r210
Aktiv
Da nämlich: (also vor der gestrigen Änderung)Du schreibst immer wieder, daß in Deinem Fahrzeugschein (ZUB I) eine Fabrikatsbindung eingetragen ist.

Das ist Deine Interpretation. Teile ich übrigens. Andere Stellen haben aber eine abweichende Interpretation...So etwas gibt es zwar, trifft aber auf Dein Motorrad oder Deine Motorräder nicht zu.
Dann lies noch mal meinen Bericht: Die Zulassungsstelle zieht sich die Fahrzeugdaten vom KBA, die dort angeblich vom Fahrzeughersteller hinterlegt wurden. Diese Daten sind die für die Zulassungsstelle maßgeblichen Daten für die Inbetriebnahme oder (bei mir) den Weiterbetrieb des Fahrzeuges. Alles andere interessiert die nicht (mehr).In dem Schein steht lediglich, daß die "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" zu beachten ist. Nun enthält die nationale Betriebserlaubnis Deiner Motorräder aber keine Reifenfabrikatsbindung. Demnach ist dieser Satz ohne Bedeutung, auch wenn er schon viel Ärger verursacht hat.
Und damit bekommt der Satz alle Bedeutung, die ihn so nervig macht. Es ändert zwar auch nichts an der Sinnlosigkeit des Satzes, die sich schon daraus ergibt, dass gar kein Reifenfabrikat angegeben wird (natürlich nicht...). das zu beachten wäre.
Aber wenn ein Asphaltmatrose dem Moppettraser mal 'ne Logikharke zeigen will, dass du doch den Satz ergänzen lassen solltest, weil er könne ohne Angabe ja gar nicht prüfen, ob ich die Fabrikatsbindung einhalte, dann wird da letztlich nicht viel passieren, aber Aufwand und Nervigkeit kleben erstmal an Deinen Hacken wie ein abgenagtes Kaugummi...
Und ja, dies würde eine Änderung der Betriebserlaubnis durch die HIntertür bedeuten. Und ohne, dass das Unsereiner überhaupt mitbekommt.
(Der Konjunktiv ist mein Freund heute, da ich auf die Schnelle die Ausführungen nicht gegenchecken konnte.)
Ok, anscheinend hab' ich es zuvor unverständlich beschrieben: Die erste aufgesuchte TÜV-Station hätte die Plakette nicht verweigert. Sie hat angeraten, dass Gutachten zur Austragung machen zu lassen. Dieses Gutachten konnte die Station mangels Berechtigung nicht erstellen. Daher haben die es mir überlassen, ob ich die HU trotzdem bei ihnen mache und dann noch zum berechtigten TÜV fahre oder halt alles von einer Hand machen lassen will (und hab' ich halt so gemacht).Meiner Meinung nach darf Dir die Prüfstelle die HU-Plakette nicht verweigern,
Ohne das Gutachten hätte es gestern die Austragung nicht gegeben!!!Weiß ja nicht ob Du Lust dazu hast. Aber ich würde versuchen, mir das Geld für das unnötige Gutachten zurück zu holen.
Zumindest nicht aktuell in Köln.... Kutreiber und Nichtraucher haben ja kommentiert, dass anderswo die Angelegenheit anders gehandhabt wurde. Wobei ich nicht entnehmen konnte, ob die das neulich haben machen lassen oder ob es schon länger her ist.
Und nach den gestrigen Einlassungen dürfte das gar nicht so gemacht werden, weil die gezogenen Fahrzeugdaten quasi sakrosankt seien und eine sozusagen "freihändige" Abänderung die Hölle auf Erden holt...
Und bitteschön: Glaubst Du wirklich, dass der TÜV diese Gutachten, die richtig Kohle einbringen, als "unnötig" anerkennt? Nicht in diesem Leben...
Die größere Frechheit ist doch, dass (anscheinend) in den Daten vom KBA die Bindung drinsteht.
Und die allergrößte Frechheit scheint zu sein, dass laut dem Mitarbeiter seit 2024 oder 2025 generell keine Fabrikatsbindung für neue Moppetts mehr eingetragen wird. Aber die seit 2008(?) bestehende Bindung nicht rückgängig gemacht wird.