was ich beachten würde: das Problem einer möglichen Gravitationsanomalie. Versuch einfach, den Pfosten nicht zu treffen. ;)

Fröhlichen Ostergruß

Walter

Das Problem ist aber das man immer da hin fährt wo man auch hinguckt.
Müsste der Tipp da nicht lauten "Versuch den Pfosten zu ignorieren" ? :D
Erst wenn da eine Kette zwischen hängt würde ich mir Gedanken machen. ;)
 
Hallo Kurt,
da keine Erhöhung/Kante ("Bürgersteig") sichtbar, würde ich da auch durchfahren - sicherlich mit Schrittgeschwindigkeit. Dann sollte nichts passieren.

Hans
 
Hallo Kurt,
da keine Erhöhung/Kante ("Bürgersteig") sichtbar, würde ich da auch durchfahren - sicherlich mit Schrittgeschwindigkeit. Dann sollte nichts passieren.

Hans

Hallo,

die Kante liegt wahrscheinlich weiter vor dem Bild. Ich würde schieben, da ist man immer auf der sicheren Seite.

Gruß
Walter
 
Aber du hast doch gar kein Schild...

Für mich als Nicht-Jurist stellt sich in deinem Fall nicht die Frage, ob du da durchfahren darfst. Das halte ich -erst recht mit der Unterstützung der Juristen- für geklärt.
das Urteil ist gehört hier nicht rein, hätte einen neuen Thread dafür aufmachen sollen.
Die Ursprungsfrage ist für mich auch geklärt, vielen Dank:D
 
Moin!

Vom baulichen her scheint es eine durchgehende gleiche Fahrbahnbeschaffenheit zu sein. Interessant wäre zu wissen, was für Schilder am Beginn des Straßenzuges (da wohl Sackgasse für mehrspurige Fahrzeuge) aufgestellt ist. Und wie die Straße auf der anderen Seite aussieht.

Bei uns in der Siedlung gibt es diese "Durchwege" auch zu hauf, um den Fuß- und unmotorisierten Verkehr kurze Wege zu ermöglichen. Da stehen aber dann auch sogenannte Drängelgitter bzw. Verschwenkungen mit Versatz und Balken, so dass nur Fußgänger und Radfahrer durchkommen. Die münden dann von der Siedlung her nach außen auch immer auf einen abgetrennten Fuß-/Radweg außerhalb. Man kommt also gar nicht auf die Fahrbahn für KFZ.

Wenn das VZ 325 aufgestellt ist, dann würde ich mit Schrittgeschwindigkeit durchrollen und gut ist. Es ist nicht eindeutig als Fuß-/Radweg gewidmet. Dafür müsste das VZ240 oder VZ241 aufgestellt sein.
 
Hallo,

in Frankfurt, an meinem hinteren Eingang, habe ich eine vergleichbare Situation. Der Weg ist mit 3 rot/weißen Pollern abgetrennt. Davor ist Parkplatz für die Anwohner. An dem abgepollerten Weg ist auf der anderen Seite ein Schild Durchfahrt verboten. Hier ist ganz klar der Wille der Straßenverkehrsbehörde zu sehen. Nix mit Durchfahrt, schieben ist angesagt. Freut übrigens die Kleingärtner.:D

Gruß
Walter
 
Moin!

Vom baulichen her scheint es eine durchgehende gleiche Fahrbahnbeschaffenheit zu sein. Interessant wäre zu wissen, was für Schilder am Beginn des Straßenzuges (da wohl Sackgasse für mehrspurige Fahrzeuge) aufgestellt ist. Und wie die Straße auf der anderen Seite aussieht.
Auf der anderen Seite steht überhaupt kein Verkehrszeichen, offenbar hat man das VZ 357 vergessen:SperrPfosten_andereSeite.jpg
 
Jo,

sieht aus aus wie meine Hofeinfahrt. Da hab ich auch kein Schild.:wink1:
Bislang ist da auch noch niemand mit seiner RT durch und hat in meinem
Garten ein paar Runden gedreht.
Schau mal, da ist ein Bürgersteig mit Bordsteinkante davor ! Das macht man nicht bei Durchgangsstraßen :D Ich glaub das ist einfach ne private Zuwegung.

