Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

Die Tendenz geht zu Zweitfelgen mit Standardbereifung für die HU. Im Moment kenne ich keinen Fall, bei dem dir Freigabe unterwegs zu Problemen geführt hat. Für die Zukunft befürchte ich aber auch da Ungemach.
 
Also ich war Freitag bei der DEKRA hier in Berlin (nicht wegen Reifen) und habe da auch mal nachgefragt und der Prüfer meinte zu mir, dass er das Wahnsinn fänd, wenn man immer neue Reifen eintragen müsste und das ihnen die Freigabe der Hersteller reicht.

Ich glaube meine Nächsten werden so, wie sie in den Papieren stehen, aber die ganzen verschiedenen Aussagen, die man so bekommt sind ja schon super...
 
Heute beim TÜV Süd mit der R100R : die Unbedenklichkeitsbescheinigung Nr. 0311.3 für den Conti Road Attack 2 hat gereicht, eintragen wollte keiner etwas :D
 
90/90-21 auf R80G/S

Ich bin wider besseren Wissens auf die sogenannten "Reifenfreigaben" hereingefallen, man wird älter, überhastete Bestellung, die Sehkraft lässt nach, Lesebrille nicht griffbereit, beginnende Demenz, ein Bier war schlecht, ... , zu faul zum lesen.

90/90-21 ist kein 3.00-21, wer hätte denn was anderes gedacht?

Die tollen Reifenfreigaben werden mittlerweile Service-Information genannt, hat früher nicht was anderes draufgestanden?

Probleme ergeben sich bekanntlich, wie bei mir, wenn eine Reifengröße montiert ist, die für das Fahrzeug nicht vom Fahrzeughersteller vorgesehen ist.

Ging jahrelang gut, und plötzlich nicht, nur warum?

Neue Einnahmequelle für die Prüforganisationen und Polizei?

Nein, es hat sich vormals nie jemand den Kauderwelsch in den "Reifenfreigaben" richtig durchgelesen, jetzt fällt es eben öfters auf, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Gerne wird nur der vorletzte und letzte Satz gelesen, der Rest wird überlesen, sobald alles gelesen und verstanden ist, wird es jedoch teuer und die letzten Sätze sind die Tinte nicht wert.

Die Sch...e dürfen jetzt Händler, Kunden und die Überwachungsorgane ausbaden.

Die Reifenhersteller nehmen die "alte" Reifengrößen aus dem Programm und bieten nur noch die "neuen" Reifengrößen an. Eine Reifenform (sauteuer!) weniger, dafür viel mehr Auslastung für eine andere Form, eine Umrüstung der Fertigungsstraße weniger, eine Größe weniger im Lager...

Wer hat den wirtschaftlichen Vorteil?
 
An meiner R80 G/S hatte ich zum TÜV-Termin einmal einen Barum in 90/90-21 montiert.

Kopfschütteln beim Prüfer, das ginge ja überhaupt nicht, falsches Reifenformat, ein no-go, und damit wohl auch keine Plakette.

Dieser Reifen hatte aber ziemlich klein, direkt an der Felgenschulter den zusätzlichen Größenhinweiß 3.00 - 21 eingeprägt, mußte man suchen, aber er war da und ich konnte es dem Prüfer zeigen.

Dann war plötzlich alles in Ordnung, doch der richtige Reifen, also keine falsche Größe, und die Plakette wurde zugeteilt.

Fand ich damals witzig, auch wenn es doch irgendwie seltsam war.

Gruß

Christian
 
90/90-21 auf R80G/S

Ich bin wider besseren Wissens auf die sogenannten "Reifenfreigaben" hereingefallen, man wird älter, überhastete Bestellung, die Sehkraft lässt nach, Lesebrille nicht griffbereit, beginnende Demenz, ein Bier war schlecht, ... , zu faul zum lesen.

90/90-21 ist kein 3.00-21, wer hätte denn was anderes gedacht?

...

