So sieht das aus, wenn ein Ingenieur seinen Sachverstand und sein Kompetenz benutzt.

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Hallo,

Wollte hier nochmal aktuelle eigene Erfahrungen mit der Austragerei der Reifenfabrikatsbindung berichten. Das nachfolgende bezieht sich auf die Modelle RxxR und RxxR Mystic. Das sind wie schon mehrfach geschrieben die einzigen Modelle aus der 2V Zeit mit einer Reifenfabrikatsbindung. Auch wenn die Zulassungsstellen bei anderen Modellen standardmäßig den Satz mit "Reifenfabrikatsbindung beachten" in die Papiere gedichtet haben, ist das nicht relevant. Bei einer R100GS z.B. ist die Austragung dieses Satzes verschwendete Zeit und Geld, weil es keine Reifenbindung gibt und man alle Reifen fahren darf, solange man Größe, Speed- und Loadindex sowie bei der Bauart bei Diagonal bleibt (Das hatte ich für die GS >hier< mal detailliert aufgezeigt).

Rahmenbedingung:
  • Die R100R hat in der Betriebserlaubnis eine Reifenfabrikatsbindung für längst nicht mehr verfügbare Reifen
  • Und: Die R100R hat eine seltsame Kombination von Reifenbauarten (Diagonal vorn, Bias Belted hinten).
  • Zusätzlich hat die R100R noch einen hinten für die Felge zu breiten Reifen und einen unnötig hohen Speed Index, das soll hier aber beides kein Thema sein.

Status Quo R100R:

So schaut die Reifeneintragung einer R100R ab Werk (Bild ist von einem "alten" Fahrzeugbrief, in der Fahrzeug ABE, die jede Prüfstelle aufrufen kann, steht das gleiche drin.
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Meine Erfahrung bei der Austragung:

  • Rahmenbedingung: Fahrzeug Serie, montierte Reifen in Seriengrößen (also der breite 140er hinten), Reifen Michelin Pilot Aktiv der ist vorn und hinten Bauart Diagonalreifen. Der Reifen hat eine Freigabe von Michelin für die R100R
  • Prüforganisation 1, Lose Nachfrage bei der HU eines anderen Fahrzeug, ob sie die Austragung machen: Antwort Prüfer (sinngemäß wiedergegeben): Dürfte ich von der Befähigung, mache ich aber nicht. Wenn ich das richtig machen würde müsste ich umfangreiche Testfahrten bis zur Fahrzeughöchstgeschwindigkeit durchführen, um die Eigenschaften des Reifens zu prüfen. Würde dann auch nur den montierten Reifen eintragen. Mache das aber gar nicht.
  • Prüforganisation 2, wie oben lose Nachfrage bei der HU eines anderen Fahrzeugs: "Ja dürfen wir, einfach mit dem Fahrzeug vorbeikommen". Das habe ich dann gemacht. Alles angeschaut, ABE gecheckt, alles paletti,... bis der Freigang zum Kardan "gesichtet" wurde: "Ohje, das ist ja eng". Mein Hinweis: "Ja, das war aber ab Werk 1992 schon so" (Habe natürlich vorher sogar die Reifenbreite des Michelin geprüft und mit alten Aufzeichnungen verglichen, der baut ganz normal). Prüfer: "ja aber so kann ich die Reifenbindung nicht austragen, da müsste ich umfangreiche Messungen und Hüllkurvenberechnungen durchführen und am Ende wird es dann sicher zu knapp sein". OK, wieder gefahren, hat wenigstens nichts gekostet.
  • Dann doch zum TÜV. Gleich zu so einer Hauptstelle wo sie auch AaS haben. "Reifenfabrikatbindung austragen? Kein Problem, da haben wir sogar aktuell einen Paketpreis mit HU für 158 Euro". Hm... Sonderangebot. Ich "ja aber Ihr müsst bitte die Reifenbauart mit ändern, es gibt keinen Reifenhersteller, der einen Reifentyp mit Diagonal vorne und Bias Belted hinten im Programm hat, so wie es in den Papieren vorgegeben ist. Der montierte Pilot Aktiv ist vorn und hinten ein Diagonalreifen, der Reifen ist aber bereits eingestellt, der Nachfolger Road Classic ist vorn und hinten Bias beltet. Ich möchte am liebsten alle Reifen in Seriendimensionen in den Bauarten Diagonal, Bias und Radial fahren, möglichst auch noch hinten den schmäleren 130/80 und H-Speedindex. Freigaben von unterschiedlichen Reifenherstellern habe ich für alle Kombinationen dabei". Ein Prüfer machte die normale HU und nahm die Daten für Reifenänderung auf. Da wir alles haarklein dokumentiert. Mit einem Tablet wurden diverse Fotos gemacht. Dann alles fertiggemacht. Bezahlt hatte ich schon. Übergabe der Abnahme: Ich schau das Dokument an: Reifenbindung ausgetragen, Bauart nicht geändert "müssen wir ein anders Mal machen, ist bei der Austragung der Reifenbindung nicht mit drin" Ich reklamiert, der Prüfer zieht seinen AaS dazu. Ich erkläre nochmal was ich meine und sage: Die durchgeführte HU ist so auch falsch, weil die Reifenbauart nicht dem eingetragenen Stand entspricht. Der AaS stimmt mir zu und meint noch "jetzt haben wir ein Problem". Ende vom Lied: Alles wurde storniert und rückabgewickelt (auch die Zahlung) ich musste statt dessen eine Einzelabnahme und HU für 230 Euro durchführen lassen. Jetzt bin ich bei der R100R wieder legal unterwegs, habe keine Reifenfabrikatsbindung mehr und darf Diagonal, Radial und Bias Belted Reifen fahren. Den 130er hinten und den Speed-Index H wollte der AaS nicht eintragen. Beim Load-Index hat er vermutlich versehentlich einen etwas zu hohen eintragen 69 statt 65, da fallen einige wenige Reifen aus der Auswahl raus. Ich habe das dann aber nicht nochmal reklamiert, nach 1,5 Stunden war die Atmosphäre zwar freundlich, aber es waren doch alle Beteiligten etwas genervt.
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Und das alles, weil TÜV & Co im Verkehrsausschuss durchgesetzt haben, dass die UB der Reifenhersteller bei den alten Fahrzeugen mit nationaler ABE nicht mehr gelten.

