im innerstädtischen Verkehr muß das KFZ auf der Fahrbahn gefahren werden. Diese Fahrbahn wird seitlich begrenzt durch einen Bordstein oder eine deutlich sichtbare Rinne. Nur dort wo der Bordstein abgesenkt ist darf der Fußweg überfahren werden, z.B. vor Garageneinfahrten. Ohne seitliche Begrenzung, Mischverkehr mit Fußgängern, steht ein Schild "Schrittgeschwindigkeit".