Warum nimmst du nicht die BMW Freigabe für den 90/90-21?
Ich habe das so gemacht, da ich den einfacheren Weg wollte.
 
Ich habe ehrlich gesagt sowieso nie verstanden, wie Freigaben eines Reifenherstellers die ABE des Fahrzeugherstellers "übersteuern" können (konnten).
 
Ich habe ehrlich gesagt sowieso nie verstanden, wie Freigaben eines Reifenherstellers die ABE des Fahrzeugherstellers "übersteuern" können (konnten).

Ich denke weil die Reifenentwicklung fortschreitet und die Produzenten ihre Reifen verkaufen wollen geben sie sich auch Mühe für Erlangung der Freigabe für ältere Fahrzeuge.

Die Fahrzeughersteller haben wohl kein Interesse für alte Fahrzeuge noch Reifen zu testen.
Von denen ist nicht viel zu erwarten, die möchten wohl lieber Neufahrzeuge verkaufen.

Wer aber will heute noch Reifen mit der Technologie der 80er oder früher fahren? :rolleyes:
 
Die Fahrzeughersteller haben wohl kein Interesse für alte Fahrzeuge noch Reifen zu testen.
Von denen ist nicht viel zu erwarten, die möchten wohl lieber Neufahrzeuge verkaufen.

Wer aber will heute noch Reifen mit der Technologie der 80er oder früher fahren? :rolleyes:

... dass das sinnvoll ist (war) ist keine Frage - mir geht's eher darum, wie in einem sooo korrekten Land wie D ein Zettelchen vom Reifenhersteller den eigentlich erforderlichen §22 bzw. die EG Typgenehmigung ersetzen konnte.
 
Dieser Tage war ich bei einer Prüforganisation,
um den BT45 120er für die 90S abnehmen zu lassen
aus Furcht vor dem Erlöschen der BE.
(Dauerte etwas, der Prüfer sehr entgegenkommend.)
Auf die Frage, was mit den Unbedenklichkeits-
bescheinigungen ist (110er) sagte er,
die UB gälten generell nicht mehr.

grüße
ffritzle
 
Dieser Tage war ich bei einer Prüforganisation,
um den BT45 120er für die 90S abnehmen zu lassen
aus Furcht vor dem Erlöschen der BE.
(Dauerte etwas, der Prüfer sehr entgegenkommend.)
Auf die Frage, was mit den Unbedenklichkeits-
bescheinigungen ist (110er) sagte er,
die UB gälten generell nicht mehr.

grüße
ffritzle

Das bezweifle ich zunächst einmal, abgesehen von geänderten Größen.

Anbei mal die Reifenbindung von BMW die ja nur die RXXXR und R XXX GS Modelle betrifft (Seite 85-87).

Anhang anzeigen Reifenbindung BMW R -Modelle.pdf

Alle anderen haben keine Reifenbindung.

Sollten die UB nicht mehr gelten, kann ich ein ganz normale Eintragung vornehmen und mir Reifen eintragen lassen, die vom Reifenhersteller eventuell nicht freigegeben sind. Das muss dann der Prüfer prüfen :gfreu:

Also z.B. Conti Classic Attack als Radialreifen auf die /6 Modelle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin!

War im September mit der 12er K RS bei der HU, eingetragen ist ein 170er Reifen, auf der 5,5" Felge ist ein 180er erlaubt, mit Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Gab keine Probleme....:D
 
Letztendlich bin ich beim TÜV Nord in Ibbenbüren gescheitert. Der TÜV hat es fertig gebracht einen 110er Bridgestone Battlax hinten mit seiner Prüfung gemäß §19.2 auch noch abzulasten und dies in die Papiere einzutragen! Alles gegen Geld natürlich. Die vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung / Freigabe von Bridgestone für die verwendeten Battlaxreifenpaarungen für eine BMW R90S hat man so nicht akzeptiert und mich ordentlich zur Kasse gebeten. Auch meine Einsprüche wurden bisher abgelehnt ...klare Rechnungsklärung (was kostet was) blieb bisher aus und man hält die interne Arbeitsanweisung für die Prüfung als hinreichende Begründung in die Höhe.
Insgesamt sehr enttäuschend der Verein! An mir werden sie nichts mehr verdienen.

