Im Prinzip muss dann damals ein Gutachten nach §21 stvzo gemacht worden sein.
Möglich wäre zB ein deutlich verändertes oder aus Ersatzteilen aufgebautes Fahrzeug, dann beim Erbauer.
Oder ein (Grau-)Import, dann wohl beim Importeur.

Folgen sind zB, dass bei Zubehörteile mit einer ABE diese hier normalerweise nicht gilt da die ABE sich auf den genehmigten Typ bezieht.
 
Du willst es anscheinend nicht kapieren: das ganze Brimborium war unnötig. Man muß bei den von Dir genannten Motorrädern nichts austragen lassen. Dieser ominöse Satz ist ohne Bedeutung.
Wer hier was nicht kapiert, ist nicht so eindeutig, wie Du es Dir erträumst....
Also zum Xten Mal: Wenn die hiesige Zulassungsstelle einen neuen Fz-Schein erstellt, holt sie sich die Fahrzeugdaten wohl vom KBA und importiert diese in ihre Fz-Schein-Vorlage. Und da erscheint auf einmal der dämliche Bindungssatz im Scheinwerfer der prozeduralen Abläufe.
Hätte ich vor 6 Monaten bei der Eintragung der anderen Reifengröße diesen tickenden Sprengsatz geblickt und Einspruch eingelegt, wäre ich nach Aussage des Mitarbeiters ohne Eintragung abmarschiert.
Und zwar nicht nur, weil wie hg_filder-Hans schreibt (#418) die Zulassungsstelle offenbar nicht auf die originale ABE zugreift, sondern weil die Mitarbeiter der hiesigen Zulassungsstelle keine eigenmächtigen Änderungen an der Vorlage vornehmen (dürfen).
Ok: Mit meiner heutigen Erkenntnis hätte ich versuchen können, mich bis zum Stellenleiter durchzuboxen. Gut, mein Versäumnis; somit weiß ich nicht, ob es ein Ergebnis zugunsten meines Anliegens oder nicht gegeben hätte.

Nun stand der Fabrikatsbindungssatz aber nun mal drin. Du behauptest weiterhin trotzig, der Satz hätte keinerlei Bedeutung, man könnte ihn auch einfach stehenlassen. In #418 beschreibt hg_filder-Hans erneut, dass andere Leute sehr wohl dem Satz eine Bedeutung beimessen, auch wenn weiterhin keine sachliche Grundlage besteht.
Keine Ahnung, ob Polizisten aus ihren Einsatzfahrzeugen raus Zugriff auf die ABEs haben. Mal angenommen ja und der Kontrolletti stellt fest, keine Bindung. Garantiert wird jeder Zweiter Dir empfehlen, den Satz austragen zu lassen.
Kannst Du natürlich ignorieren und bei der nächsten Kontrolle einfach sagen 'hatt isch noch nie Probleme bisher'. Bleibt trotzdem hochnervig, wenn Du eh schon spät dran bist, jedes Mal wieder diesen Mist zu diskutieren, daher hg-filder-Hans' Empfehlung zur Austragung (#418).

Und da sind wir wieder: Du behauptest stur, das TÜV-Gutachten sei überflüssig (ganz tief unten gebe ich Dir sogar recht, wobei es heißen muss, es müsste überflüssig sein) und ich solle mir mal eben die Gebühr erstatten lassen (letzteres ist schon mal nur Unsinn).
Die hiesige Zulassungsstelle ändert eigenhändig nichts an den Daten. Auch nicht auf Zuruf, oder spontanem Anruf beim TÜV (so es denn ginge), weil da könnte ja jeder anrufen.
Für jede Änderung am Fahrzeugpapier verlangt die die hiesige Zulassungsstelle eine Grundlage, z. B. ein Gutachten, denn die hiesige Zulassungsstelle muss schließlich auch nachweisen, dass sie gewissenhaft arbeitet und nicht "frei Schnauze" irgendwelche Änderungen durchführt.
Also TÜV (oder andere Prüforganisation): Der TÜV-Ingenieur stellt Dir selbstredend freundlich lächelnd das erforderliche Gutachten zur Verfügung, weil er locker XY Euros aufrufen kann.
Und wie macht er das: Er macht eine Prüfung nach §19 StVZO zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO.
Und wie erfolgt die Prüfung: Nun ja, er schaut sich das Fahrzeug an, checkt die Daten, schaut dass nichts schleift, macht jede Menge Fahrzeug-Fotos zur Dokumentation. Ich nehme jetzt mal an, dass er auch in die fahrzeugrelevante ABE schaut, weiß es aber nicht, denn das machte er an seinem PC, wo ich nicht hinkam.
Immerhin reicht dieses amtliche Dokument dann endlich auch der hiesigen Zulassungsstelle, um diesen reingeschmuggelten Satz verschwinden zu lassen.

Weiß jemand gesichert, dass der TÜV die ABE abruft oder hat mal eine originale ABE gesehen? Nach der ganzen Diskussion sieht es für mich so aus, als würde der fragwürdige Satz von den Zulassungsstellen (offenbar nicht nur bei der Kölner Stelle) hinzugefügt. Nur zeigen sich andere Zulassungsstellen anscheinend kulanter, was die Austragung oder Nichteintragung des Satzes angeht.
Hat schon jemand mal bei seiner Zulassungsstelle nachgefragt, ob diese fragwürdige Praxis nicht beendet werden kann?
Manchmal gibt es durchaus Sinn, sich vorher hier im Forum zu informieren. Was Du offensichtlich nicht getan hast.
Auch Du könntest den feinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis kapieren, würdest Du nicht bloß behaupten, Postings genau zu lesen.
Nochmal: Nehme Dich gerne mit beim nächsten Mal. Popcorn geht immer noch auf mich.
 
Sagmal,
Kannst du es nicht mal gut sein lassen?
Nur weil EIN TÜV Prüfer nicht in der Lage war dir nachzuweisen, dass deine Reifen NICHT in Ordnung sind? Dann fahr halt einfach zum Nächsten.
Wenn die Rennleitung dich anhält, dann müssen Sie dir das selbe nachweisen, wenn sie es nicht können, dann fährste einfach weiter.
Dürfte wohl net so schwer sein.
Ich geb da keinen müden Cent für ne unnötige Prüfung aus, um einen unnötigen Satz aus meinem Schein austragen zu lassen.

Nix für ungut.

Gruß
Der Indianer