Ich habe drei R100R, die nächste muss im Oktober zur HU...:(

Gruß
Marcus
 
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Hallo,

Wollte hier nochmal aktuelle eigene Erfahrungen mit der Austragerei der Reifenfabrikatsbindung berichten. Das nachfolgende bezieht sich auf die Modelle RxxR und RxxR Mystic. Das sind wie schon mehrfach geschrieben die einzigen Modelle aus der 2V Zeit mit einer Reifenfabrikatsbindung. Auch wenn die Zulassungsstellen bei anderen Modellen standardmäßig den Satz mit "Reifenfabrikatsbindung beachten" in die Papiere gedichtet haben, ist das nicht relevant. Bei einer R100GS z.B. ist die Austragung dieses Satzes verschwendete Zeit und Geld, weil es keine Reifenbindung gibt und man alle Reifen fahren darf, solange man Größe, Speed- und Loadindex sowie bei der Bauart bei Diagonal bleibt (Das hatte ich für die GS >hier< mal detailliert aufgezeigt).
...
...war für mich Anlass genug.;)
 
Der Paketpreis ist ja nett, aber eine Mogelpackung.
Die haben alle Angst vor der eigenen Courage.
Bei einem Moped mit 60 PS ist das lächerlich.
 
Die deutschen Juristen verbreiten halt AnGSt und Schrecken. Deshalb geht hier im Land vieles nicht mehr voran.
"The German Angst".
Wohl dem, der dadurch Kapital schlägt. ;)

Danke Marcus für Deine stets sehr detailliert verfassten Texte. )(-:

VG
Guido (der zum Glück mit keinem seiner Karren betroffen ist)
 
Jetzt hat es mich auch erwischt. Als ich mit meiner R100GS PD Baujahr 1993 EZ 1994 zur HU wollte,
hat mich der Prüfer "weg gejagt". Da im Schein Michelin stehen, aber Heidenau verbaut sind, kann er keine Plakette erteilen.
Stattdessen haben wir einen Termin für nächsten Freitag gemacht, um a) die Papiere zu berichtigen und danach b) die Plakette zu erteilen.
Er wollte sich im Vorfeld noch mal schlau machen, ob die Michelin ganz gestrichen oder alternativ die Heidenau eingetragen werden können.

Heute habe ich einige Stunden im Internetz gestöbert und komme zu folgendem Schluss:
An sich muß ich gar nichts machen, das im Brief Ziffer 20 und 21 die 90/90-21 und 130/80-17 OHNE Bindung stehen.
Die aktuell montierten Heidenau K60 sind beide Diagonal-Reifen.
Nur unter Ziffer 22 und 23 sind 90/90-21 und 130/80 R 17 MIT der Reifenbindung Michelin eingetragen.

Ich lese das jetzt so, dass ich jeden Reifen 90/90-21 und 130/80-17 fahren kann, so lange es Diagonalreifen sind.
Handlungsbedarf gibt es nur, wenn hinten ein Radial-Reifen verwendet werden würde. Richtig?