Auch Bridgestone hatte leider keine Lösung mehr parat gehabt, da die Prüfung ja bereits gelaufen war. Das Problem war bei mir, das auch Veränderungen am Motorrad vorhanden waren (Anderer Lenker, Bremszylinder am Lenker) und im Kleingedruckten der Reifenfreigabe der Hinweis auf "unveränderten Zustand" zu lesen ist. Bei Bridgestone war man allerdings noch sehr bemüht Kontakt zu vernünftigen TÜV Prüfern zu vermitteln. Diese Bemühungen muss ich hier neben den guten Fahreigenschaften ihrer Reifen doch lobend erwähnen!

Fazit: Hier hat sich der TÜV eine tolle Einnahmequelle erschlossen und es ist wirklich zu überlegen, ob man bei seinem Motorrad die Sonderausgaben für eine §19.2 Abnahme bei einem Reifenquerschnittswechsel tätigen will. Zu mehr Sicherheit beim Fahren hat die Abzocke des TÜV jedenfalls nicht beigetragen. Eher im Gegenteil: die alten Metzler fuhren sich deutlich unsicherer. Auf meiner zweiten BMW fahre ich seit längerem auch Bridgestone Battlax ohne den Firlefanz einer §19.2 Abnahme zu meiner vollen Zufriedenheit. HUs hatte sie beim TÜV SÜD und GTÜ in den letzten Jahren ohne Probleme. Meine Beschwerdebriefe werde ich noch eine Instanz weiter reichen und hier ggf. nochmal berichten falls sich etwas Neues ergibt.
Konrad
 
Zuletzt bearbeitet:
Das bezweifle ich zunächst einmal, abgesehen von geänderten Größen.

Anbei mal die Reifenbindung von BMW die ja nur die RXXXR und R XXX GS Modelle betrifft (Seite 85-87).

Anhang anzeigen 239535

Alle anderen haben keine Reifenbindung.

Hallo Luggi,
wie.....waaaaaas? :entsetzten:
R100 GS?

Soll das etwa bedeuten, dass ich zukünftig einen bisher vom Reifenhersteller freigegebenen Pneu wie z. Bsp. den Heidenau K60 Scout eintragen lassen muss?
Oder habe ich da etwas falsch verstanden? ?(

In meinem "alten" Schein steht nur die Dimension, aber keine Reifenbindung mit Hersteller drin.
Daran halte ich mich!

Mit den von BMW freigegebenen Pneus legt man sich ja bereits im Falle einer nassen Wiese aufs "Ohr".
Wie soll das denn demnächst in punkto Verkehrskontrollen gehandhabt werden?

Hatte früher viel mit den Graukitteln vom TÜV zu tun und kenne die Zeiten, als jeder Pups eingetragen werden musste oder "sollte", leider noch zu gut!
Irgendwie kommt momentan viel, längst überwunden geglaubtes, zurück.
Leider nicht nur beim TÜV! X(

Gruß
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Luggi,
wie.....waaaaaas? :entsetzten:
R100 GS?

Soll das etwa bedeuten, dass ich zukünftig einen bisher vom Reifenhersteller freigegebenen Pneu wie z. Bsp. den Heidenau K60 Scout eintragen lassen muss?
.......

Worauf du einen lassen kannst. Schließlich haben die mit ihrer Lobbyarbeit die jetzige Regelung erzwungen.


Es droht sogar die sofortige Stilllegung, wenn Du den Reifen nicht vor Ort gegen Gebühr eintragen lässt. (Konkreter Fall ist bekannt)
 
Worauf du einen lassen kannst. Schließlich haben die mit ihrer Lobbyarbeit die jetzige Regelung erzwungen.


