selbst den TÜV hats nicht interessiert
Ich denk mal, das ist mittlerweile state of the art.

Als ich noch meine Rote hatte, GS mit Brotdose, da war die H4 Ersatzbirne in der Brotdose drin, unterm Tacho.
 
Den Scheinwerfereinsatz demontiert und wieder montiert hab ich bei der Abnahme selber. Auch ist die Eintragung, dass neben der LED auch das H4-Leuchtmittel weiter verwendet werden darf nicht erforderlich. Der Scheinwerfereinsatz wurde baulich ja nicht verwendet und kann somit auch weiterhin mit diesem Leuchtmittel ohne Eintragung in die ZB1 weiter verwendet werden.
Ist wie mit den Reifengrößen - Reifengrößen die in der ABE aufgeführt sind müssen bei einer Änderung der Reifen auf eine andere Größe nicht eingetragen werden. So ist die Änderung der zölligen Reifen auf metrische Größen eintragungspflichtig - die Reifen mit den zölligen Maßen sind dann aber nicht aufgeführt.

Grusz

Bernd
 
Also meine letzte Kontrolle der Rennleitung ist gefühlte 100 Jahre her. Genau nachgerechnet sind´s wohl 8 Jährchen.
Von den Kollegen höre ich stets, dass sich da niemand mit beschäftigen will.
Mein TÜV-ler meinte bei der Abnahme der G/S, es wäre ihm egal, weil es sich um sicherheitsrelevante Verbesserungen handelt.

Also gestern die Nightbreaker speed von Osram in den Tiefen der K11LT-Verkleidung versenkt und gut isses.
Sollte jemand Kontrollbefugtes auf die helle Lichtfarbe aufmerksam werden, würde ich souverän erläutern, daß -seitdem diverse Foren sind drum kümmern- Osram jede Woche mehr zuläßt. So auch für DIESEN Scheinwerfer.

Solange da kein Exekutiv-Azubi "am Mann" ausgebildet werden muß, wird sich nach meiner Erwartung niemand drum scheren.
Aber wer ruhiger damit schlafen möchte, kann selbstredend eine höchst amtliche Eintragung vornehmen lassen.
 
Merkwürdig ist bei der ganzen Sache halt nur, dass sowohl Osram als auch Philips dieses Procedere der baureihen - bezogenen Zulassung gewählt haben. Wäre schon interessant zu wissen was sie sich dabei gedacht haben.
Nach Infos der KBA wird alles das dort durchgewunken was der Antragsteller nach dem Nachweis der Eignung durch die technischen Prüfung vorlegt.
Wenn also der Antragsteller einen Scheinwerfer der die Prüfung erfolgreich bestanden nicht baureihenbezogen beantragt würde er auch die Zulassung dafür bekommen.
Und hier ist die Frage warum weder Philips noch Osram das tun.

Grusz

Bernd