desertracer
Aktiv
N`Abend,
mittels VIN Decoder habe ich mal meine neue Errungenschaft (R 80 GS Bj. 92) ausgekundschaftet. Und siehe da, die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Leistungsst. d. geänd. Vergaserdeckel)ist ab Werk wohl auch so durchgeführt worden: eine Drosselung um 1,5 KW
Aktuell stehen aber 37 KW im Schein, jedoch unter Ziffer 5:
Kraftrad O.LB.
M. Leistungsbeschraenk.
Was für einen Zweck soll das bitteschön erfüllt haben ?
(ja ich weiß, nach dem Erwerb meines unbeschränkten Einsers im Januar 1986 gab es den grauseligen Stufenführerschein, aber mit 35,5 KW Begrenzung ???)
Kann da jemand Licht in den Tunnel bringen ?
Was vergessen:
das isse:

mittels VIN Decoder habe ich mal meine neue Errungenschaft (R 80 GS Bj. 92) ausgekundschaftet. Und siehe da, die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Leistungsst. d. geänd. Vergaserdeckel)ist ab Werk wohl auch so durchgeführt worden: eine Drosselung um 1,5 KW

Aktuell stehen aber 37 KW im Schein, jedoch unter Ziffer 5:
Kraftrad O.LB.
M. Leistungsbeschraenk.
Was für einen Zweck soll das bitteschön erfüllt haben ?
(ja ich weiß, nach dem Erwerb meines unbeschränkten Einsers im Januar 1986 gab es den grauseligen Stufenführerschein, aber mit 35,5 KW Begrenzung ???)
Kann da jemand Licht in den Tunnel bringen ?
Was vergessen:
das isse:

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