Es droht sogar die sofortige Stilllegung, wenn Du den Reifen nicht vor Ort gegen Gebühr eintragen lässt. (Konkreter Fall ist bekannt)

Hallo Luggi,

in meinem aktuellen Schein steht nur die Dimension und kein Hersteller drin.
Was gilt denn nun?

Edit: Meine GS ist EZ 04/90 und hat keine Reifenbindung im Schein (alte Ausführung). Die Dimension passt und daher kann mir die Sache egal sein.

Dokument vs. KFZ-Schein:
Falls der Gesetzgeber für meine R100 GS (ohne Reifenbindung im Schein) den Grundsatz aufhebt, dass das im Fahrzeugschein eingetragene bzw. nicht eingetragene nicht mehr gültig ist, muss imho BMW mich schriftlich in Kenntnis setzen.
Ich glaube noch nicht daran, dass irgendein Dokument, wie das von Dir dankenswerterweise verlinkte PDF, von dessen Existenz so gut wie niemand Kenntnis hat, Eintragungen des KFZ-Scheins außer Kraft setzt.

Für meine GS trifft das alles aufgrund Baujahr- + KFZ-Schein nicht zu!

Ich habe es erst geschnallt, nachdem ich folgenden Text studiert habe, der hoffentlich inhaltlich korrekt ist :do:

https://www.mopedreifen.de/News/KEINE-ABWEICHENDE-REIFENGR%C3%96SSE-MEHR-AB-2020-!!!.html?id=41


  • Es betrifft nur Reifen ab Produktionsdatum 2020.
  • Es gilt nur für geänderte Reifengrößen.

ABER was passiert dann im Falle einer GS mit Reifenbindung im Schein?
-Werden 2020 alle Freigaben der Hersteller (Heidenau nennt es beim K60 Scout tatsächlich Freigabe) für ungültig erklärt?
-Was, wenn man 2020/21 mit einem 2019er-Reifenmodell zum TÜV fährt?

Weiter gedacht:
-Was passiert versicherungstechnisch bei einem Unfall ab 2020, wenn ein 2019er-Schlappen aufgezogen ist?
-Bewegt man 2020 eventuell ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis?
-Oder wird das erst beim nächsten TÜV-Termin relevant?
-Was passiert bei einer Verkehrskontrolle?
-Blickt die Straßenwacht da überhaupt noch durch?

Entweder ist etwas nach StVO zulässig oder nicht.

Habe einen Prüfer im Freundeskreis. Dem halte ich bei nächster Gelegenheit meinen KFZ-Schein unter die Nase, um für meine GS in punkto zulässige Reifen, Klarheit zu bekommen.
Hoffentlich erschlägt er mich nicht gleich bei dem Thema. :D
Der ist aber ein gutmütiger Geselle und begeisterter 2-Zylinder-Oldie-Fahrer. (Guzzi V7 & HD Flathead)

Gruß
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Entschuldigung!

Hatte letzte N8 wenig Schlaf.
Deshalb war meine Auffassungsgabe beim Thema gestört und mein vorhergehender Beitrag anfänglich komplett in die falsche Richtung.
Strukturiert ist er nach wie vor nicht! :pfeif:
Lasse morgen früh die Edit(h) den Text nochmals redigieren.

Gruß
Guido

Nachtrag: Edit(h) hat es pronto erledigt! :D
 
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AW: Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

Hallo,

bei der R100GS gibt es baujahrabhängig zwei Fälle:
  • Die R100GS aus der ersten Serie (bis 1990) hatten in der Fahrzeug Betriebserlaubnis keine Typbindung für die Reifen.
  • Die R100GS aus der zweite Serie hatten in den Fahrzeug-Betriebserlaubnis eine Typbindung eingetragen.

Das oben genannte war im Forum schon mal ausführlicher diskutiert worden.

