Gespannschmied
Teilnehmer
Ich habe seinerzeit für meinen 600er Bobber-Umbau der R60/6 eine Bescheinigung von Conti bekommen, daß ich den 15"-Hinterradreifen nur auf einer Felge der Dimension XYZ fahren darf. Und damit hat mir der TÜV dann die neue Bereifung eingetragen. Heute vermutlich völlig utopisch.
Aber vielleicht ist so etwas mit der Montierbarkeitsbescheinigung gemeint: Reifen X darf auf der Felge Y montiert werden.
Aber vielleicht ist so etwas mit der Montierbarkeitsbescheinigung gemeint: Reifen X darf auf der Felge Y montiert werden.





