N`Abend,

mittels VIN Decoder habe ich mal meine neue Errungenschaft (R 80 GS Bj. 92) ausgekundschaftet. Und siehe da, die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Leistungsst. d. geänd. Vergaserdeckel)ist ab Werk wohl auch so durchgeführt worden: eine Drosselung um 1,5 KW :schock:

Aktuell stehen aber 37 KW im Schein, jedoch unter Ziffer 5:
Kraftrad O.LB.
M. Leistungsbeschraenk.

Was für einen Zweck soll das bitteschön erfüllt haben ?
(ja ich weiß, nach dem Erwerb meines unbeschränkten Einsers im Januar 1986 gab es den grauseligen Stufenführerschein, aber mit 35,5 KW Begrenzung ???)

Kann da jemand Licht in den Tunnel bringen ?

Was vergessen:

das isse:

PICT0383.jpg
 
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1992 gab es die 48PS-Regel aber noch nicht. Oder soll das heissen, BMW war sooo vorausschauend?? :-)

Oder ist das vielleicht ein Moped, welches für den schweizerischen Markt gebaut wurde??

Gruss
Christoph
 
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Hallo zusammen

Könnte das eventuell einen versicherungstechnischen Hintergrund haben?
Unter 50 PS günstigere, über 50 PS teurere Versicherungsklasse. War das früher nicht so?
 
1992 gab es die 48PS-Regel aber noch nicht.

Stimmt, daher meine Frage !

Oder ist das vielleicht ein Moped, welches für den schweizerischen Markt gebaut wurde??

Denke ich eher nicht ...
Gebaut 10.03.1992, EZ in Deutschland am 24.03.1992


Gruss
Christoph

Im online ETK ist diese Drosselung auch nicht zu finden, lediglich die bekannte 20 KW Version.
 
Ist es noch der originale Brief?

Ich hab bei mir 2 Geländeknatterer stehen.

Der eine mit 115kg und 17PS der eine 120kg und 17 PS
der eine ist mit Leistungsbeschränkung der andere ohne. Hintergrund ist das Leistungsgewicht. Möglich dass es da mal einen Besitzer gab der nur leistungsbeschränkte Mopedn fahren darf. und hat deshalb umrüsten lassen.?(