In den neuen Zulassungsbescheinigungen tragen die Zulassungsstellen häufig Pauschal den Satz "Reifenfabrikatbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" ein (so z.B. bei uns, wurde auch nach Gespräch mit dem Behördenleiter nicht geändert). Für die HU ist das aber nicht schlimm. Die Prüfer kann die Betriebserlaubnisse anschauen. Normalerweise steht die für das Fahrzeug zutreffenende ABE Nummer im Fahrzeugschein (ZB1) unter Buchstabe K (z.B. "B791/2" oder "B791/1"). Falls die Nr dort nicht angedurckt wurde: In der ZBII sollte sie aufgeführt sein.

Ansonsten, bezüglich der Heidenaus auf der R100GS: Derzeit dreht sich der Aufstand des TÜV Nords meines Wissens um UB der Reifenhersteller für abweichenden Reifengrößen. Also der 130er statt den Serien 140er auf der R100R hinten, metrische Größen für alte Fahreuge, bei denen zöllige Größen eingetragen sind. Allein dass es ein anderer Hersteller ist, ist nach meinem Kenntnisstand (noch) nicht Ziel des Vorgehens des TüV Nord. Die Heidenau in 90/90-21 54T und 130/80-17 65T (Load und Speed-Index ggf. höher) müssten also unbeanstandet durchgehen durchgehen. Seriengröße und Serienbauart.

Aber:
  • Es gibt hier natürlich immer ein Risiko, wenn das Fahrzeug nicht dem Serienstand entspricht und andere Änderungen aufweist. Dann greifen die Reifen UB´s nicht.
  • Wenn die "Bauart" des Reifens eine andere ist, als in der Betriebserlaubnis eingetragen ist. Moderne Continental sind Radial Reifen, erkennbar an dem "R" in der Bezeichnung. Serie sind bei der R100GS Diagonalreifen, bei der RxxxR hinten ein Bias Belted, erkennbar am "B" in der Reifenbezeichnung.

Ich hab derzeit 7 Motorräder zugelassen und bin bei denen im Regelfall bei "meiner" GTÜ Prüfstelle oder beim TÜV SÜD. darunter drei R100R mit 130er Hinterrad, also abweichende Größe und Bauart (kein B). Die UB vom Reifenhersteller hat immer gereicht (zuletzt vor einer Woche). Der vom TÜV Nord angezettelte Aufstand ist hier bisher gottseidank (noch?) nicht angekommen. Also vielleicht einfach mal eine andere Prüforganisation aufsuchen ;)

Grüße
Marcus
 
Hallo Marcus,

vielen herzlichen Dank!
Sehr ausführlich und verständlich zusammengefasst.

Ich hatte schon befürchtet, dass sich die Welt ab 2020 anders herum dreht. ;)

Zum Thema TÜV-Nord-Süd-Gefälle:
Ich kann mich noch gut an die erstaunten Gesichter meiner Lübecker Freunde erinnern, als ich vor 30 Jahren mit meiner XS650 bei denen auf den Hof gerollt bin.
"WAAAAAS? So etwas bekommt bei euch TÜV?????"

Die XS war ein Totalumbau und nur noch das Antriebsaggregat von außen betrachtet original.
Damals wußten wir im Kollegenkreis, welcher Prüfer an welcher Prüfstelle, das eine oder andere Teil einträgt. War schön, aber auch kostspielig und zeitraubend.
Der KFZ-Schein mit zusätzlich 2 Seiten zum Ausklappen war für die Straßenwacht dagegen immer beeindruckend und hat zu einem ähnlichen Gesichtsausdruck wie bei den Lübeckern geführt. :D

Manches (TÜV Nord vs Süd) scheint sich nie zu ändern!