Gruß
Kai
 
Jo,

sieht aus aus wie meine Hofeinfahrt. Da hab ich auch kein Schild.:wink1:
Bislang ist da auch noch niemand mit seiner RT durch und hat in meinem
Garten ein paar Runden gedreht.
Schau mal, da ist ein Bürgersteig mit Bordsteinkante davor ! Das macht man nicht bei Durchgangsstraßen :D Ich glaub das ist einfach ne private Zuwegung.

Gruß
Kai
glaube ich nicht, es gibt öfter Seitenstraßen mit abgesenktem Bordstein
 
über zwei Grundstücke hinweg, wie es aussieht, ist es eher eine Erschließung und eher ör.

Wenn es Privateigentum wäre: Da wäre längst ein Tor davor.

Weil:
Als Eigentümer würde mich die Verkehrssicherungspflicht
nicht mehr schlafen lassen.
Verkehrssicherungspflichtig ist, wer einen Verkehr eröffnet oder unterhält.

Parallel abgesichert durch die Gemeinde-/Stadtsatzung über Räum- und Kehrpflicht.

Das macht doch keiner gerne im Winter ab 6.50 Uhr und haften schon gar nicht, gell?
Kein Richter glaubt dann dem armen Verkehrssicherungspflichtigen,
dass das Glatteis nicht vorhersehbar war und erst im Moment des Fallens entstanden sei.

Wenn da drei Tage eine Bananenschale liegt und der Nachbar bricht sich darüber ein Bein?
Und behauptet, er sei nicht angetrunken gewesen sondern darauf ausgerutscht?
Die Regressprozesse der Versicherungen/AOK sind unerbittlich.

Und vielleicht strafrechtlich relevant?

ffritzle
 
über zwei Grundstücke hinweg, wie es aussieht, ist es eher eine Erschließung und eher ör.

Wenn es Privateigentum wäre: Da wäre längst ein Tor davor.

Weil:
Als Eigentümer würde mich die Verkehrssicherungspflicht
nicht mehr schlafen lassen.
Verkehrssicherungspflichtig ist, wer einen Verkehr eröffnet oder unterhält.

Parallel abgesichert durch die Gemeinde-/Stadtsatzung über Räum- und Kehrpflicht.

Das macht doch keiner gerne im Winter ab 6.50 Uhr und haften schon gar nicht, gell?
Kein Richter glaubt dann dem armen Verkehrssicherungspflichtigen,
dass das Glatteis nicht vorhersehbar war und erst im Moment des Fallens entstanden sei.

Wenn da drei Tage eine Bananenschale liegt und der Nachbar bricht sich darüber ein Bein?
Und behauptet, er sei nicht angetrunken gewesen sondern darauf ausgerutscht?
Die Regressprozesse der Versicherungen/AOK sind unerbittlich.

Und vielleicht strafrechtlich relevant?

ffritzle

Sehr schön, nachgerade köstlich - was da Assoziationen kreiert werden:D.
Vielen herzlichen Dank - "You made my evening";)!
 
Von wegen!!!
Ich ärgere mich halt fast jede Woche mit genau so Privatstraßen herum ! Die ÖRE machen so was gerne. Man verkauft ein größeres Areal an einen Investor. Der teilt die Parzelle auf in Einzelgrundstücke, bebaut und verkauft das dann. Die Verbindung zur Erschließungsstraße wird möglichst schmal und schnell mal mit 5 cm Schotter und ein bisschen Asphalt hergestellt. Darf nichts kosten und es reicht wenn da nen PKW und nen LFZ der Roten grad so durchpasst. Nix mit EAE oder anderen Normen.
Die ÖRE sparen sich dabei schön die Erschließungskosten und müssen den Weg nicht erhalten. Klarheit schafft hier nur der Katasterplan.
Ich würde in einem solchen dringlichen Fall direkt an den Bürgermeister schreiben und um fachliche Klärung bitten, eventuell mit Ortstermin!!!:D:D:D


Gruß
Kai
 
...
Ich würde in einem solchen dringlichen Fall direkt an den Bürgermeister schreiben und um fachliche Klärung bitten, eventuell mit Ortstermin!!!:D:D:D
Klar, mal sehen, ob ich beim Oberbürgermeister einen Termin bekomme;)
dann könnte ich auch gleich mal fragen, ob ich auch hier durchfahren darf,
oder
hier
oder
hier
oder
hier
oder
hier


oder, oder, oder ....

hab's mir überlegt, ich frage doch niemand, ich fahre einfach :D;)
 