Wenn ja, könnte ich einfach hinfahren und ganz normal die HU machen lassen.
Die Papiere würde ich nur ändern lassen wollen, wenn der Prüfer die Reifenbemerkung Bemerkung zu Ziffer 22 und 23 ganz streichen würde.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

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Ich lese das jetzt so, dass ich jeden Reifen 90/90-21 und 130/80-17 fahren kann, so lange es Diagonalreifen sind.
Handlungsbedarf gibt es nur, wenn hinten ein Radial-Reifen verwendet werden würde. Richtig?
Richtig nach altem Brief. Du darfst die in Feld 21 und 22 eingetragen Größen als Diagonalreifen ohne Bindung fahren. Wichtig ist aber, wie das in Teil 1 Felder 15 übertragen wurde und was als Zusatz in Feld 22 steht.

Leider werden/wurden manche Dinge komisch übertragen, ich habe meinen Teil 1 auch gerade korrigieren lassen. Die Korrektur kostet 20€, bei mir wegen des Fehlers der Zulassungsstelle diesen März war es kostenlos nach Diskussion.

Vorsicht mit den Feldern: Feld 22 alt ist Reifengröße Hinterachse, Feld 22 neu ist das Textfeld.

Also, schau mal in Teil 1 und sag uns, was da steht. Ich bin neugierig.
 
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Bei meiner HPN-GS hat ein verständnisvoller A.a.S. eingetragen: Z.15.2 A.GEN.: 130/80 R 17 65 H
unter 15.2. steht 130/8-17 65 T
Für mein laienhaftes Verständnis; Darf ich also beides fahren?
 
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Was ist denn das Optimale was drin stehen soll und auch schon irgendwo tut?
Dann können wir das doch als Maßstab nehmen und eine gute Argumentation dazu fertig formulieren,
wieso weshalb warum und dann wedeln wir uns damit durch TÜV und Kontrollen.
 
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Bei meiner HPN-GS hat ein verständnisvoller A.a.S. eingetragen:Z.15.2 A.GEN.: 130/80 R 17 65 H
unter 15.2. steht 130/8-17 65 T
Für mein laienhaftes Verständnis; Darf ich also beides fahren?
Für mein laienhaftes Verständnis sehe ich das auch so, hinten auch Radial erlaubt ohne Bindung, rein nach Eintragung.
(Die Meinungen zu Mischbereifung gehen ja weit auseinander, das gehört mE nicht in diesen Thread. Dafür gibt es bestimmt schon einen Fred.)
 
Was ist denn das Optimale was drin stehen soll und auch schon irgendwo tut?
Dann können wir das doch als Maßstab nehmen und eine gute Argumentation dazu fertig formulieren,
wieso weshalb warum und dann wedeln wir uns damit durch TÜV und Kontrollen.
Schau in #305.
Mehr sollte zu den Reifen nicht drin stehen.
 
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Nicht ganz optimal, den Satz mit Bereif. V+h ein.Hersteller, hätten sie sich schenken können, aber langt mir aus. Die Reifenbindung ist ohne Belang.
 
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Was ist denn das Optimale was drin stehen soll und auch schon irgendwo tut?
Dann können wir das doch als Maßstab nehmen und eine gute Argumentation dazu fertig formulieren,
wieso weshalb warum und dann wedeln wir uns damit durch TÜV und Kontrollen.
Geschmackssache.

Optimaler Serienzustand: Alle per ABE zugelassenen Reifengrößen ohne Reifenbindung und ohne weitere Einschränkungen. Die Größen verteilt auf Felder 15 und Feld 22. Das sind dann Diagonalreifen.

Erweitert 1: Zusätzlich Radial- oder Biasbeltedreifen (R oder B statt -) ohne oben Genanntes.

Erweitert 2: Weitere Reifengrößen.


Um den Serienzustand zu erreichen reicht ganz oft schon das richtige Abschreiben vom Brief oder ABE. Fehler kann die Zulassungsstelle korrigieren.

Um die Reifenbindung auszutragen muss man zum wissend Prüfer. Verfahren wurde hier beschrieben und soll recht unproblematisch sein.

Es ist also eigentlich alles da, man muss es nur tun.
 
Bei meiner HPN-GS hat ein verständnisvoller A.a.S. eingetragen: Z.15.2 A.GEN.: 130/80 R 17 65 H
unter 15.2. steht 130/8-17 65 T
Für mein laienhaftes Verständnis; Darf ich also beides fahren?
Das ist auf Basis der Originaleinträge eine gute Lösung: Der hinten alternativ zulässige R-Reifen ohne Fabrikatsbindung.

Aus heutiger Sicht noch besser: Auch vorne den R-Reifen zulässig.