Gruß
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marcus

Das ist beim TÜV Süd angekommen. Der BT023 (f) für die Honda NTV ist ein 110/70-17. Dafür gibt es eine Freigabe von Bridgestone. Eingetragen ist die Größe 110/80-17 mit Reifenbindung aus 1989 (EZ). Radialreifen mit 110/80-17 sind mir nicht bekannt. Der Prüfer vom TÜV in Hockenheim verlangte von mir die Eintragung der Reifen. Ansonsten gäbe es keine HU.
 
Hallo Andreas,

und das, obwohl die Regelung ja erst mit Reifen ab Bj. 2020 in Kraft treten soll?
Ich glaube, so langsam blicken die da nicht mehr durch.

Aber wozu auch, wenn es der Einnahmequelle dient? X(

Gruß
Guido
 
Genau so sieht es aus. Vor ein paar Jahren kam ich mit genau der Freigabe zum selben Prüfer. Er wollte den Reifen eintragen. Nach meinem Einwand, die DEKRA würde die Freigabe akzeptieren, ging es dann plötzlich. Allerdings habe ich eine Stahlflexleitung montiert. Damit ist die NTV schon einen Schritt weg von der Originalität. Es wirkt alles ein wenig willkürlich. Das klärende Schreiben mit den Angaben, ab wann was passieren soll, wie es jetzt veröffentlicht werden soll, war Ende Juni aber noch nicht veröffentlicht.
Die BMW hatte mit den Conti Go keine Probleme. Warum sollte ich damit auch welche haben. Damit war ich in Weinheim beim TÜV. Einer der beiden Prüfer kam mit einer 1100GS. Vielleicht hat das die Situation entspannt. Gemütlicher und entspannter wie dort war die HU noch nie.
 
Bei der '92er GS (meine) bzw. der Basic ('96) vom Fraule sind nur für die wahlweise zu montierenden Radialreifen Reifenbindungen eingetragen.

Die auch aufgeführten Diagonalreifen haben keine Bindung - man darf also, was man will.
 
Seite 85 ff.

Dort sind die Reifenbindungen und Größen aufgeführt.

Du meinst, ich muss das halbe Internet umgraben, um an eine versteckte Datei zu kommen, in der die Einschränkungen für meine im Fahrzeugschein uneingeschränkte Bereifung drinstehen?

Ich zitiere Arthur Dent (dessen Haus gerade zugunsten einer Umgehungsstrasse abgerissen werden soll und der deshalb im Bademantel vor dem Bagger im Dreck liegt) aus: "per Anhalter durch die Galaxis" (Douglas Adams):

„Zu geeigneter Zeit?“ schimpfte Arthur. „Zu geeigneter Zeit? Zum erstenmal habe ich was davon gehört, als gestern ein Arbeiter bei mir aufkreuzte. Ich fragte ihn, ob er zum Fensterputzen gekommen wäre, und er sagte, nein, er sei gekommen um das Haus abzureissen. Natürlich hat er mir das nicht gleich gesagt. Nein, erst hat er ein paar Fenster geputzt und auch noch fünf Pfund dafür verlangt. Dann erst hat er mir’s gesagt.“

„Aber Mr. Dent, die Pläne lagen die letzten neun Monate im Planungsbüro aus.“

„O ja. Als ich davon hörte, bin ich gestern nachmittag gleich rüber gegangen um sie mir anzusehen. Man hatte sich nicht gerade viel Mühe gemacht, die Aufmerksamkeit darauf zu lenken. Ich meine, dass man’s jemandem gesagt hätte oder so.“

„Aber die Pläne lagen aus…“

„Lagen aus? Ich musste schließlich zu erst in den Keller runter…“

„Da werden sie immer ausgehängt.“

„Mit einer Taschenlampe.“

„Tja, das Licht war wohl kaputt.“

„Die Treppe auch.“

„Aber die Bekanntmachung haben Sie doch gefunden, oder?“

„Jaja", sagte Arthur, „ja, das habe ich. Ganz zuunterst, in einem verschlossenen Aktenschrank, in einem unbenutzten Klo, an dessen Tür stand: Vorsicht, bissiger Leopard!“
 
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