Anhänge

  • Weg2.jpg
    Weg2.jpg
    226,3 KB · Aufrufe: 33
Zuletzt bearbeitet:
Klar, mal sehen, ob ich beim Oberbürgermeister einen Termin bekomme;)
dann könnte ich auch gleich mal fragen, ob ich auch hier durchfahren darf,
oder
hier
oder
hier
oder
hier
oder
hier


oder, oder, oder ....

hab's mir überlegt, ich frage doch niemand, ich fahre einfach :D;)

ihr habt strassen bei euch:entsetzten:
da würde ich mir " passende " reifen aufziehen und durchfahren.:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Man verkauft ein größeres Areal an einen Investor. Der teilt die Parzelle auf in Einzelgrundstücke, bebaut und verkauft das dann. Die Verbindung zur Erschließungsstraße wird möglichst schmal und schnell mal mit 5 cm Schotter und ein bisschen Asphalt hergestellt. Darf nichts kosten und es reicht wenn da nen PKW und nen LFZ der Roten grad so durchpasst. Nix mit EAE oder anderen Normen.
Die ÖRE sparen sich dabei schön die Erschließungskosten und müssen den Weg nicht erhalten. Klarheit schafft hier nur der Katasterplan.
Ich würde in einem solchen dringlichen Fall direkt an den Bürgermeister schreiben und um fachliche Klärung bitten, eventuell mit Ortstermin!!!i

Der Bürgermeister verkneift sich jeden Kommentar. Die herrschende Praxis ist:

Die Gemeinden/Städte planen eigene und fremde Grundstücke durch (Baufläche und Erschließungsflächen) auf der Grundlage des Umlegungsverfahrens. In diesem Verfahren dürfen sich die Gemeinden/Städte 15 % der Fläche aneignen. Das ist meist mindestens ein Baugrundstück. Im selben Augenblick wird es Bauland. Alles klar? Zwar könnte ein oder mehrere Grundeigentümer der Fläche der Gemeinde die Planung aus der Hand nehmen und so ihre Aneignung der 15 % verhindern. Meist sind die Gemeinden mit ihrem Fachpersonal schneller und sowieso grundlegend informiert, bevor die Bauträger zum Zug kommen. Die Erschließungskosten tragen die Bauherren auf jeden Fall; u.U. Jahre später. Die Gemeinde verkauft die ihr "zugefallenen" Flächen. Die Praxis der Zusammenarbeir mit städtischen Baugenossenschaften sind ein eigenes Kapitel und bedarf der Bemühung um höfliche Kommentierungen.

Oder anders, ebenfalls gängige Praxis:

Ein oder mehrere ordentliche Grundstücke in Ortslage stehen nach Jahrzehnten zum Verkauf. Interessenen stehen Schlange. Die Stadt verkündet ein Bebauungsverbot (=Sicherung der Bauleitplanung), weil sie nun (nach Jahrzehnten) plötzlich einen innerörtlichen Bebauungsplan beschließen wolle. Die Interessenten/Investoren springen ab, weil sie über Jahre nicht wissen werden, wie es weiter geht. Die Gemeinde/Stadt kauft billig. Die Eigentümer sind machtlos. Legale Enteignung.

Ich bin deswegen bei der Stichstrasse in #1 von einer ör Straße ausgegangen. Und: Ein privater Wegeeigentümer hätte ein Schild mit Enthaftungsversuchen aufgestellt.

ffritzle
 
... Ich würde in einem solchen dringlichen Fall direkt an den Bürgermeister schreiben und um fachliche Klärung bitten, eventuell mit Ortstermin!!!:D:D:D


Gruß
Kai

Was ist da dringlich? :---)
Und: Wer viel fragt, erntet eine Antwort -im Zweifel die Sperrung.

Ich kenne den Kurt. Der fährt da nicht im ersten Gang mit offenen Schalldämpfern und Vollgas durch. Also alles gut, als interessantes Thema abhaken und weitermachen! :D
 
Was ist da dringlich? :---)
Und: Wer viel fragt, erntet eine Antwort -im Zweifel die Sperrung.

Ich kenne den Kurt. Der fährt da nicht im ersten Gang mit offenen Schalldämpfern und Vollgas durch. Also alles gut, als interessantes Thema abhaken und weitermachen! :D
:fuenfe::fuenfe: