Ich habe seinerzeit für meinen 600er Bobber-Umbau der R60/6 eine Bescheinigung von Conti bekommen, daß ich den 15"-Hinterradreifen nur auf einer Felge der Dimension XYZ fahren darf. Und damit hat mir der TÜV dann die neue Bereifung eingetragen. Heute vermutlich völlig utopisch.
Aber vielleicht ist so etwas mit der Montierbarkeitsbescheinigung gemeint: Reifen X darf auf der Felge Y montiert werden.
 
Entschuldigung, dass ich jetzt hier reingrätsche.
Aber dieses ganze Gedöns von Tüv und Amt, dieses kann aber muss nicht und unterliegt der Deutungshoheit von ...
Irgendwann schwindet das Vertrauen in die Sach- und Fachkenntnis und somit der Respekt und die Akzeptanz.
Für mich muss ein Reifen rund und schwarz sein, er braucht Profil und Dimension mit Geschwindigkeits- und Lastindex müssen ok sein.
Alles andere geht mir mittlerweile am A vorbei.
Macht doch eh jeder wie er will.
Und wer mit Gürtel und Hosenträger unterwegs sein will, darf er doch.
Mir langt eine passende Jeans :piesacken:
 
... Für mich muss ein Reifen rund und schwarz sein, er braucht Profil und Dimension mit Geschwindigkeits- und Lastindex müssen ok sein.
Alles andere geht mir mittlerweile am A vorbei. ...
Auch wenn es dir, lieber Holger, am A... vorbei geht, ist das, was ich hier dokumentiert habe, durchaus auch relevant: :db:

Nicht jede Kombi aus Reifenbreite und Maulweite der Felge ist möglich. Vieles ist physikalisch schon unmöglich (nicht montierbar), anderes nicht zulässig, weil unsicher. Was den Serienzustand angeht, muss man wissen, dass BMW bei den 2V oft die tatsächlich schmalste Felgenweite gewählt hat.
 
Hallo Blaue Emma, ja das ist ein guter Ansatz ☺️, hilft leider nicht, wenn in der Zulassung steht:
Größe XXXX auf Serienfelge, hierbei immer Hersteller-Freigabe der Bereifung mitführen....
Hast du den Wisch nicht, kannst du im Zweifelsfall, das Moped stehen lassen.

Ist wie Brilleneintrag im Führerschein, hast du keine an/ dabei, musst du dich abholen lassen....
 
Ich denke so etwas ist gemeint mit dem Montier Nachweis.
Dann bin ich wohl soweit wie vorher.
Kann einer etwas dazu sagen.?

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Diese Eintragung ist m.E. unglücklich bzw. übertrieben.
Jeder Reifenhersteller bietet auf seinen www-Seiten Technische Unterlagen zu seinen Reifen an, hier ein Auszug aus einem älteren Reifenhandbuch von Conti:

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In Spalte 7 sind die zulässigen Felgenbreiten zu sehen -der Standard in fetter Schrift. Da ist das Mitführen irgendwelcher Papiere eine überzogene Forderung.
 
in meinen Fahrzeugpapieren wurde die Reifenfabrikatsbindung komplett gestrichen. Auf einen Zusatz auf Verwendung der Reifen des gleichen Herstellers wurde verzichtet.
Damit sollte doch die Nutzung verschiedener Fabrikate theoretisch möglich sein - Oder? (ich hab das sicherlich nicht vor! - kann aber durchaus mal notwendig werden)
 
Diese Eintragung ist m.E. unglücklich bzw. übertrieben.
Jeder Reifenhersteller bietet auf seinen www-Seiten Technische Unterlagen zu seinen Reifen an, hier ein Auszug aus einem älteren Reifenhandbuch von Conti:

Anhang anzeigen 403386

In Spalte 7 sind die zulässigen Felgenbreiten zu sehen -der Standard in fetter Schrift. Da ist das Mitführen irgendwelcher Papiere eine überzogene Forderung.

Sehe ich auch so, werde morgen nochmals hin fahren.
Bei Conti habe ich das gefunden, vom 08.09.2025.
Hier stehen die verschiedenen Reifen und oben auch die Felgengröße.
Denke das er das gemeint hat.
Es gibt hier aber auch V und H .
H kommt im Gutachten / Zulassung nicht vor?
Das ist alles einfach nur Mist.....
 
Mir hat der Prüfer erklärt dass der Geschwindigkeitsindex des Reifen 10 km/h über der im Brief angegebenen Höchstgeschwindigkeit liegen sollte.
Für die R 100R mit eingetragenen 181 km/h sollte auch ein H Reifen mit 210 km/h, so wie auch von manchen Reifenherstellern freigegeben, ausreichend sein.
Die damals eingetragenen unseligen Metzeler ME 55A und ME 1 in der Dimesion 140/80 VB 17 gab es nur als V Reifen.


Bei meiner ST z.B. stehen in den Papieren H Reifen, aber von Conti sind z.B. auch die TKC 70 bis 190 km/h feigegeben welche mir der Prüfer anstandslos eingetragen hat.
 
Mir hat der Prüfer erklärt dass der Geschwindigkeitsindex des Reifen 10 km/h über der im Brief angegebenen Höchstgeschwindigkeit liegen sollte.

N'Abend,

dann hätte dieser Prüfer aber mit einer R 80 G/S im damaligen Werksauslieferungszustand seine liebe Not gehabt.

Die hatte eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 168 km/h und montiert waren Metzeler Enduro-Reifen mit Geschwindigkeitsindex "R" - also zulässige Vmax 170 km/h.
 
Hallo Werner,
vor 46 Jahren war das vielleicht noch anders. ;)


Wenn ich nur daran denke was da so alles an nicht eingetragenen und illegalen Umbauten herumfuhr. :pfeif:
 
N'Abend,

dann hätte dieser Prüfer aber mit einer R 80 G/S im damaligen Werksauslieferungszustand seine liebe Not gehabt.

Die hatte eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 168 km/h und montiert waren Metzeler Enduro-Reifen mit Geschwindigkeitsindex "R" - also zulässige Vmax 170 km/h.
Dafür hat BMW die Verantwortung getragen - bei einer Änderung muss das der Prüfer.
Bmw kann x km Erprobung unter Höchstgeschwindigkeit belegen ...