ist, war der Prüfer vielleicht doch nicht so fähig.
 
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Unklar blieb, was aus einer weiteren Bemerkung im Schein folgt, die sich liest, als konterkariere sie die Bindung der Zeilen 22 und 23: "Aus.: WW. Vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinterem Radialreifen gleichen Typs und gleichen Herstellers".

Der ursprüngliche Sachverständige hat sowieso angekündigt, sich bei mir zu melden. Dann sollte auch das klar werden.

Gruß.
Ulf
Das ist in der Tat Wischiwaschi.
 
Unklar blieb, was aus einer weiteren Bemerkung im Schein folgt, die sich liest, als konterkariere sie die Bindung der Zeilen 22 und 23: "Aus.: WW. Vorderer Diagonalreifen in Verbindung mit hinterem Radialreifen gleichen Typs und gleichen Herstellers".

Das ist in der Tat Wischiwaschi.
Das würde ich jetzt zu meinen Gunsten so interpretieren, daß die Fabrikatsbindung auf den Michelin aufgehoben ist und Du die Diagonalreifen vorne mit Radial hinten mischen kannst, sofern vom gleichen Fabrikat und Typ. Wobei ich nicht weiß, ob diese Kombi auf dem Markt so zahlreich vertreten ist.

Laß Dir doch die 59,- € wieder erstatten. Oder wandle um in Radial vorne und hinten. Wäre sicherlich sinnvoller.